Der Steuerzahlergedenktag: Kommt endlich die grundlegende Reform des Einkommensteuer-Tarifs?

Auch in diesem Jahr stand der „Steuerzahlergedenktag“ wieder an und fiel auf den 13.07.2021. Der von dem Bund der Steuerzahler initiierte Gedenktag stellt dasjenige Datum dar, von welchem an die Steuer- und Beitragszahler rein rechnerisch wieder für ihr eigenes Portemonnaie arbeiten. Denn: Bis dahin müssen sie – so die Rechnungen des Bundes der Steuerzahler – ihr gesamtes Einkommen, das sie erwirtschaftet haben, an die öffentlichen Kassen abführen.

Die spätere Verortung des Tages in 2021 hat damit zu tun, dass die Steuerpflichtigen in diesem Jahr voraussichtlich vier Tage länger als im Vorjahr für öffentliche Kassen arbeiten müssen. Denn laut den Berechnungen des Bundes der Steuerzahler ist die durchschnittliche Belastung der Einkommen mit Steuern und Abgaben in 2021 mit voraussichtlich 52,9 Prozent rund 0,8 Prozentpunkte höher als noch im Jahr 2020.

Den besagten Tag nutzte deren Präsident, Reiner Holznagel, um eine Reform des Einkommensteuertarifs zu fordern.

Belastungsquote zu hoch

Laut Holznagel sei es nicht angemessen, dass heute bei der Steuererhebung die Durchschnittseinkommen knapp unter dem aktuellen Spitzensteuersatz lägen. Es sei aus diesem Grund eine grundlegende Reform für den Einkommensteuertarif mit einem später greifenden Spitzensteuersatz unausweichlich. Eine zunehmende Schwierigkeit stelle insbesondere dar, dass die Einkommensbelastungsquote oftmals deutlich über 50 Prozent liege, so Holznagel. Dass Arbeitnehmerhaushalte über die Hälfte ihres Erwerbseinkommens nicht zur freien Verfügung haben, stelle eine Hürde für viele dar. Und auch im europäischen Vergleich sei dieser Wert fragwürdig.

Berücksichtigte man, dass in diesem Jahr die Bundestagswahl ansteht, so sei mit Blick auf die Wahlprogramme und verschiedenen Töne im laufenden Bundestagswahlkampf außerdem zu befürchten, dass die Belastungen in den kommenden Jahren deutlich steigen werden.

Holznagel traf auch Aussagen zum Bundeshaushalt: Es sei unumgänglich, dass die neue Bundesregierung einen Kassensturz vornehmen würde, um den Bundeshaushalt zu sanieren. Viele Leistungsversprechen, welche die Bundesregierung gemacht habe, stünden nun mit den hohen Ausgaben im Kampf gegen die Pandemie in Kollision. Kein Weg würde aus diesem Grund an einer Sparpolitik im Bundeshaushalt vorbeiführen. Ferner konstatierte er, dass an der Schuldenbremse generell festgehalten werden müsse.  Vom Bundesetat 2022, der vom nächsten Bundestag verabschiedet wird, forderte er ein klares Signal für den Ausstieg aus der Schuldenpolitik

Quo vadis, Einkommensteuertarif?

Die Forderung nach Steuersenkungen – wie sie regelmäßig vor (Bundestags-)Wahlen von verschiedenen Stimmen erklingt, wird oftmals damit begründet, dass die Steuerquote ein recht hohes Niveau erreicht hat. Zwar ist richtig, dass die Steuerquote in den vergangenen Jahren an vielen Stellen zugenommen hat. Allerdings ist die Höhe der Besteuerung stets auch eine politische Frage, so dass eine Objektivierung schwer vorzunehmen ist.

Im Hinblick auf die Zahlen des Bundes der Steuerzahler gilt: Auch wenn die Rechnungen wohl von Mittelwerten ausgehen, hohe Varianzen vermutet werden dürfen und die Berechnungsgrundlage für die sog. „volkswirtschaftliche Einkommensbelastungsquote“ von einigen Stimmen kritisiert wird, untermauern sie mit Klarheit, dass die Belastungen durch Abgaben jährlich ansteigen. Denn der Steuergedenktag verschiebt sich – mit Ausnahme von 2020 – jährlich weiter nach hinten. Der Grundgedanke, eine Reform des Einkommensteuertarifs anzustreben, scheint daher zielführend zu sein.

Berücksichtigt werden kann dabei, dass Konzepte, wie die Einkommensbesteuerung „gerechter“ vorgenommen werden könnte, bereits seit vielen Jahren existieren, allerdings unterscheiden sie sich in mehrfacher Hinsicht im Hinblick auf die Umverteilung. Einerseits existieren solche Modelle mit gezielten Entlastungen für Bezieher niedriger Einkommen und Mehrbelastungen für Bezieher höherer Einkommen; andererseits solche Modelle mit spürbaren Entlastungen für alle Steuerzahler. Entsprechend unterschiedlich sind daher die Aufkommenswirkungen. Denn diese reichen von annähernder Aufkommensneutralität bis hin zu immensen Mindereinnahmen.

Es darf somit mit Spannung weiterverfolgt werden, ob hier ein spezieller (neuer) Weg nach der Bundestagswahl eingeschlagen wird. Eine Reform wäre wünschenswert.

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