Etappensieg! Bundestag überweist Gastro-Umsatzsteuersenkung an Ausschüsse

Auf dem Weg zu einem dauerhaft ermäßigten Umsatzsteuersatz auf Speisen und Dienstleistungen in der Gastronomie – auch nach dem 31.12.2023 – hat der Bundestag am 16.3.2023 die Überweisung an die Ausschüsse des Bundestags beschlossen. Dort werden jetzt die Weichen gestellt.

Hintergrund

Für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken wird seit dem 1.7.2020 bis gegenwärtig Ende 2023 der ermäßigte Umsatzsteuersatz in Höhe von 7 Prozent erhoben (§ 12 Abs.2 Nr.15 UStG). Dies war ein Beitrag zur Bekämpfung der Corona-Folgen und zur Stärkung der Binnennachfrage, der nach der ersten Befristung bis 30.6.2021(Corona-Steuerhilfegesetz v. 19.6.2020, BGBl 2020 I S. 1385) mehrfach verlängert wurde, zuletzt bis Ende 2023. Ich habe hier im Blog berichtet.

Bundestag bringt weiteres Verfahren auf den Weg

Die CDU/CSU-Fraktion hat am 16.3.2023 einen Gesetzesantrag zur dauerhaften Entfristung der Umsatzsteuersenkung über den 31.12.2023 hinaus im Bundestag eingebracht (BT-Drs. 20/5810). Damit soll insbesondere die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Gastronomie im internationalen Wettbewerb gestärkt werden, nachdem im benachbarten europäischen Ausland die Umsatzsteuersätze auf Dienstleistungen und Speisen deutlich niedriger sind als in Deutschland.

Am 16.3.2023 hat nun der Bundestag mehrheitlich die Überweisung des Gesetzesantrags an die zuständigen Ausschüsse beschlossen, die Federführung hat der Finanzausschuss des Bundestages. Dies darf durchaus als Etappensieg hin zu einer dauerhaften Senkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie auf 7 Prozent bei Speisen und Dienstleistungen gewertet werden, nachdem die Überweisung auf über die Stimmen der CDU/CSU-Fraktion hinaus beschlossen worden ist.

Wie geht’s weiter?

Die weiteren Beratungen erfolgen nun im 45 Mitglieder zählenden Finanzausschuss des Bundestages unter Vorsitz der CDU/CSU-Fraktion. Dort werden demnächst die entscheidenden Weichen gestellt, denn die vorgeschlagene dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer würde den Steuerzahler ab 2024 rund 3,3 Mrd. Euro kosten – pro Jahr, wohlgemerkt. Zwar hat die Regierung mit SPD, Grünen und FDP mit insgesamt 26 Sitzen die numerische Mehrheit im Ausschuss, jedoch spricht vieles dafür, dass der Gesetzesvorschlag im Finanzausschuss eine befürwortende Mehrheit bekommt; dann wäre der Weg frei für eine abschließende Zustimmung in Bundestag und Bundesrat. Warten wir also gespannt ab…

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