Sowohl nach deutschem Handelsbilanzrecht als auch nach den IFRS unterscheiden sich die bilanziellen Folgen in den Fällen des Erwerbs eines Geschäftsbetriebs (IFRS ) bzw. Unternehmens (HGB) auf der einen Seite und dem Erwerb einer Gruppe von Vermögenswerten bzw. Vermögensgegenständen auf der anderen Seite. Auch steuerlich ist die Abgrenzung relevant. Weil die Abgrenzung der beiden Fälle nicht immer ganz leicht fällt, hat der IASB nun eine Konkretisierung der diesbezüglichen Regelungen des IFRS 3 vorgelegt. Wie ist danach der Erwerb eines Geschäftsbetriebs vom Erwerb von Vermögenswerten zu unterscheiden und was gilt nach deutschem Handelsbilanzrecht? Ein Beitrag von: Prof. Dr. Robin Mujkanovic 2004...
Bilanzierung
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Bürokratieentlastungsgesetz. Ein langer Name. Von der Idee her sehr wünschenswert. Auch bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern gibt es Bewegung. Ein rasantes Tempo, wenn man die letzte Änderung bedenkt. Doch leider wird die 1.000 €-Grenze nicht erneut angehoben. Was das Bürokratieentlastungsgesetz vorsieht Die Sofortabschreibung soll künftig nicht nur bis 800 EUR, sondern bis 1.000 EUR gelten. Eine wünschenswerte Anpassung. Jedoch wurde die Anhebung der 1.000 EUR zumindest um die Inflationsbereinigung in den letzten Jahrzehnten versäumt. Ein Beitrag von: Dr. Carola Rinker Vertretungsprofessorin an der DHBW Lörrach im Studiengang BWL (Finanzdienstleistungen) Diplom-Volkswirtin Fachbuchautorin und Referentin mit dem Schwerpunkt Bilanzanalyse, Bilanzkosmetik und Bilanzforensik Sachverständige...
Den Bestätigungsvermerk auslagern? Dieser wurde doch gerade erst um die sog. Key Audit Matters, die besonders wichtigen Prüfungsinhalte, ausgeweitet. Auf den ersten Blick erscheint die Auslagerung für mich eher befremdlich. Beim genaueren Hinsehen wird deutlich: Lediglich ein Teil der Ausführungen zur Verantwortung des Abschlussprüfers dürfen ausgelagert werden. Der IDW verlangt jedoch dazu entsprechende Angaben. Dabei muss auch auf die entsprechende URL, d.h. die genaue Webadresse des IDW verwiesen werden. Fragen an das Institut der Wirtschaftsprüfer Alles klar? Für mich als Nicht-Wirtschaftsprüferin keinesfalls. Dürfen die Tätigkeiten ausgelagert werden, auf die sich der Bestätigungsvermerk bezieht? Ein Beitrag von: Dr. Carola Rinker Vertretungsprofessorin...
Digitalisierung, Innovation, Industrie 4.0. Die Entwicklung neuer Produkte erfreut sich zunehmender Bedeutung. In den Geschäftsberichten spiegelt sich dies in Form der Forschungs- und Entwicklungskosten nieder. Zumindest nach IFRS besteht für die Entwicklungskosten eine Aktivierungspflicht – allerdings nur, wenn ein detaillierter Katalog an Kriterien erfüllt ist. Aktivierung der Entwicklungskosten ist branchenabhängig Zahlreiche Studien haben gezeigt, dass das Aktivierungsverhalten stark branchenabhängig ist. Ein Beitrag von: Dr. Carola Rinker Vertretungsprofessorin an der DHBW Lörrach im Studiengang BWL (Finanzdienstleistungen) Diplom-Volkswirtin Fachbuchautorin und Referentin mit dem Schwerpunkt Bilanzanalyse, Bilanzkosmetik und Bilanzforensik Sachverständige im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages zum Wirecard-Skandal Anhörung im Finanzausschuss zum Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz...
Drahtseilakt zwischen Moderne und Altersstruktur der anwesenden Aktionäre Abstimmung mit Zetteln. Bei der Teilnahme an einer Hauptversammlung im Jahr 2019 fühlt man sich in eine vergangene Zeit zurückversetzt. Während auf dem Podium der Vorstand von der Umsetzung der Digitalisierung spricht, werden einige Zeit später von einem Mitarbeiterstab mit Stimmurnen die Stimmzettel der Aktionäre eingesammelt. Immerhin scheint die Auszählung nicht mehr wie bei der Gemeinderatswahl im Mai dieses Jahres noch manuell erfolgen zu müssen. Abstimmung 4.0 – aber wie? Als einer der Vertreter der Generation Y stelle ich mir eine moderne Abstimmung unter Verwendung des Smartphones vor. Ein paar Klicks in...
Das Thema „Klima“ genießt aus guten Gründen besondere Aufmerksamkeit. Für die Unternehmensberichterstattung hat es unter anderem große Bedeutung für die nichtfinanzielle Erklärung und den Lagebericht. Die EU hat nun 30-seitige Leitlinien für eine klimabezogene Berichterstattung veröffentlicht. Diese sollen keine eigenständige Berichterstattungspflicht auslösen, sondern die Unternehmen sollen klimabezogene Informationen in geeigneter Form in andere finanzielle und nichtfinanzielle Informationen in ihren Berichten einbinden. Ein Beitrag von: Prof. Dr. Robin Mujkanovic 2004 Wirtschaftsprüfer Bis 2005 National Office einer Big4-WPG Seit 2005 Professur für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung an der Wiesbaden Business School Arbeitskreise beim IDW/DRSC/DIIR, Prüfer im WP-Examen Warum blogge ich hier? Rechnungslegung und...
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