Digitaler Geschäftsbericht – bis 2020 ist noch einiges zu tun für Wertpapier-Emittenten

Die Berichterstattung wird digital – zumindest ab 2020 ist dies auch gesetzlich vorgeschrieben. Bis dahin ist jedoch noch einiges zu erledigen, wie die veröffentlichten Berichte für das Jahr 2017 zeigen. Die Saison der Geschäftsberichte von 2018 steht noch aus. Aber nun der Reihe nach.

Verpflichtung eines digitalen Geschäftsberichtes ab 2020

In der EU gilt ab 2020 die Pflicht für ein einheitliches elektronisches Berichtsformat (ESEF – European Single Electronic Format). Die Bindungswirkung entsteht ab 2020, auch wenn dies noch nicht in nationales Recht übernommen wurde – so sieht es zumindest derzeit aus. Die EU-Kommission muss in diesem Jahr noch den Regulierungsstandard der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde als Verordnung erlassen.

Unternehmen, die an der Börse gelistet sind, müssen demnach ab dem 1. Januar 2020 den vollständigen Jahresabschluss im XHTML-Format veröffentlichen. Die Zielsetzung dieses Formates ist die Lesbarkeit der Informationen in jedem Standard-Browser. Ferner müssen für bestimmte Elemente des Jahresabschlusses Markierungen vorgenommen werden, damit die Daten auch für computergestützte Programme nutzbar sind. Ab 2022 gibt es noch weitere Pflichten hinsichtlich vorzunehmender Markierungen. Das Ziel ist dabei die Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse für Investoren und andere Abschlussadressaten.

Status quo: Es bleibt noch viel zu tun

Alle DAX-Unternehmen veröffentlichen ihren Geschäftsbericht mittlerweile als pdf-Datei auf ihrer Website – auch wenn die Benutzerfreundlichkeit hier noch ausgebaut werden könnte. Bei der Veröffentlichung der Berichte im HTML-Format gibt es jedoch noch Luft nach oben. Lediglich ein Drittel der Unternehmen stellt Jahresabschluss-Informationen bisher auf einer gesonderten Internetseite zur Verfügung. Immerhin hat sich die Zahl im Vergleich zum Vorjahr deutlich erhöht. Es gibt also Fortschritte.

Mit dem digitalen Geschäftsbericht einher geht auch die Verlinkung innerhalb des Berichtes auf andere Stellen – bspw. von der Bilanz direkt in den Anhang, in dem sich die Erläuterung eines konkreten Bilanzpostens findet. Ebenso sollte die Möglichkeit bestehen, bereitgestellte Tabellen im Excel-Format herunterzuladen. Gleiches gilt für Grafiken. Diese Möglichkeiten werden bisher von den wenigsten Unternehmen genutzt. Die Ergebnisse der DAX-Unternehmen sind bereits dürftig, aber beim Blick in die zweite oder dritte Börsenliga sieht es noch dürftiger aus.

Fazit

Bis 2020 gibt es noch einiges zu tun. Warten wir ab, ob die Berichtssaison 2018 bereits einige positive Überraschungen mit sich bringt.

Lesen Sie dazu auch meinen Beitrag hier im NWB Experten-Blog:

Zukunft des Corporate Reportings: Weg vom Papier, hin zur pdf-Version

Weitere Informationen:

Richtlinie 2013/50/EU v. 22.10.2013 (www.eur-lex.europa.eu)

 

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