Es gibt keinen. Naja, fast keinen. Zumindest im Hinblick auf die Bilanzierung. Unsere Finanzminister des Bundes und der Länder sowie die Kommunen müssten eigentlich Geld für zukünftige Ausgaben zurücklegen. So wie es auch jedes Unternehmen in Deutschland tun muss, das bilanzierungspflichtig ist. Laut Aussage des Finanzwissenschaftlers Bernd Raffelhüschen bilanziert der Staat wie eine Frittenbude. Ein Beitrag von: Dr. Carola Rinker Vertretungsprofessorin an der DHBW Lörrach im Studiengang BWL (Finanzdienstleistungen) Diplom-Volkswirtin Fachbuchautorin und Referentin mit dem Schwerpunkt Bilanzanalyse, Bilanzkosmetik und Bilanzforensik Sachverständige im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages zum Wirecard-Skandal Anhörung im Finanzausschuss zum Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) Mehr unter carolarinker.de Warum blogge...
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Bereits in einem früheren Blog war ich auf die neue Leasingbilanzierung nach IFRS 16 kurz eingegangen. Es bleibt zwar bis zur Erstanwendungspflicht ab dem 1. Januar 2019, vorausgesetzt es kommt zur Übernahme durch die Europäische Union, noch etwas Zeit. Die erheblichen Veränderungen der Leasingnehmerbilanzierung, insbesondere die Abbildung grundsätzlich jedes Leasingverhältnisses entsprechend des Nutzungsrechts (right-of-use) bei gleichzeitiger Passivierung einer Leasingverbindlichkeit, erfordern jedoch eine frühzeitige Beschäftigung. Dies betrifft nicht nur die prozessualen Voraussetzungen im Rechnungswesen, um den Leasingstandard richtig anwenden zu können. Auch die Folgen können erheblich sein, weil wichtige Finanzkennziffern, wie etwa EBIT, EBITDA, ROCE, Eigenkapitalquote, Verschuldungsgrad oder statische Liquiditätskennziffern sich...
Die Anwesenheit des stimmberechtigen Kapitals der DAX-Konzerne war mit ca. 60 Prozent in diesem Jahr so hoch wie noch nie in diesem Jahrtausend. Was trägt zu diesem Boom bei? Ein Beitrag von: Dr. Carola Rinker Vertretungsprofessorin an der DHBW Lörrach im Studiengang BWL (Finanzdienstleistungen) Diplom-Volkswirtin Fachbuchautorin und Referentin mit dem Schwerpunkt Bilanzanalyse, Bilanzkosmetik und Bilanzforensik Sachverständige im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages zum Wirecard-Skandal Anhörung im Finanzausschuss zum Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) Mehr unter carolarinker.de Warum blogge ich hier? Aus Interesse an den Themen. Aus Spaß. Aus Netzwerk-Gründen. Als Ergänzung zu meiner Arbeit als Unternehmensberaterin und meinen Lehrveranstaltungen ist das Bloggen wunderbar...
Die Bilanzierung von immateriellen Gütern ist ein wichtiges Diskussionsfeld. Die sogenannten weichen Faktoren stellen einen, wenn nicht gar den wesentlichen Teil des Erfolgspotenzials unserer Wirtschaft und Gesellschaft dar. Gerade mit diesen Gütern hat die Bilanzierung aber zu kämpfen, weil sie so wenig griffig sind. Das fängt bei der Frage an, ob ein immaterielles Gut überhaupt vorliegt, setzt sich mit der Entscheidung über die Bilanzierung und Bewertung fort. Ausweis und Erläuterungen sind weitere Problemfelder. Ein Beitrag von: Prof. Dr. Robin Mujkanovic 2004 Wirtschaftsprüfer Bis 2005 National Office einer Big4-WPG Seit 2005 Professur für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung an der Wiesbaden Business School...
Rechnen wir uns die Welt doch so, wie sie uns gefällt Der Goodwill mag den meisten ein Begriff sein. Doch wie ist es, wenn dieser negativ ist? Geht das überhaupt? Oh ja, das geht. Über den sog. Badwill wird in der Literatur und den Medien nur sehr selten bis nie gesprochen. Wozu auch, Goodwill klingt doch schon viel besser. Anstelle von Badwill könnten wir auch einfach Lucky Buy sagen. Hört sich irgendwie schöner an. Laut einer Studie von Henning Zülch, Professor an der HHL in Leipzig wird der Badwill unterschätzt. Auch wenn in den vergangenen Jahren am deutschen Kapitalmarkt nur...
Der Gesetzgeber musste vor Jahrzehnten bei der Umsetzung europäischen Rechts die Generalnorm, d. h. den sogenannten true and fair view, in das deutsche Bilanzrecht aufnehmen. Danach hat der Abschluss einer Kapitalgesellschaft unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln (§ 264 Abs. 2 Satz 1 HGB). Seither ist die Bedeutung dieser Norm umstritten. Insbesondere wird erörtert, ob mit Verweis auf die Generalnorm konkrete Einzelgrundsätze des Gesetzes überschrieben werden können, d. h. ob ihr die Bedeutung eines overriding principle zukommt. Kann ein neueres BFH-Urteil die Diskussion erneut befeuern? Ein Beitrag...
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