Entlastungskabinett beschließt Vorhaben zum Bürokratieabbau – kommt jetzt wirklich der „große Wurf“?

Das Bundeskabinett hat sich am 5.11.2025 dem Rückbau von Bürokratie gewidmet und mehrere Vorhaben mit spürbaren Vereinfachungen beschlossen– und einen konkreten Plan für weitere Entlastungen für Wirtschaft, Bürger und Verwaltung in Milliardenhöhe. Wie ist das zu bewerten?

Hintergrund

Im Koalitionsvertrag 2025 haben die Regierungsparteien einen ausgesprochenen Arbeitsschwerpunkt mit Maßnahmen des Bürokratierückbaus vereinbart (Koalitionsvertrag 2025, Zeilen 1942 ff.). Mit der vom Bundeskabinett am 1.10.2025 beschlossenen Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung hat die Bundesregierung einen Rahmen geschaffen, um den Staat einfacher, digitaler und erfolgreicher zu machen.

Dazu gehören auch ambitionierte Ziele, um Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung spürbar von Bürokratie zu entlasten. In den ersten Monaten der Regierungsarbeit haben die Koalitionäre bereits einige konkrete Maßnahmen umgesetzt bzw. auf den Weg gebracht, z.B. den sog. Wohnungsbau-Turbo oder das Vergabebeschleunigungsgesetz.

Eckpunkte des Bürokratie-Entlastungspakets

Am 5.11.2025 hat das Kabinett nun erste acht konkrete Regierungsentwürfe beschlossen und plant perspektivisch rund 50 weitere Entlastungsmaßnahmen, die jetzt in Gesetze gegossen und im parlamentarischen Verfahren beschlossen werden müssen. Hierzu zählen etwa die Digitalisierung der Fahrzeugpapiere, insbesondere für den Führerscheinnachweis per Smartphone. Auch der Kauf von Immobilien soll einfacher werden: Kaufverträge sollen künftig komplett digitalisiert werden; Notare, Gerichte und Behörden können sich dann elektronisch austauschen. Unternehmen sollen von Prüf-, Melde- und Anzeigepflichten befreit werden, lästige Pflichten wie das nationale Heizungslabel, das über die Effizienz des Heizkessels informiert, sollen entfallen.

Das Kabinett hat ferner einen konkreten Plan für langfristigen Bürokratierückbau vorgelegt mit dem Ziel, den Staat und die Gesellschaft leistungsfähiger, effizienter und bürgernäher zu organisieren. Schon bis Mitte 2026 sollen die Ministerien weitere Vorschläge für den Bürokratierückbau vorlegen.

Finanzielles Entlastungsvolumen vorerst überschaubar

Das Entlastungsvolumen der von der Regierung geplanten Entlastungen beruht naturgemäß auf Schätzungen und ist deshalb mit Vorsicht zu genießen. Der Immobiliensektor soll etwa durch die geplanten Maßnahmen um 47,6 Mio. Euro entlastet werden, der Wegfall des nationalen Heizungslabels spart immerhin 10 Mio. Euro. Die Wirtschaft wird zunächst um insgesamt 57,7 Mio. Euro entlastet, das beziffert Gesamtvolumen beziffert die Regierung mit rund 157 Mio. Euro. Zum Vergleich: Die Entlastungsvolumina der Vorgänger-Ampelkoalition mit dem Bürokratieentlastungsgesetz -BEG IV (Entlastungsvolumen 944 Mio. Euro/Jahr) und der Büroentlastungsverordnung – BEV (Entlastungsvolumen zusätzlich 420 Mio. Euro/Jahr) lagen deutlich höher.

Bewertung und Ausblick

Die Bürokratiekosten für die Wirtschaft sollen nach dem Koalitionsvertrag 2025 und der Modernisierungsagenda vom Oktober 2025 um 25 Prozent (rund 16 Mrd. Euro) reduziert und der Erfüllungsaufwand für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung wird um mindestens 10 Mrd. Euro gesenkt werden. Von diesem Ziel sind die am 5.11.2025 noch sehr deutlich entfernt. Aber immerhin sind die Beschlüsse  von den großen Wirtschaftsverbänden auf Bundesebene als „Auftakt einer echten Reform unseres Bürokratiestaates“ (DIHK) und Schritt in die richtige Richtung begrüßt worden – zu Recht.

Einzelne Maßnahmen der am 5.11.2025 gefassten Beschlüsse werden wir in diesem Blog noch näher in den Blick nehmen. Insgesamt muss aber schon jetzt klar sein: Bürokratieabbau ist kein Sprint, sondern ein Marathon, der viel Ausdauer erfordert ….

Weitere Informationen

Ein Beitrag von:

  • Prof. Dr. jur. Ralf Jahn

    • Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg
    • ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt
    • ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg

    Warum blogge ich hier?
    Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu bringen. Bei genauem Hinsehen sichert der „Kammerzwang“ nämlich Freiheitsrechte durch die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Partizipation.

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