Corona: Steuerberaterpraxen mehrfach betroffen

Corona hat gezeigt, wie dünn die Finanzdecke der Unternehmen ist und welche Beträge aufgewendet werden müssen, um sie am Leben zu halten. Steuerberater sind insoweit mehrfach betroffen – hier einige Aspekte:

Außenstände aus der Vorkrisenzeit

Steuerberater schoben schon vor der Corona-Krise Außenstände von bis zu 3 Monatsumsätzen vor sich her. Es liegt auf der Hand, dass diese sich in Krisenzeiten noch schwerer realisieren lassen als unter normalen Verhältnissen. Vermeiden lässt sich das z.B. durch ein stringentes Forderungsmanagement oder dadurch, dass die Honoraransprüche an eine berufsständische Verrechnungsstelle abgetreten werden. Letzteres empfiehlt sich unabhängig von Corona oder ähnlichen Krisen. Der Steuerberater bekommt sein Geld innerhalb 3 Tagen nach Rechnungsstellung und damit schneller, als wenn er das Forderungsmanagement in Eigenregie betreibt.

Honorareinbußen in der Krisenzeit

Kontaktverbote führen zu Einbrüchen von Geschäftstätigkeiten der Auftraggeber und damit zu Umsatzeinbußen mit der Folge geringerer Gegenstandswerte, die der Steuerberater z.B. für die Finanzbuchführung seines Auftraggebers zu Grunde legen kann. In der Folge reduziert sich sein Umsatz entsprechend. Das kann ihn selbst in eine wirtschaftliche Krise bringen, denn die laufenden Kosten, insbesondere Gehälter und Sozialversicherung, laufen weiter.

Honorareinbußen nach der Krisenzeit

Besonders krisenanfällige Branchen werden in erhöhtem Maße von Insolvenzen betroffen sein und dem Steuerberater als Auftraggeber verloren gehen. Auch wenn heute angesichts der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis Herbst 2020 davon noch nichts davon zu spüren ist, so werden nach Euler Hermes und Creditreform danach bis zum Jahr 2021 die Insolvenzen auf ca. 21.000 steigen.

Honorarberechnung gefährdet

Steuerberater müssen die Rechnungen persönlich unterschreiben, es sei denn, sie hätten zuvor die Zustimmung des Auftraggebers zur Erstellung in Textform eingeholt. Fehlt es an dieser Zustimmung, liegt das Abrechnungswesen im Falle einer krankheitsbedingten Verhinderung des Steuerberaters als Soloselbstständiger brach. Wenn überhaupt lassen sich Honorare nur noch durch Vorschüsse realisieren, die auch von nichtberufsangehörigen Mitarbeitern formlos angefordert werden können. Empfehlenswert ist es daher, sich grundsätzlich Lastschriftmandate erteilen zu lassen, um einen geregelten Zahlungseingang zu realisieren.

Fazit:

Erneut sind Steuerberater von Umsatzeinbußen betroffen. Da der Markt relativ verteilt ist, lassen sich neue Mandate i.d.R. nur durch Akquise und i.R.e. Verdrängungswettbewerbs zu Lasten anderer Berufsangehöriger gewinnen.

Weitere Informationen:

(1)   Tickende Zeitbombe: Euler Hermes erwartet weltweite Pleitewelle ab spätestens Herbst (Euler Hermes, Pressemitteilung v. 20.07.2020)
(2)  Creditreform befürchtet zwanzig Prozent mehr Insolvenzen (Spiegel.de v. 15.06.2020)

Ein Kommentar zu “Corona: Steuerberaterpraxen mehrfach betroffen

  1. Gilgan trifft die Sache auf den Punkt!

    Zu ergänzen wäre noch, dass es infolge der auf breiter Front sinkenden Gegenstandswerte im Rahmen der Jahresabrechnung zu Überzahlungen bei vereinnahmten Abschlagsrechnungen kommen wird.

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