Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer – Wann lohnt es sich? (Teil 1)

Kaum hat das Jahr 2016 begonnen, kann man sich auch schon mit der eigenen Einkommensteuererklärung beschäftigen. Viele Arbeitnehmer dürften ihre Lohnsteuerjahresbescheinigung bereits erhalten haben. Doch wann lohnt sich für Angestellte die freiwillige Einkommensteuererklärung überhaupt?

Diese Frage ist zunächst recht einfach zu beantworten. Die Steuererklärung macht dann Sinn, wenn die Erstattung größer als der Erklärungsaufwand ist. Ist zuvor nicht gerade etwas schief gelaufen (Stichwort: Freistellungsauftrag vergessen), gibt es eine Steuergutschrift nur mit absetzbaren Kosten. Zehn typische Positionen – Teil 1:

Werbungkosten

Der Pauschbetrag für Arbeitnehmer beträgt 1.000 €. Für eine Steuererstattung braucht man also in Sachen Werbungsosten höhere Beträge. Insbesondere an die nachfolgenden Posten ist zu denken.

  1. Fahrkosten

Da ist natürlich zunächst die Entfernungspauschale. Macht 0,30 € für jeden Kilometer Arbeitsweg, einfache Entfernung. Bei einer Vollzeittätigkeit recht es allein durch die Fahrkosten ab 15 km werktäglich für das Überschreiten der 1.000 €.

Ein kräftiges Sparpotential ergibt sich, wenn auch Tätigkeiten im Außendienst ausgeführt wird. Dann erfolgt die Umstellung von Entfernungspauschale auf Reisekosten, ggf. noch mit Verpflegungsmehraufwand. Bei längeren Reisen gibt es vielleicht auch noch eine doppelte Haushaltsführung. Statt Familienheimfahrten lassen sich übrigens regelmäßig auch Familientelefonate absetzen.

  1. Arbeitsmittel

Wurden tatsächlich Arbeitsmittel gekauft, sind diese absetzbar. Schwierigkeiten ergeben sich öfter bei auch-privater Nutzung. Pauschale Kosten lassen sich hingegen kaum durchsetzen. Die mysteriösen 100 € als Nichtaufgriffsgrenze werden manchmal gewährt, aber auch nicht immer. Geschenkt sind die 16 € für die Kontoführungsgebühr. Für tatsächliche berufliche Telefonkosten wird regelmäßig eine Bescheinigung des Arbeitgebers angefordert.  Auch pauschale Kosten für die Reinigung von Berufskleidung gehen nicht immer durch.

  1. Häusliches Arbeitszimmer

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, lohnt sich die Erstellung einer Einkommensteuererklärung meist schon allein aufgrund des Arbeitszimmers. Die Rechtsprechung fiel zuletzt öfter zugunsten der Steuerpflichtigen aus. Allerdings sollte man für den Abzug auch tatsächlich über ein entsprechendes Zimmer verfügen. Achtung: die 1.250 € sind keine Pauschale, sondern eine Höchstgrenze. Die Kosten müssen real entstanden sein.

Sonderausgaben

Mit den Sonderausgaben ist das immer so eine Sache. Denn echte Steuervorteile gibt es nur bei bestimmten Ausgaben.

  1. Versicherungen

Und dazu zählen in aller Regel nicht die Versicherungsbeiträge. Denn die sind zwar dem Grunde nach oftmals abzugsfähig. Beispielhaft zu nennen sind die Unfallversicherung und jede noch so exotische Haftpflicht, z.B. auch die fürs Haustier. Allerdings sind diese Vorsorgeaufwendungen betragsmäßig begrenzt. Vor allem Besserverdiener reizen diese Höchstgrenze regelmäßig schon mit den Krankenversicherungsbeiträgen aus.

  1. Kinder

Mehr Erstattungspotential bietet da schon der Nachwuchs. Als Besserverdiener nimmt man den Vorteil des Kinderfreibetrags gegenüber dem Kindergeld mit. Auch für alle anderen sind viele Kosten für die Kinder absetzbar. Zu denken ist beispielsweise an die Betreuungskosten oder das Schulgeld. Nicht zuletzt weil die Abzüge meist nur anteilig gewährt werden, kann die Kinderzeugung allerdings nicht als Steuersparmodell empfohlen werden.

Im zweiten Teil:  Mitgliedsbeiträge, Medikamente und  mehr.

 

4 Gedanken zu “Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer – Wann lohnt es sich? (Teil 1)

  1. Hilfreicher Beitrag, über einige dieser Punkte habe ich mir auch Gedanken gemacht und denke, dass es sich für mich lohnt sich mit der Einkommensteuererklärungzu beschäftigen. Ich muss viel der Arbeit wegen reisen und habe hohe Betreuungskosten meines Kindes wegen. Ich bin nicht sicher, aber ich denke, dass es sich für mich lohnen könnte. Danke.

  2. Vielen Dank für den Beitrag zur Steuererklärung. Ich werde wohl für dieses Jahr eine Einkommenssteuererklärung abgeben, da ich noch einen Zweitwohnsitz habe und ständig am Pendeln bin. Da das meine erste Steuererklärung ist, werde ich dafür aber einen Steuerberater zu Rate ziehen.

  3. Danke für die guten Informationen zur Steuererklärung. Die Entfernungspauschale ist ja in Deutschland nur für eine Strecke. Im Nachbarland Österreich bekommt man übrigens hin und zurück angerechnet.

  4. Danke für den Beitrag und die Tipps zur Einkommenssteuererklärung für Arbeitnehmer. Meine Schwester hat sich nun die Hilfe von einem Steuerberater genommen für ihre Steuererklärung. Gerade weil sie sich bei den Sonderausgaben nicht sicher war. Den Beitrag werde ich ihr mal weiterleiten.

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