Die Steuer und das Elektroauto

Es ging bereits durch alle Medien: Die Bundesregierung hat ein mehr oder weniger umfangreiches Anreizprogramm geschaffen, um möglichst schnell viele Elektroautos auf die Straßen zu bekommen. Hier die kommentierten Punkte im Einzelnen: 

Kern ist die Richtlinie zur Förderung des Absatzes elektrisch betriebener Fahrzeuge, welche einen Umweltbonus für Elektrofahrzeuge regelt. Alles wohlklingende Worte, mit denen am Ende die Kaufprämie gemeint ist. Vorgesehen ist, einen Betrag von 4.000 Euro für rein elektrische Fahrzeuge und von 3.000 Euro für Plug-in-Hybride zu gewähren. Die Kaufprämie solle spätestens 2019 auslaufen oder bis das Budget von 600 Millionen Euro aufgebraucht ist. Nach Adam Riese reden wir also über 150.000 Elektroautos. Bund und Industrie tragen jeweils die Hälfte des Zuschusses.

Unter dem Stichwort „Tankfüllung“ vom Chef wird klargestellt, dass es keinen geldwerten Vorteil darstellt, wenn der Arbeitnehmer mit dem Strom des Arbeitsgebers sein Elektroauto auflädt. Sicher eine tolle Sache, wenn der Chef denn auch wirklich den Strom bezahlen möchte. Davon abgesehen braucht natürlich der Chef auch eine Ladestation. Sofern er diese hat, wird es aber wahrscheinlich auch häufig so sein, dass es sich um Dienstfahrzeug handelt und daher die Batterieaufladung sowieso kein geldwerter Vorteil gewesen wäre.

Damit der Chef aber nun auch zu seiner Ladestation kommt, an der der Mitarbeiter sein privates E-Mobil aufladen kann, wird der Aufbau von Ladestationen auf dem Betriebsgelände auch über die Lohnsteuer bezuschusst. Auch dies ist sicherlich sehr interessant für Großunternehmen. Fraglich erscheint mir, ob denn dann auch wirklich jeder diese steuerlich bezuschussten Ladestationen auf einem Betriebsgelände nutzen kann.

Zudem gibt es noch die Förderrichtlinie zur Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, zumindest ist sie in Arbeit. Damit soll der Aufbau eines flächendeckenden Netzes von Schnellade- und Normalladestationen gefördert werden. Von 2017 bis 2020 sollen dafür nochmals 300 Millionen bereitgestellt werden.

Abschließend gibt es noch eine Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer für immerhin zehn Jahre nach der Erstzulassung. Sicherlich nicht zu verachten, insbesondere bei Unternehmensflotten. Lediglich für den Liebhaber benzinbetriebener Vehikel wird es kein Umdenken herbeiführen.

Insgesamt sicher gut gemeinte Maßnahmen. Ich frage mich nur, ob nicht eine Befreiung der betrieblichen Elektrofahrzeuge vom geldwerten Vorteil für die Eigennutzung mehr bringen würde. So oder so, es bleibt abzuwarten, ob das Programm einschlägt.

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