Bundesrat billigt „Wohnungsbau-Turbo“ – aber das Wohnungsbauproblem ist noch lange nicht gelöst

Der Bundesrat hat am 17.10.2025 das sogenannte „Bau-Turbo“-Gesetz gebilligt, mit dem die Bundesregierung den Wohnungsbau beschleunigen und Wohnraum sichern will; der Bau von bezahlbarem Wohnraum soll vereinfacht und beschleunigt werden. Aber sind damit die Probleme am Wohnungsmarkt wirklich gelöst?

Hintergrund

In Deutschland fehlen mehr als 1,8 Mio. Wohnungen. Der Wohnungsneubau ist in den letzten Jahren ins Stocken geraten, die Zahl der Baugenehmigungen deutlich zurückgegangen. Ursache waren vor allem auch überlange Planungs- und Genehmigungsverfahren, daneben aber auch Baukosten, die allein seit 2022 um rund 40 Prozent gestiegen sind. Mit der sog. Mietpreisbremse hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates die bestehende Regelung zur Deckelung des Mietpreisanstiegs in Mietwohnungen beschlossen, damit Wohnraum weiterhin bezahlbar bleibt – ich habe im Blog berichtet. Jetzt sollen auch Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden.

Eckpunkte der Neuregelung im BauGB

Mit dem neuen § 246e BauGB soll die Schaffung von Wohnraum in Deutschland deutlich beschleunigt werden. Erlaubt werden soll damit für einen Zeitraum von fünf Jahren ein Abweichen von bauplanungsrechtlichen Vorschriften. Danach könnten zusätzliche Wohnungen bereits nach einer dreimonatigen Prüfung durch die Gemeinde zugelassen werden. Aufstellungen oder Änderungen von Bebauungsplänen sollen dann nicht mehr notwendig sein. Bauanträge gelten als genehmigt, wenn die Kommune nicht binnen drei Monaten ablehnt.

Einfacher möglich wird auch der Bau von Wohnungen im Außenbereich. Innovative Lärmschutzlösungen sollen mehr Wohnbebauung in der Nähe von Gewerbebetrieben ermöglichen. Der Schutz von Mietwohnungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt vor Umwandlungen in Eigentumswohnungen soll um fünf Jahre verlängert werden.

Das Gesetz erleichtert außerdem die Genehmigung von Bauprojekten im Außenbereich, die der Herstellung oder Lagerung von Munition, Sprengstoffen und deren Vorprodukten dienen – sofern diese für die Einsatzfähigkeit und Versorgungssicherheit der Bundeswehr erforderlich sind.

Der Bundesrat hat dem Wohnungsbau-Turbo am 17.10.2025 zugestimmt. Das Gesetz kann somit nach Verkündung unmittelbar in Kraft treten.

Probleme am Wohnungsbaumarkt bleiben

Ob sich jetzt kurzfristig mit dem Bauturbo-Gesetz am Wohnungsmarkt alles zum Guten wendet, darf bezweifelt werden. Zunächst beinhalten die Erleichterungen nur Optionen zur Beschleunigung  des Planungs- und Genehmigungsverfahrens, ein Umsetzungszwang folgt daraus nicht; schließlich bleiben die Kommunen weiterhin Trägerin der Planungshoheit als Ausdruck des Selbstverwaltungsrechts (Art. 28 Abs.2 GG).

Wohnungsneubau dauert – auch weiterhin. Deshalb muss Umbau vor Neubau von Gebäuden auch weiterhin Vorrang haben. Im Gesetzgebungsverfahren hat Fraktion der Linken darauf hingewiesen, dass bundesweit circa 1,9 Millionen Wohnungen leer stünden und allein in den sieben größten Städten sind 8,11 Millionen Quadratmeter Bürofläche ungenutzt seien.

Und ob der Bauturbo dem Wohnungsbau jetzt einen deutlichen Impuls verleiht, muss auch erst abgewartet werden: Zwar sind bundesweit von Januar bis August 2025 rund 151.000 neue Wohnungen gebaut worden, also 6,5 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Aber auch diese positive Entwicklung ist weit von den 400.000 Wohnungen entfernt, die damalige Ampelregierung noch versprochen hatte. Damit dies besser wird, könnte über weitere Förderimpulse nachgedacht werden, etwa über die Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei der ersten selbstgenutzten Immobilie.

Weitere Informationen:

Ein Beitrag von:

  • Prof. Dr. jur. Ralf Jahn

    • Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg
    • ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt
    • ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg

    Warum blogge ich hier?
    Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu bringen. Bei genauem Hinsehen sichert der „Kammerzwang“ nämlich Freiheitsrechte durch die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Partizipation.

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