Corona-Folgen: 2 Mrd. Euro Maßnahmenpaket für Start-ups und KMU wird verlängert

Das BMF und das BMWi haben die KfW damit beauftragt, das bislang bis 31.12.2020 befristete 2 Mrd. Euro Maßnahmenpaket für Start-ups und kleine Mittelständler zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie bis zum 30.6.2021 zu verlängern.

Wer profitiert davon?

Hintergrund

Das Maßnahmenpaket zur Unterstützung von Start-ups und kleinen Mittelständlern im Umfang von 2 Mrd. Euro steht seit Mitte Mai 2020 zur Verfügung und basiert auf zwei Säulen:

Mit der Säule 1 wird auf den bestehenden Kooperationen des Bundes mit KfW Capital und dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) aufgebaut, um privaten Wagniskapitalfonds die Mittel aus dem Maßnahmenpaket zur Beteiligung an Start-ups zur Verfügung zu stellen („Corona Matching Fazilität“). Zudem können Wagniskapitalfonds wie „High-Tech Gründerfonds“ (HTGF) oder „coparion“ Liquiditätshilfen für Start-ups beantragen Auch über das Finanzierungsprogramm ERP-Startfonds werden Mittel vergeben. In Säule 1 wurden bislang Anträge von Wagniskapital-Fondsmanagern mit einem Volumen von rund 860 Mio. Euro bewilligt. Die Fonds wollen damit rund 350 Start-ups finanzieren (Stand Anfang Dezember 2020).

Die Säule 2 steht Start-ups und kleinen Mittelständlern zur Verfügung, die keinen Zugang über einen VC-Fonds zu Säule 1 haben: Hier werden die Mittel aus dem 2 Mrd. Euro Maßnahmenpaket über Landesförderinstitute – entweder direkt oder über weitere Intermediäre wie z.B. Family Offices, Business Angels, oder die mittelständischen Beteiligungsgesellschaften der Länder – an Unternehmen in Form von Mezzanin- oder Beteiligungsfinanzierungen ausgereicht.

Voraussetzung für die Teilnahme an Säule 2 ist, dass das jährliche Umsatzvolumen höchstens 75 Mio. Euro beträgt. Die Mittelbereitstellung im Risiko des Bundes an die Landesförderinstitute erfolgt über haftungsfreigestellte Globaldarlehen durch die KfW. Der öffentliche Anteil an der jeweiligen Finanzierung kann gemäß „Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“ bis zu 800.000 Euro pro Unternehmen betragen. In der Säule 2 hat die KfW bislang Globaldarlehensverträge in einem Gesamtvolumen von rund 556 Mio. Euro mit den Förderinstitutionen aus folgenden Ländern geschlossen: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Wer profitiert von der Programmverlängerung?

Bislang konnten Mittel aus dem Maßnahmenpaket für Finanzierungen genutzt werden, die bis zum 31.12.2020 zugesagt werden. Dank der Verlängerung sollen junge Unternehmen nun ein weiteres halbes Jahr Zusagen für Eigenkapital- und eigenkapitalähnliche Finanzierungen aus dem Maßnahmenpaket erhalten können. Das ist zwar eine gute Investition in die Innovations- und damit die Zukunftsfähigkeit Deutschlands. Denn die Zahl der technologie- bzw. wachstumsorientierten Start-ups in den vergangenen Jahren erfreulicherweise deutlich gestiegen. Diese jungen Unternehmen sind für unsere Volkswirtschaft besonders wertvoll, weil sie neue Geschäftsmodelle mit entsprechendem Beschäftigungspotenzial erzeugen.

Der Nachteil: Das Programm zielt auf die kleine Gruppe von High-Tech-Gründern, die gemessen am Gesamtmarkt aller Gründer nicht mehr als rund 1 Prozent ausmachen. Wie das BMF und das BMWi beim Programmstart Anfang April 2020 selbst eingeräumt haben, „passen klassische Kreditinstrumente häufig nicht auf die Bedürfnisse junger Start-ups“. Das ist richtig: Gründerunternehmen – also nicht bloß Start-ups – fallen nämlich häufig durch das „Corona-Raster“. Sie erfüllen meist nicht die Voraussetzungen der einzelnen Zuschuss-Programme und aufgrund ihrer Größe und Unternehmenskennzahlen auch nicht die der Kreditprogramme – ich hatte berichtet.

Damit haben gerade viel Gründer-Unternehmen, die es am nötigsten hätten, nichts von den „allgemeinen“ Corona-Finanzhilfen, auch nicht von dem jetzt verlängerten Start-upProgramm. So betrachtet muss auch für diese Zielgruppe noch nachgesteuert werden, und wenn es nur auf Kreditbasis ist. Denkbar wäre etwa ein „Gründer-BaFöG“, dass gerade in der Startphase eine spürbare Hilfe sein könnte.

Quellen

BMWi – Wir setzen unsere Unterstützung für Start-ups und kleine Mittelständler fort – 2 Mrd. Euro-Maßnahmenpaket wird verlängert vom 4.12.2020

Auswirkungen der Corona-Pandemie: Zusätzliches zwei Mrd. Euro-Hilfspaket des Bundes für Gründer (NWB Experten-Blog)


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