Dauerhafte Reduzierung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie zunächst adé!

Im Rahmen der Corona-Pandemiefolgen war der Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (mit Ausnahme der Abgabe von Getränken) bis zum Ende des Jahres 2023 von 19 Prozent auf 7 Prozent reduziert worden. Seitens vieler Beteiligter war gehofft worden, dass dieser zunächst befristet gesenkte Mehrwertsteuersatz über das Jahr 2023 hinaus bei 7 Prozent bleiben könnte.

CDU/CSU legten Gesetzentwurf vor

Mit der Forderung der CDU/CSU-Fraktion, den Verzehr von Speisen in Restaurants dauerhaft mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent zu besteuern, hatte sich der Bundestag entsprechend am 16. März 2023, befasst. Nach knapp halbstündiger Debatte wurde der Gesetzentwurf „zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes“ (20/5810) dann aber an die Ausschüsse überwiesen. Bei den weiteren Beratungen übernahm der Finanzausschuss die Federführung.

Die CDU/CSU-Fraktion verwies im Gesetzentwurf darauf, dass die Senkung des Umsatzsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (mit Ausnahme der Abgabe von Getränken von 19 Prozent) auf den ermäßigten Satz von sieben Prozent zum 01.07.2020 vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie eingeführt und mehrfach verlängert worden sei – zuletzt bis Ende 2023. Nach Angaben der CDU/CSU-Fraktion wurde die Verlängerung durch die Corona-Pandemie eingetretenen Verhaltensänderungen begründet. Es sei angenommen worden, dass die Verbraucher verstärkt geliefertes oder mitgenommenes Essen konsumieren würden, das dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliege. Mit der Senkung sollten Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden. Die Entfristung und dauerhafte Anwendung des ermäßigten Satzes in der Gastronomie führen nach Ansicht der Unionsfraktion zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Gastronomie angesichts steigender Belastungen vor allem durch hohe Energie- und Einkaufspreise.

Auch wiesen die Abgeordneten darauf hin, dass ein Auslaufen des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes eine grundsätzliche Wettbewerbsbenachteiligung innerhalb Europas bedeute. 23 der 27 EU-Mitgliedstaaten gewährten ihrer Gastronomie einen ermäßigten Steuersatz.

Ablehnung im Finanzausschuss

Im Finanzausschuss haben die Ampel-Fraktionen den entsprechenden Antrag zur dauerhaften Reduzierung nunmehr abgelehnt. Die Fraktion von Bündnis90/Die Grünen mahnte an, dass die hohen Ausgabenwünsche von CDU/CSU nicht zu deren Eintreten für die Schuldenbremse passten. Eine Fortführung der Steuerermäßigung würde den Bundeshaushalt mit 3,3 Milliarden Euro belasten. Zugleich habe sich die Situation in der Gastronomie deutlich verbessert, wie eine jüngste Umfrage des Branchenverbandes Degoha zeige. Die FDP-Fraktion mahnte eine generelle Reform des Umsatzsteuerrechts an mit dem Ziel größerer Einheitlichkeit. Unter Verweis auf die Haushaltslage erklärt die Fraktion, dass der Unionsantrag zur falschen Zeit komme.

Quo vadis, Umsatzsteuer?

Dass der Umsatzsteuersatz in der Gastronomie am Anfang des kommenden Jahres zurück auf sein altes Niveau erklimmt, dürfte viele erzürnen. Vielfach hatte man gehofft, dass die befristete Verlängerung der Anwendung des reduzierten Steuersatzes entfristet werden könnte und die hohen Abgabenlasten der Restaurants und Co. dauerhaft reduziert werden könnten. Abzuwarten bleibt, was die anstehenden Haushaltsverhandlungen an Neuigkeiten liefern. Hier dürfte das Thema erneut auf der Agenda stehen.

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