BMJ-Verbändeabfrage: Welche bürokratischen Hürden könn(ten) abgebaut werden?

Nach wie vor stellen die bürokratischen Pflichten viele Unternehmen vor Herausforderungen. Dies möchte das BMJ nicht nur anerkennen, sondern (erneut einmal) angehen: Zu diesem Zwecke startete es kürzlich eine Umfrage unter den Verbänden zum Bürokratieabbau. Dessen Ergebnisse (www.bmj.de) können seit dem 14.04.2023 eingesehen werden.

Kategorisierung der Einzelvorschläge

Wichtig war v.a. zu identifizieren, welche Vorschläge das größte Entlastungspotenzial aufweisen können. Dazu hat das Statistische Bundesamt die 442 Vorschläge von 57 Verbänden in einem Folgeprozess aufbereitet, 5 Kategorien zugeordnet und priorisiert. Hierzu wurde in tabellarischer Form dargestellt, welche Vorschläge auf Basis von quantitativen und qualitativen Kriterien das größte Entlastungspotenzial aufweisen.

Aussichtsreiche Vorschläge für den steuerrechtlichen Bereich

Insbesondere für den steuerlichen Bereich wurde in Kategorie 1, ( d.h. derjenigen Kategorie von Vorschlägen, die für unmittelbare gesetzliche Maßnahmen der Ressorts oder für ein weiteres Bürokratieentlastungsgesetz geeignet sind),  eine Vielzahl von Maßnahmen benannt. U.a. wird hier z.B. aufgeführt:

  • Anhebung der steuerlichen Buchführungsgrenzen:
    Die Grenzen für die Buchführungspflicht gem. § 141 Abs. 1 Satz 1 AO sollten angehoben werden, und zwar wie folgt: Jahresumsatz 1.000.000 EUR, Jahresgewinn 100.000 EUR. Durch die Anhebung könnten mehr KMU von dem Wahlrecht der einfachen Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 Satz 1 EStG) im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung profitieren. Gleichzeitig muss die umsatzsteuerliche Ist-Besteuerungsgrenze in § 20 Satz 1 Nr. 1 UStG entsprechend auf 1.000.000 EUR Jahresumsatz angehoben werden, damit gleichlaufend umsatzsteuerrechtlich niedrigere Aufzeichnungspflichten gelten.
  • Nationale Implementierung der globalen Mindestbesteuerung:
    Die geplanten Übergangsvorschriften zur Anerkennung von Country-by-Country-Reporting-Daten müssen in dauerhafte Regelungen überführt werden. Insbesondere sollten Länder in einer  sog. „White List“, deren nominale Steuerbelastung ausreichend hoch ist, um eine niedrigere Besteuerung von unter 15 Prozent auszuschließen, von der Berichtspflicht ausgenommen werden.
  • Kassenbonpflicht überprüfen:
    Die derzeit geltende Regelung, dass eine Befreiung von der Kassenbon-Pflicht durch den Betrieb individuell beim Finanzamt beantragt werden muss und nur bei Vorliegen eines Härtefalls erfolgt, soll hinterfragt werden.
  • Aufbewahrungsfristen verkürzen:
    Die Aufbewahrungsfristen gem. § 147 AO sollen laut Forderung möglichst auf einheitlich fünf Jahre verkürzt werden. Zudem sollen Unternehmen generell nicht mehr dazu verpflichtet sein, Unterlagen auch in analoger oder sonstiger nicht ausschließlich digitaler Form vorzuhalten. Auch mit Einbezug der Durchführung von Betriebsprüfungen sollte die Datenübertragung zwischen Unternehmen und Finanzverwaltung in allen Fällen rein digital erfolgen können.
  • Gewerbesteuerfreibetrag anheben und Freiberuflerprivileg ausweiten:
    Der Freibetrag der Gewerbesteuer soll laut Forderungen minimal im Ausmaße der seit 1995 entstandenen Entwertung durch die Inflation angehoben werden. Alternativ sollte das Freiberuflerprivileg auf kleine Soloselbstständige ohne Angestellte (möglichst unabhängig von der Rechtsform) ausgeweitet werden, die im Wesentlichen ihr eigenes Wissen und Können vermarkten, ohne irgendein „Handelsgewerbe“ zu betreiben.

Das gesamte Dokument kann auf der Seite des BMJ heruntergeladen werden.

Zeitnahme Umsetzung der Maßnahmen?

Ob besonders groß oder klein: Fast alle Unternehmen leiden unter den Bürokratieverpflichtungen, die eine Vielzahl von Arbeitsstunden kosten. Immer wieder wird – etwa durch sogenannte Bürokratieentlastungsgesetze – versucht, den Unternehmen einen Teil dieser Verpflichtungen zu nehmen und sie zu reduzieren. Der große Wurf ist bislang allerdings nicht gelungen. Oftmals muss vielmehr vernommen werden, dass die Belastungen eher zu- als abnehmen. Es bleibt zu hoffen, dass insbesondere trotz vieler Vorgaben aus Brüssel an einzelnen Stellen eine Entlastung für die Unternehmerschaft geschaffen werden kann. Die benannten Vorschläge wären ein großer Schritt, der viele Unternehmen entlasten könnte.

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