Nachdem nun – wie bereits berichtet – die Finanzverwaltung Zugriff auf die Warenwirtschaftssysteme der Steuerpflichtigen hat, werden sich die so genannten „Fachprüfer Datenzugriff“ freuen. Denn ihr Arbeitsplatz ist jetzt gesichert. Wie werden die Betriebsprüfungen künftig ablaufen? Zunächst werden zwei Prüfer erscheinen. Der erste Prüfer ist auf Datenzugriffe spezialisiert. Er wird die Daten aus Kassen, Warenwirtschaftssystem, Taxametern, Geldspielgeräten, Kontrollautomaten und allen anderen vor- und nachgeschalteten EDV-Systemen der Steuerpflichtigen am ersten Tag der Prüfung auslesen. Dabei kennt er sich mit unterschiedlichsten Dateiformaten aus. Er wird die Daten anschließend in einem Format aufbereiten, das sein Kollege nutzen kann (in der Regel Excel). Zudem wird er prüfen, ob die eingesetzten Systeme GOBD-konform sind. Zum Beispiel wird er sich vorher auf Messen, die er inkognito besucht hat, darüber informieren, ob die EDV-Systeme wirklich keine rückwirkenden Veränderungen an einmal erzeugten Daten zulassen. Stellt er fest, dass die Systeme nicht revisionssicher sind, wird er dies seinem Kollegen mitteilen. Der erste Prüfer verabschiedet sich, um am darauffolgenden Tag seinen nächsten „Kunden“ zu besuchen. Der zweite Prüfer wird dann mit den eigentlichen Prüfungshandlung beginnen und zahlreiche Verprobungen durchführen. Ein „Lichtblick“ ist insofern, dass der BFH dem Vernehmen nach den so genannten Zeitreihenvergleich als Verprobungsmöglichkeit im Rahmen von Betriebsprüfungen verworfen haben soll. Diesbezüglich werden wir Sie auf dem Laufenden halten.
- 14. Juli 2015
- Steuern
- KEINE KOMMENTARE
Betriebsprüfung: Halten Sie einen Stuhl mehr bereit
Kommentare zu diesem Beitrag:
NEUESTE BEITRÄGE
-
Ralph Homuth, LL.M. 5. Februar 2026
Die neue E-Auto-Förderung: sozial sinnvoll – aber unnötig kompliziert
-
Dr. Remmert A. Stock 4. Februar 2026
Die neue 140.000-Euro-Grenze im Steuerstrafrecht - endlich schafft der BGH Klarheit
-
Christian Herold 3. Februar 2026
Verspätungszuschlag und Corona-Krise: Waren die FAQs des BMF quasi wertlos?
-
Christian Herold 2. Februar 2026
20.000 Euro sind auch für einen Multi-Millionär kein Gelegenheitsgeschenk
-
Christian Herold 30. Januar 2026
Kinderbetreuungskosten: Es kommt auf die Haushaltszugehörigkeit an
NEUESTE KOMMENTARE
03.02.2026 von Ralph Homuth
Zuckersteuer – Lenkungsinstrument oder überfällige Konsequenz?
02.02.2026 von Sebastian Wenzel
20.000 Euro sind auch für einen Multi-Millionär kein Gelegenheitsgeschenk