Die Commerzbank hat angekündigt bis zu 9.600 Stellen abzubauen. Dabei klang durch, die Aufwendungen für die Maßnahmen sollten zu einem erheblichen Teil erst in den Jahren 2017 und 2018 anfallen. Im letzten Blog wurde der Frage nachgegangen, woran es liegen könnte, dass der Aufsichtsrat der Commerzbank noch keine konkreten Informationen über den geplanten Arbeitsabbau erhalten hat. Dabei wurden die Voraussetzungen für die Bildung einer Rückstellung nach handels- und steuerrechtlichen Vorschriften betrachtet. Die Commerzbank erstellt ihren Konzernabschluss nach den Regelungen der International Financial Reporting Standards (IFRS). In diesem Blog wird nun der Frage nachgegangen, wann Restrukturierungsrückstellungen nach IFRS zu bilden sind...
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Kürzlich war in der Zeitung zu lesen, die Commerzbank wolle bis zu 9.600 Stellen abbauen. Dabei wurde kritisiert, die Commerzbank habe unter anderem auch dem Aufsichtsrat für einen großen Teil der abzubauenden Stellen keine konkreten Informationen vorgelegt. Dabei klang durch, die Aufwendungen für die Maßnahmen sollten zu einem erheblichen Teil erst in den Jahren 2017 und 2018 anfallen. Was könnte dahinter stecken? Ein Beitrag von: Prof. Dr. Robin Mujkanovic 2004 Wirtschaftsprüfer Bis 2005 National Office einer Big4-WPG Seit 2005 Professur für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung an der Wiesbaden Business School Arbeitskreise beim IDW/DRSC/DIIR, Prüfer im WP-Examen Warum blogge ich hier? Rechnungslegung...
Teil I: Einführung – Wie Tricksereien Unternehmen langfristig schaden Tja, wie heißt es doch so schön: „Wer schöner ist als ich, ist geschminkt“. Dies gilt auch für die ein oder andere Bilanz. Dabei ist Bilanzkosmetik alias Windowdressing „lediglich“ das Aufhübschen der Bilanz. So eine Art „Frisur der Bilanz“. Dies darf keinesfalls verwechselt werden mit dem Fälschen von Bilanzen. Während Bilanzkosmetik erlaubt ist, ist Bilanzfälschung hingegen verboten. Eine weitere Differenzierung finden Sie in meinem Artikel „Window dressing vs. ,Cook the book‘: Wo ist die Grenze zwischen Bilanzkosmetik und Bilanzfälschung?“ Bei Bilanzkosmetik nutzen Unternehmen den vorhandenen Bewertungsspielraum, die die handelsrechtlichen Regelungen nach...
Pensionsrückstellungen sind ein wichtiges Thema in der Bilanzierung, allein schon weil sie regelmäßig betragsmäßig bedeutsam sind, sofern eine Zusage abgegeben wurde. Hinzu kommt die Möglichkeit des gestalterischen Einsatzes, wie die Möglichkeit zur Innenfinanzierung oder die abschlusspolitische Gestaltung über eine Auslagerung oder die Schaffung von Zweckvermögen. Nicht nur die Frage der Änderung der gesetzlichen Abzinsungsregelung, sondern auch weitere Entwicklungen haben nun eine Anpassung des IDW-Standards RS HFA 30 nahegelegt. Das IDW hat hierfür den Entwurf ERS HFA 30 n.F. vorgelegt. Ein Beitrag von: Prof. Dr. Robin Mujkanovic 2004 Wirtschaftsprüfer Bis 2005 National Office einer Big4-WPG Seit 2005 Professur für Rechnungslegung und...
Auch online verfügbare Geschäftsberichte sollten leserfreundlich sein In den letzten Wochen habe ich mich durch einige Geschäftsberichte börsennotierter Unternehmen gehangelt, um jeweils eine ganz konkrete Information, genauer gesagt die Angaben über die Bestandteile der Forschungs- und Entwicklungskosten im Anhang der Geschäftsberichte. Es ist ja schön und gut für die Umwelt, dass die Berichte zum Großteil (nur noch) online zur Verfügung gestellt werden. Mal abgesehen davon, dass auch das Herunterladen einer pdf-Datei die Umwelt belastet durch meine Serveranfrage. Bei einer wissenschaftlichen Arbeit wäre der ein oder andere Bericht gnadenlos durchgefallen. 5,0. Ein Beitrag von: Dr. Carola Rinker Vertretungsprofessorin an der DHBW...
Wie Big Data die Wirtschaftsprüfung verändert Big Data kommt so langsam auch in der Wirtschaftsprüfung an. Das wird ja auch Zeit. Allerdings liegt das nicht nur an den Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, sondern auch den Mandanten, die mitziehen müssen. Für Wirtschaftsprüfer eröffnen die Big Data neue Möglichkeiten. Bisher wurde stichprobenartig geprüft, mit Big Data kann nun eine Vollprüfung erfolgen. Durch die Automatisierung eines Teils der Prüfung kann sich der Wirtschaftsprüfer auf die Prüfung komplexer Bilanzierungssachverhalte konzentrieren. Er kann sich mehr mit Schätzungen des Managements intensiver auseinandersetzen. Ob das dem zu prüfenden Unternehmen immer so passt? Vielleicht nicht. Ist aber künftig so. Ein Beitrag...
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