Endlich: Auszahlungsverfahren für Corona-Dezemberhilfe startet!

Darauf haben viele Soloselbständige und Unternehmen gewartet: Ab 29.1.2021 können nun endlich Anträge bearbeitet und die Dezemberhilfen ausgezahlt werden. Endlich Geld, das die Unternehmen in der Krise dringend brauchen!

Hintergrund

Im Rahmen der Corona-Finanzhilfen des Bundes hat der Bund als Zuschussprogramm auch eine außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember 2020 (sog. Dezemberhilfe) zur Verfügung gestellt für alle Unternehmen, die im Dezember von staatlichen Schließungsanordnungen betroffen waren. Der Zuschuss kann dann für jeden Tag der Schließung bis zu 75 Prozent des Umsatzausfalls betragen, für Unternehmen, die im Dezember ab 16.12.2020 erstmals von Schließungsmaßnahmen betroffen waren, gelten gesonderte Regelungen.

Die Dezemberhilfe konnte nach dem FAQ des Bundes (Überbrückungshilfe Unternehmen – FAQ-Liste (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de) ab dem 23.12.2020 über einen Dritten (Rechtsanwalt oder Angehöriger der steuerberatenden Berufe) beantragt werden, Soloselbständige konnten bis 5.000 Euro Anträge auch direkt stellen; Anträge sind – auch rückwirkend – noch bis 31.3.2021 möglich. Das Problem: Bislang war eine Antragsbearbeitung nicht möglich, weil die erforderliche Software des Bundes nicht verfügbar war.

Wie ist der aktuelle Bearbeitungs- und Auszahlungsstand?

Die Praxis zeigt: Wenn die Software des Bundes vorliegt, geht die Antragsbearbeitung auch zügig voran, das Geld landet – abgesehen von Rückfragefällen – auch zeitnah auf den Empfängerkonten.

Bei der Novemberhilfe wurden deutschlandweit seit 25.11.2020 bis zum 28.1.2021 insgesamt 320.896 Anträge gestellt, in Bayern davon 54.364. Das beantragte Fördervolumen betrug deutschlandweit 4,913 Mrd. Euro, davon 907,3 Mio. Euro in Bayern. Obwohl wegen fehlender oder fehlerhafter Programmsoftware die Bearbeitung der Anträge erst ab 12.1.2021 möglich war, wurden allein in Bayern per 28.1.2021 immerhin 26.987 Anträge zuzüglich 10.849 automatisierte Bewilligungen von Direktanträgen, in Summe also 37.836 Anträge mit bewilligten Zuschüssen von 230 Mio. Euro genehmigt. Das entspricht einer Bearbeitungsquote in nur zwei Wochen von fast 70 Prozent – beachtlich in so kurzer Zeit!

Die Anzahl der Anträge auf Dezemberhilfe seit 23.12.2020 betrug deutschlandweit 243.127, davon in Bayern 39.469 Anträge, das Antragsvolumen 3,7 Mrd. Euro deutschlandweit, davon in Bayern 662,7 Mio. Euro. Seit 29.1.2021 ist nun die Bearbeitung und Auszahlung möglich – endlich!!

Bewertung

Der Bearbeitungs- und Auszahlungsstart der Dezemberhilfe war überfällig. Auch wenn der Bund die Fristen für die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags bis 30.4.2021 verlängern wird, „pfeifen“ viele Unternehmen inzwischen „auf dem letzten Loch“, weil die außerordentlichen Wirtschafts- und Überbrückungshilfen nicht ankommen. Der Auszahlungsstart ist also endlich „ein Strohhalm“, wenn es um das wirtschaftliche Überleben geht.

Hinzu kommt die Erhöhung der Obergrenzen für Kleinbeihilfen auf € 1,8 Mio. (bislang € 800.000) bzw. auf € 270.000 im Fischerei-/Aquakultursektor (bislang € 120.000) und auf € 225.000 im Agrarsektor (bislang € 100.000) und die Erhöhung der Obergrenzen für Fixkostenhilfen auf € 10 Mio. (bislang € 3 Mio.) bis 31.12.2021, die EU-Kommission am 28.1.2021 erfreulicherweise beschlossen hat

Unternehmen müssen jetzt also keine Angst mehr haben, bewilligte Gelder zurückzahlen zu müssen, weil der EU-Beihilfenrahmen überschritten wird. Deswegen sollten jetzt noch nicht gestellte Anträge auf Dezemberhilfe bis 31.3.2021 zeitnah nachgeholt werden, damit „Geld in die Unternehmenskasse“ kommt.

Quellen

2 Gedanken zu “Endlich: Auszahlungsverfahren für Corona-Dezemberhilfe startet!

  1. Kopie aus dem Text:
    für Unternehmen, die im Dezember ab 16.12.2020 erstmals von Schließungsmaßnahmen betroffen waren, gelten gesonderte Regelungen.
    Welche?
    Heißt im Klartext: Diese Unternehmen erhalten keine Dezemberhilfe!!
    Sondern nur Überbrückungshilfe II??
    Hier steigt keiner mehr durch!
    Aussagen der Politik und Durchführung sind nicht übereinstimmend.

    Gruß Michael Haake

  2. Korrekt, Herr Haake, für alle anderen Unternehmen, die nicht zum 2.11.2020 geschlossen worden sind, gilt es Überbrückungshilfe III zu beantragen. Das ist technisch derzeit noch nicht möglich. Das gilt zumindest bei mir in Niedersachsen, Stand gestern.

    An der Überbrückungshilfe III wird noch gearbeitet und die FAQ soll am 5.2. veröffentlicht werden.

    Das die Politikeraussagen zu den Hilfen in aller Regel Werbung waren, die nicht ernst zunehmen waren, ist inzwischen allgemein bekannt. Bedauerlich, aber nur zu wahr.

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