Corona-Hauptversammlungen: Bessere Qualität der Antworten auf Aktionärsfragen!?

Aktionärsfragen: Dies ist bei einer virtuellen Hauptversammlung deutlich anders als bei einer Präsenz-Hauptversammlung. Die Fragen müssen vorher eingereicht werden. Meistens bis zu 48 Stunden davor. Rückfragen können nicht gestellt werden. Zumindest auf einer deutschen virtuellen Hauptversammlung habe ich dies in diesem Jahr noch nicht erlebt.

Organisation: Wie die Fragen beantwortet wurden

Es gab Befürchtungen, dass unangenehme Fragen nicht beantwortet werden. Meine Feststellungen: Auch wenn hunderte eingereicht wurden, die Unternehmen haben alle eingereichten Fragen beantwortet. Unterschiede gab es jedoch bei der Strukturierung der eingereichten Fragen.

Einige Unternehmen haben diese nach Themen sortiert, andere nach Fragensteller. Doppelte Fragen wurden bei der Hauptversammlung der Comdirect mehrmals beantwortet. Andere Gesellschaften haben diese zusammengefasst. Wobei hier angemerkt werden muss: Aufgrund des Squeeze-outs gab es bei der Comdirect besonders viele Fragen – ungefähr 500. Es gab jedoch auch Hauptversammlungen, bei denen deutlich weniger als bei einer Präsent-Hauptversammlung eingereicht wurden. Ein einheitliches Bild hat sich für mich nicht abgezeichnet. Auch wenn ich bei mehreren Hauptversammlungen teilgenommen habe, ist dies sicherlich kein repräsentatives Ergebnis.

Qualität der Antworten

Ich habe bei vielen Hauptversammlungen Fragen eingereicht – nicht nur für meine eigenen Aktien, sondern auch bei meiner Tätigkeit als Hauptversammlungssprecherin der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger. Einige Fragen habe ich bei mehreren Unternehmen gestellt. Meine haben sich teilweise auf konkrete Bilanzierungsthemen bezogen. Die Qualität der Antworten? Ich war zufrieden.

Dies ist zwar meine erste Saison, bei der ich an so zahlreichen Hauptversammlungen teilnehme. Allerdings habe ich insgesamt den Eindruck, dass die Fragen häufig viel detaillierter und mit konkreten Zahlen untermauert werden als bei einer Präsenz-Hauptversammlung. Durch die Vorabeinreichung besteht auch die Möglichkeit, diese etwas weiter auszuführen. Das trägt möglicherweise auch zu einem besseren Verständnis für die Beantwortung.

Möglichkeit für Rückfragen: Die Niederländer machen es vor

Nachteile? Es gibt keine Möglichkeit, auf die erhaltenen Antworten Rückfragen zu stellen. Dies habe ich bisher nur auf einer virtuellen Hauptversammlung, bei dem die Gesellschaft in den Niederlanden sitzt. Dort war der Ablauf der Hauptversammlung allerdings auch ein anderer: Die Fragen wurden nicht alle nacheinander beantwortet, sondern den jeweiligen Tagesordnungspunkten zugeordnet.

Nach der Beantwortung wurde darauf hingewiesen, dass der Fragensteller gerne Rückfragen eingeben darf. Diese wurden dann mit dem letzten Tagesordnungspunkt beantwortet. Inanspruchnahme? Es gab zwei Rückfragen von Aktionären. Offenbar ist dies technisch doch möglich.

Fazit:

Es lohnt sich zu diskutieren, wenn bei einer neuen Mischform von Präsenz- und virtueller Hauptversammlung, bereits auch im Voraus schon Fragen eingereicht werden können. Dennoch sollte meines Erachtens auch weiterhin während der Hauptversammlung die Möglichkeit für Fragen bestehen.

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