NRW veröffentlicht Muster-Hebesätze für die Grundsteuer

Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 die Erhebung der Grundsteuer in ihrer jetzigen Form für verfassungswidrig erklärt hatte, konnten sich Bund und Länder im November des Jahres 2019 auf ein Grundsteuer-Reformgesetz einigen. Dieses regelt das sog. Bundesmodell, von welchem jedoch durch die Vereinbarung einer Länderöffnungsklausel abgewichen werden kann.

Bundesmodell in NRW, aber…..

NRW entschied sich bereits früh, das Bundesmodell zur Anwendung zu bringen. Allerdings konstatierte das Land, dass die Ergebnisse der Grundsteuerwertfeststellungen und der Messbetragsfestsetzungen auf den 01.01.2025 gezeigt hatten, dass in einigen Kommunen private Haushalte zukünftig stärker im Rahmen der Grundsteuer belastet werden als die Eigentümerinnen und Eigentümer von Nichtwohngrundstücken. Hinzu wurde beobachtet, dass dieses Phänomen der Belastungsverschiebung nicht landeseinheitlich, sondern regional verschieden ist.

Um den Kommunen im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung mehr Entscheidungsspielräume zu ermöglichen und bei Bedarf auf lokale Gegebenheiten besser reagieren zu können, verabschiedete die Landesregierung im Juli 2024 ein Gesetz zur Festlegung differenzierter Hebesätze. Dadurch entsteht die Option, die Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke bei der Grundsteuer B zu differenzieren und die räumlich strukturellen Gegebenheiten im jeweiligen Ort zu berücksichtigen. Weiterlesen

BFH: Betriebsveranstaltungen trotz eingeschränktem Teilnehmerkreis

Mit seinem Urteil v. 27.03.2024 (VI R 5/22) hat der BFH seine Rechtsprechung zum Begriff der Betriebsveranstaltung geändert.

Hintergrund

Die Betriebsveranstaltung wurde – seit einer im Jahr 2015 vorgenommenen Kodifizierung – dann als gegeben angenommen, wenn für alle Mitarbeiter einer Organisationseinheit die Veranstaltung offenstand. Als kriegsentscheidendes Merkmal wurde ein solches „Offenstehen“ stets für die Anwendung der Pauschalierung etwaiger Vorteile mit einem Pauschalsatz in Höhe von 25 Prozent nach § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG von der Finanzverwaltung verlangt. Lag das Merkmal nicht vor, so konnte die Pauschalierung zu 25 Prozent nicht zur Anwendung gelangen. Dann wurde lediglich die Anwendung der Pauschalierungsvorschrift gem. § 37b Abs. 2 EStG (Pauschsteuersatz in Höhe von 30 Prozent) in Betracht gezogen.

BFH ändert Rechtsauffassung

Diese Ansicht hat der BFH nunmehr in seiner Rechtsprechung geändert.  Dabei ging es um die Weihnachtsfeier einer Klägerin, die diese in Jahr 2015 in den eigenen Räumlichkeiten veranstaltete. Die Besonderheit hierbei war, dass zu dieser nur die Vorstandsmitglieder eingeladen waren. Weiterlesen

Gefährdet hoher Alkoholkonsum den Abzug von Bewirtungskosten?

Kann ein zu hoher Alkoholkonsum ein Indiz für den Bewirtungscharakter einer Veranstaltung sein? Das FG Berlin-Brandenburg kommt zu diesem Ergebnis.

Zum Sachverhalt

Ein Unternehmen der Immobilienbranche lud seine Kunden und seine Mitarbeiter zu einer Veranstaltung – einem sogenannten Kick-Off-Meeting – ein. Es waren provisorische Tresen aufgebaut worden, an denen Speisen und alkoholische Getränke gereicht wurden. Das Unternehmen machte die Kosten vollständig als Betriebsausgaben geltend, vergaß jedoch, die Kosten einzeln und getrennt aufzuzeichnen. Das FA versagte den Abzug und machte darauf aufmerksam, dass die Aufzeichnungspflichten für Bewirtungskosten (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG und § 4 Abs. 7 EStG) nicht erfüllt seien. Es hätte der fachliche Austausch im Vordergrund gestanden, widersprach das Unternehmen. Dies hätte zur Folge, dass aufzuzeichnende Bewirtungskosten nicht gegeben seien.

FG Berlin-Brandenburg sieht Bewirtungskosten erster Güte

Dem Urteil des FA schloss sich auch das FG an: Die Kosten seien Bewirtungskosten im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EstG, denn es handelte sich um geschäftliche Anlässe. Wichtig sei, dass hier nicht reine Arbeitnehmerbewirtungen vorgelegen haben. Diese unterfallen nicht der Abzugsbeschränkung für Bewirtungskosten und nicht den diesbezüglich geltenden Aufzeichnungspflichten. Allerdings hat im konkreten Fall eine gemischte Veranstaltung stattgefunden, bei der neben Geschäftspartnern und Kunden auch eigene Arbeitnehmer teilnehmen konnten. Weiterlesen

Steuereinnahmen: Deutlich weniger in den anstehenden Jahren

Mitte Mai verkündete das BMF die Ergebnisse der 166. Steuerschätzung. Diese geben Anlass zum Umdenken.

Hintergrund

Zweimal im Jahr verkündet der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ seine Schätzungen für das laufende Jahr und die vier Folgejahre.  Dem seit 1955 bestehenden und als ein Beirat beim Bundesministerium der Finanzen angeschlossenen Arbeitskreis gehören neben dem federführenden BMF, u.a. das BMWK, die fünf großen Wirtschaftsforschungsinstitute, die Länderfinanzministerien und die Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände an.

Weniger Einnahmen als zunächst gedacht

Die im Mai 2024 zuletzt veröffentlichten Schätzungen zeigen auf, dass Bund, Länder und Kommunen in den nächsten Jahren mit deutlich geringeren Steuereinnahmen rechnen müssen als bislang angenommen. Weiterlesen

Der 12-Punkte-Plan der FDP – aus steuerrechtlicher Sicht

Die FDP hat auf ihrem Parteitag in Berlin einen „12-Punkte-Plan“ beschlossen. Darauf folgte ein „5-Punkte-Programm“ für den Haushalt. Was beinhalten diese aus steuerrechtlicher Sicht?

Schwaches Wachstum, Fachkräftemangel und viel Bürokratie. Dies sind wesentliche Schwierigkeiten, mit denen die deutsche Wirtschaft konfrontiert ist. Die FDP fordert daher eine „Wirtschaftswende“. Diese – so Christian Linder – sei neben der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands auch für die soziale Gerechtigkeit sowie für den Kampf gegen demokratiefeindliche Bestrebungen im Land von Notwendigkeit.

In einem 12-Punkte-Plan, der auf dem Parteitag beschlossen wurde, stellt die FDP dar, wie vor allem für mehr wirtschaftliche Dynamik konsequent weiter an den entscheidenden Stellschrauben zu drehen ist. Nach ihrer Meinung „müssen insbesondere Unternehmen, Arbeitnehmer und Selbstständige“ entlastet, Leistung belohnt, und ein Bürokratieabbau weiter vorangetrieben werden.

Steuerrechtliche Forderungen

Neben einem Moratorium für neue gesetzliche Sozialleistungen beinhaltet der Plan auch eine Vielzahl an steuerrechtlichen Forderungen. Weiterlesen

Wachstumschancengesetz: Die E-Rechnung wird verpflichtend

Lange hat es gedauert, bis das Thema E-Rechnung richtig an Fahrt gewonnen hatte. Zuletzt war es die Bundesregierung, die mit dem Gesetzgebungsverfahren über das „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen sowie Steuervereinfachungen und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)“ die E-Rechnung dann endlich in aller Munde brachte. Einen deutlichen Dämpfer erfuhr das Vorhaben allerdings zuletzt, als der Bundesrat im November 2023 den Gesetzesvorschlag aufgrund von Unstimmigkeiten in anderen Bereichen ablehnte.

E-Rechnung nunmehr auf den Weg gebracht

Die gute Nachricht nunmehr: Der Bundesrat konnte dem Gesetzesentwurf am 22.03.2024 zustimmen. Auch wenn aus dem Wachstumschancengesetz viele Vorhaben gestrichen wurden (wir berichteten im NWB-Experten Blog), so ist das Thema E-Rechnung weiterhin Bestandteil des Gesetzes und damit auf der Agenda der Bundesregierung. Die Verpflichtung zur E-Rechnung wird daher stufenweise ab 2025 eingeführt werden.

Wer ist verpflichtet?
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Virtuelle Veranstaltungen: Neue Regelungen zur Ortbestimmung ab 2025?

Mit dem Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024 (JStG) plant der Gesetzgeber die Ortsbestimmung für virtuelle Veranstaltungen einer Neuerung zu unterziehen. Was ist geplant?

Neufassung von § 3a Abs. 3 UStG

Veranstaltungsleistungen werden im Bereich von B2C (§ 3a Abs. 3 Nr. 3a UStG) und im Bereich von B2B (§ 3a Abs. 3 Nr. 5 UStG) dort besteuert, wo die Veranstaltung auch durchgeführt wird. Virtuelle Veranstaltungen waren bisher im Gesetzestext nicht explizit genannt. Innerhalb der MwStSystRL hat man hierzu mit Wirkung zum 01.01.2025 allerdings explizit derartige Veranstaltungen aufgenommen. Entsprechend passt der deutsche Gesetzgeber seine Regelungen nunmehr zum 01.01.2025 voraussichtlich mit dem JStG 2024 an. Weiterlesen

JStG 2024: Endlich Vereinheitlichung bei den Bildungsleistungen nach § 4 Nr. 21 UStG-E?

Bereits kurze Zeit nach der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes (wir berichteten) kursiert der inoffizielle Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2024. Mit einem Umfang von 240 Seiten umfasst diese verschiedensten Maßnahmen, die teils technischen Charakter aufweisen, teils aber auch deutliche Inhaltsänderungen bringen. Vor allem im Umsatzsteuerrecht möchte der Gesetzgeber aufräumen.

Neufassung von § 4 Nr. 21 UStG

Mit einem neuen § 4 Nr. 21 UStG-E wagt sich der Gesetzgeber an die komplexe Materie der Bildungsleistungen heran und passt diese den unionsrechtlichen Vorgaben entsprechend an. Der neue § 4 Nr. 21 UStG-E soll zukünftig noch aus zwei Buchstaben bestehen, ihr Inhalt wird eng mit Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j MwStSystRL verwebt.

§ 4 Nr. 21 Satz 1 Buchst. a UStG-E soll in Zukunft den Schul- und Hochschulunterricht, die Aus- und Fortbildung sowie die berufliche Umschulung und damit eng verbundene Lieferungen und sonstige Leistungen, die durch Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die mit solchen Aufgaben betraut sind, oder durch andere allgemeinbildende oder berufsbildende Einrichtungen erbracht werden, von der Umsatzsteuer befreien. Gleichzeitig soll die Steuerbefreiung für Leistungen der Fortbildung, die durch nicht-öffentliche allgemeinbildende oder berufsbildende Einrichtungen erbracht werden, nur gelten, wenn diese Einrichtungen keine systematische Gewinnerzielung anstreben. Die zweite Option, also § 4 Nr. 21 Satz 1 Buch b UStG-E soll Schul- und Hochschulunterricht befreien, der von Privatlehrern erteilt wird. Weiterlesen

JStG 2024: Neuregelungen für den Kleinunternehmer in §§ 19 f UStG-E

Die Regelungen für den umsatzsteuerrechtlichen Kleinunternehmer (§ 19 UStG) sollen durch das JStG 2024 einer Überarbeitung unterzogen werden. Neu ist, dass die Regelungen internationalisiert werden sollen. Welche Konsequenzen ergeben sich daraus?

Hintergrund

Gerade mit dem Start eines Unternehmens stellt die Erklärungspflicht zur Umsatzsteuer eine Hürde dar, die viele Unternehmer mit der Nutzung der Kleinunternehmerregelung gerne vermeiden. Durch diese können sie die Umsatzsteuer – pauschal ausgedrückt – vernachlässigen. Kleinunternehmer ist nach den bisher geltenden Vorschriften ein Unternehmer, der im Inland ansässig ist und dessen Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überstiegen hat und dessen Umsatz im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen wird. Bei der Grenze von 50.000 Euro stellt man auf den voraussichtlichen Umsatz des kommenden Jahres ab. Maßgeblich ist die Einschätzung zu Beginn des Kalenderjahres. Ein späteres (unerwartetes) Überschreiten der Grenze ist unbeachtlich.

Neuregelung von § 19 UStG-E

Mit dem Jahressteuergesetz 2024, das mit Datum 27.03.2024 als (erster) Entwurf aus dem BMF nun vorliegt, sollen die Grenzen angehoben werden. Auch wird die Kleinunternehmer-Regelung internationalisiert, d.h. einer zusätzlichen Anzahl an Unternehmern im internationalen Kontext eröffnet. Weiterlesen

Bürokratieentlastung Nr. 4: Weitere Entlastungen basierend auf dem RegE

Bereits am 13.03.2024 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) beschlossen, mit dem u.a. Aufbewahrungsfristen verkürzt und umsatzsteuerliche Pflichten erleichtert werden sollen. Im Vergleich zum Referentenentwurf (ich habe hierzu berichtet: BEG 4: Abbau des Schriftformerfordernisses als richtiger Schritt) sind weitere Entlastungen aufgenommen worden.

Hierdurch ist das Volumen für Entlastungen nochmals deutlich gestiegen: Es beläuft sich nunmehr laut Gesetzesentwurf auf rund 944 Mio. € pro Jahr.

Kernaspekte des BEG IV:

Bisherige Kernpunkte des Gesetzgebungsverfahrens sind sowohl die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre als auch ein deutlicher Wegfall der Schriftformerfordernisse zugunsten der Textform in zahlreichen Fällen. Beide Aspekte können als positiv bewertet werden. Neu im Vergleich zum RefE wurden nun weitere Aspekte aufgenommen: Weiterlesen