Deutschlandticket wieder mal im Bundestag: Wann herrscht Finanzierungsklarheit?

Am 11.9.2025 hat sich der Bundestag in erster Lesung in zwei unterschiedlichen Gesetzentwürfen mit der Zukunft des Deutschlandtickets befasst. ÖPNV-Nutzer und Verkehrsbetriebe benötigen schnell Klarheit, ob und wie es weitergeht.

Hintergrund

Bis Ende 2024 bleibt der Preis stabil bei 49 Euro. Da aber die Finanzierung für 2025 ungewiss war, haben Bund und Länder länger verhandelt mit dem Ergebnis, den Preis des Deutschlandtickets ab 1.1.2025 auf 58 Euro/Monat anzuheben. Das Deutschlandticket soll über 2025 hinaus fortgesetzt werden, wie von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag 2025 festgelegt. Zu diesem Zweck muss das Regionalisierungsgesetz erneut geändert werden. Die Finanzierungsverteilung zwischen Bund und Ländern, die je 1,5 Mrd. Euro im Jahr für das Deutschlandticket beisteuern, ist nach wie vor umstritten: Der Bund sieht die Verantwortung bei den Ländern, die Länder sehen sie beim Bund.

Gesetzesinitiative der Bundesregierung

Der am 11.9.2025 in erster BT-Lesung behandelte Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 21/1495) zielt darauf ab, das Deutschlandticket zum unveränderten Preis auch für das Jahr 2026 finanziell absichern. Der Bund unterstützt danach die Länder im nächsten Jahr mit einem Betrag in Höhe von 1,5 Milliarden Euro zum Ausgleich der durch das Deutschlandticket bei den Aufgabenträgern und den Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr entstehenden Mindereinnahmen. Die Länder reichen diese Mittel im Rahmen ihrer Zuständigkeit an die Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr und diese an die Verkehrsunternehmen weiter. Zudem soll für das Jahr 2026 ein angepasster Verwendungsnachweis eingeführt werden, „der eine Nachweisführung unabhängig von der von den Ländern noch zu bestimmenden Ausgleichssystematik sicherstellt“.

Gesetzesinitiative der Fraktion der Bundnis90/Die Grünen

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert, das Deutschlandticket dauerhaft zu sichern und es im Jahresabo zum ursprünglichen Preis von 49 Euro/Monat anzubieten. Die Einführung des Deutschlandtickets sei ein Durchbruch für eine einfache, bezahlbare und klimafreundliche Mobilität gewesen, schreiben die Grünen. Millionen Menschen hätten davon profitiert – darunter viele Menschen mit geringem Einkommen. Der Umstieg auf die öffentlichen Verkehrsmittel mit dem Deutschlandticket entlaste aber nicht nur direkt spürbar die Geldbeutel der Bürgerinnen und Bürger, sondern habe auch einen positiven Effekt auf das Klima.

Bewertung

Die bisherige Nutzung des Deutschlandtickets belegt durchaus: Das Ticket ist ein Erfolgsmodell für den ÖPNV und den Klimaschutz. Gleichzeitig aber wird jedes Jahr darüber debattiert, ob es das Deutschlandticket im Folgejahr noch gibt, da die Aufteilung der Kosten zwischen Bund und Ländern ungeklärt und die Finanzierung nicht dauerhaft gesichert ist. Diese ständige Unsicherheit verschreckt in der Tat nicht nur potenzielle Kunden, sondern ist auch Gift Unternehmen, die das Ticket als Jobticket anbieten möchten, vor allem ÖPNV-Verkehrsbetriebe, die eine sichere Finanzierungsperspektive brauchen.

Daher müssen den Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag, das Deutschlandticket endlich „dauerhaft“ zu sichern, jetzt endlich Taten folgen. Im Zweifel muss sich auch die Politik dazu bekennen, dass bei einer langfristigen Finanzierungsicherung das Ticket nicht mehr für 58 Euro/Monat zu haben ist. Ein moderat erhöhter Preis wäre aber allemal besser als eine fortdauernde politische Hängepartie zwischen Bund und Ländern. So betrachtet dürfen wir jetzt gespannt die weiteren Beratungen in den BT-Ausschüssen abwarten. Wir bleiben dran… !

Weitere Informationen:

 

Ein Beitrag von:

  • Prof. Dr. jur. Ralf Jahn

    • Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg
    • ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt
    • ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg

    Warum blogge ich hier?
    Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu bringen. Bei genauem Hinsehen sichert der „Kammerzwang“ nämlich Freiheitsrechte durch die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Partizipation.

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