„Die ganz eigene Weihnachtsbotschaft der Finanzverwaltung“

Eine schöne Tradition ist der sogenannte Weihnachtsfriede der Finanzämter. Danach sollen belastende Verwaltungsakte und Mitteilungen, wie zum Beispiel die Ankündigungen von Betriebsprüfungen oder Vollstreckungsmaßnahmen, während des Weihnachtsfriedens nicht verschickt werden. Leider jedoch auch ein löchriger und bundesweit unterschiedlicher Friede. 

Nachvollziehbar ist, dass die Finanzverwaltung sehr wohl auch zulasten ihrer Steuerpflichtigen tätig wird, wenn es gilt, Steuerausfälle zu vermeiden. Darüber hinaus werden jedoch in der Regel auch maschinell erstellte Mitteilungen (wie etwa Steuerbescheide mit Nachzahlungen) während des Weihnachtsfriedens verschickt, weil wohl keine Unterscheidung zwischen Nachzahlungs- und Erstattungsfällen möglich ist. Der Bescheid mit der dicken Nachzahlung an Heiligabend ist daher denkbar.

Möglich wäre es sicherlich, überhaupt keine Schreiben des Finanzamtes in der kurzen Zeit des Weihnachtsfriedens zu verschicken. Jedoch ist dies wohl in keinem Bundesland angedacht.

Ebenso ist die kurze Zeit des Weihnachtsfriedens auch noch in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich bemessen. Hier ein paar Beispiele:

Ausweislich einer kurzen Pressemeldung des Ministeriums der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen vom 6.12.2017 soll in NRW der Weihnachtsfriede bereits am 17.12.2017 beginnen und bis Silvester dauern. Dies ist schon ein sehr langer Zeitraum, in dem die Finanzverwaltung keine belastenden Maßnahmen einleiten möchte.

In Rheinland-Pfalz hingegen soll ausweislich deren Pressemeldung vom 8.12.2017 der Weihnachtsfriede nur vom 23.12.2017 bis Neujahr gelten.

Die bayerische Finanzverwaltung möchte hingegen auf belastende Maßnahmen in der Zeit vom 21.12.2017 bis zum 1.1.2018 verzichten.

Allen diesen Pressemeldungen gemein ist, dass sie sehr kurz und schlicht gehalten sind. Deutlich länger hingegen ist die Pressemitteilung vom 11.12.2017 des hessischen Ministeriums der Finanzen, welches ein Weihnachtsfrieden vom 20.12. 2017 bis Silvester durchführen möchte. Es wird ausgeführt, dass der Weihnachtsfriede als die ganz eigene Weihnachtsbotschaft der Finanzverwaltung gesehen wird.

So möchten die Hessen dem besonderen Charakter des Festes dadurch Rechnung tragen, dass sie keine Steuern oder andere Abgaben anmahnen, Zwangsgelder weder androhen noch festsetzen, Steuerpflichtige nicht zum Finanzamt vorladen, Vollstreckungshandlungen unterlassen. Zudem keine Außenprüfungshandlungen vornehmen und in Steuer- und Bußgeldverfahren die Einleitung eines Steuerstraf- und Bußgeldverfahrens dem Steuerpflichtigen nicht bekannt geben, Steuerpflichtige nicht zur Vernehmung oder Anhörung vorladen, keine Bußgeldbescheide zu stellen und Vollstreckungsmaßnahmen in Bußgeldsachen nicht durchzuführen.

In diesem Sinne allen ein frohes (und hoffentlich finanzamtfreies) Fest.

 

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