Bürokratieentlastung Nr. 4: Weitere Entlastungen basierend auf dem RegE

Bereits am 13.03.2024 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) beschlossen, mit dem u.a. Aufbewahrungsfristen verkürzt und umsatzsteuerliche Pflichten erleichtert werden sollen. Im Vergleich zum Referentenentwurf (ich habe hierzu berichtet: BEG 4: Abbau des Schriftformerfordernisses als richtiger Schritt) sind weitere Entlastungen aufgenommen worden.

Hierdurch ist das Volumen für Entlastungen nochmals deutlich gestiegen: Es beläuft sich nunmehr laut Gesetzesentwurf auf rund 944 Mio. € pro Jahr.

Kernaspekte des BEG IV:

Bisherige Kernpunkte des Gesetzgebungsverfahrens sind sowohl die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre als auch ein deutlicher Wegfall der Schriftformerfordernisse zugunsten der Textform in zahlreichen Fällen. Beide Aspekte können als positiv bewertet werden. Neu im Vergleich zum RefE wurden nun weitere Aspekte aufgenommen:

  • Ab 1.1.2025 ist die Anhebung von Schwellenwerten in § 18 Abs. 2, 2a UStG von 7.500 € auf 9.000 € Umsatz im Kalenderjahr geplant, wodurch die Anzahl der abzugebenden Umsatzsteuer-Voranmeldungen reduziert werden soll. Wenn dieser Schwellenwert nicht überschritten werden sollte, muss die Umsatzsteuer-Voranmeldung nur vierteljährlich abgegeben werden.
  • Geplant ist die Anhebung der Bagatellgrenze bei der Differenzbesteuerung von 500 € auf 750 € in § 25a Abs. 4 UStG. Hierdurch sollen Entlastungen bei der Ermittlung der umsatzsteuerrechtlichen Bemessungsgrundlage erzielt werden.
  • In Anlehnung an eine zentrale Datenbank für Vollmachten in Steuersachen sollen Steuerberater zukünftig auch im Bereich der sozialen Sicherung Generalvollmachten zentral hinterlegen können.
  • Die Freistellungsbescheinigung bei Einkünften, die der Kapitalertragsteuer oder dem Steuerabzug unterliegen, soll zukünftig anstatt auf höchstens drei nunmehr auf höchstens fünf Jahre befristet werden (§ 50c Abs. 2 S. 4 EStG-E).

Quo vadis, Abbau der Bürokratie?

Der Gesetzgebungsprozess zum weiteren Bürokratieabbau geht nunmehr in die entscheidende Runde. Der Bundesrat kann im nächsten Schritt Stellung zum Regierungsentwurf nehmen. Danach soll der Bundestag dann dem Gesetz zustimmen. Wir dürfen hoffen, dass bis dahin – auch durch Input des Bundesrats – viele weitere Entlastungen Einzug in das Gesetzgebungsverfahren finden. Bisher erscheint es fraglich, dass die großen hohen Bürokratieberge durch die seichten, aber zumindest gezielten Planungen des Gesetzgebers zu kleinen Bürokratiehügeln in kurzer Zeit abgebaut werden (können).

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