Am 23.5.2025 befasst sich der Bundesrat (BR-Drs. 153/25) mit einem EU-Kommissionsvorschlag zur Entlastung der Automobilindustrie bei der Einhaltung von CO2-Emmissionsnormen. Was bedeutet das?
Hintergrund
In der Verordnung (EU) 2019/631 (ABl. L 111 v. 25.4.2019, S.13–53) sind CO2-Emissionsnormen für neue Pkw und neue leichte Nutzfahrzeuge festgelegt. Die Normen sollen dazu beitragen, die im EU-Klimagesetz festgelegten Ziele zu erreichen, einschließlich der Klimaneutralität bis 2050 und des Ziels für 2030, die gesamtwirtschaftlichen CO2- Emissionen gegenüber dem Jahr 1990 um 55 Prozent zu senken.
Konkret sieht die Verordnung bisher vor, dass die EU-weiten jährlichen durch schnittlichen CO2-Emissionen der Flotte von neuen Personenkraftwagen und neuen leichten Nutzfahrzeugen in Abständen von fünf Jahren weiter gesenkt werden. Ab dem Jahr 2025 gilt das Ziel einer Verringerung der CO2-Emissionen um 15 Prozent gegenüber den Werten von 2021 für jedes Jahr des Zeitraums 2025 bis 2029. Werden die EU-Klimavorgaben nicht eingehalten, drohen drastische CO2-Strafen.
Mit Verschärfung der CO2-Klimavorgaben hat sich die Situation der ohnehin angeschlagenen Automobilindustrie in Deutschland und Europa weiter verschärft, weil sich insbesondere der Absatz von E-Autos nicht so entwickelt hat wie erwartet; Folge ist, dass bei einer steigenden Quote von Verbrennerautos die CO2-Grenzwerte voraussichtlich nicht eingehalten werden können.
Wie die Automobilindustrie entlastet werden soll
Der jetzt vorgelegte Vorschlag der EU-Kommission sieht einen dreijährigen anstelle eines jährlichen Erfüllungszeitraums vor, nämlich für 2025, 2026 und 2027 zusammengenommen. Im Falle der Verabschiedung würde die Änderung dazu führen, dass die Einhaltung anhand des Gesamtwerts in den Jahren 2025, 2026 und 2027 bewertet wird, sodass die Automobilhersteller eine Überschreitung der Zielvorgabe in einem oder zwei dieser Jahre durch eine Übererfüllung in einem oder mehreren anderen Jahren ausgleichen können. Das EU-Parlament hat diesem Vorschlag zugestimmt.
Bewertung der Initiative
Die Automobilbranche ist mit einem Anteil von über 7 Prozent am EU-Bruttoinlandsprodukt von zentraler Bedeutung für die Wirtschaft. Sie beschäftigt – direkt oder indirekt in der Fertigung, im Vertrieb, in der Wartung, in den Bereichen Konstruktion, Transport und Verkehrsdienstleistungen – etwa 13 Millionen Menschen in Europa.
Die Automobilindustrie ist unter Berücksichtigung der Umsatzerlöse auch in Deutschland die größte Industriebranche des verarbeitenden Gewerbes. Die Unternehmen der Branche erwirtschafteten im Jahr 2023 einen Umsatz von gut 564 Milliarden Euro und beschäftigten direkt knapp 780.000 Personen. Die Automobilindustrie ist damit der mit Abstand bedeutendste Industriezweig (auch) in Deutschland.
Der jetzt auf EU-Ebene beschlossene Aufschub stellt einen ersten wichtigen Schritt zur Entlastung der Automobilindustrie in Deutschland und Europa dar. Die Automobilbranche erlebt aktuell einen strukturellen Wandel mit gravierenden Veränderungen durch saubere und digitale Technologien, insbesondere durch eine Umstellung auf emissionsfreie Fahrzeuge. Die vorgegebenen CO2-Normen, an denen festgehalten werden soll, Herstellern nach Einschätzung der Kommission eine zusätzliche Flexibilität bei der Einhaltung der CO2-Ziele gegeben.
Nächste Schritte
Die EU-Mitgliedstaaten müssen die EU-Entscheidung jetzt noch formell billigen. Am 23.5.2025 wird sich der Bundesrat mit dem Thema befassen. Die Ausschussempfehlung (BR-Drs.153/1/25) sieht vor, die Bundesregierung aufzufordern, im EU-Rat für eine rasche Annahme dieses Vorschlags einzutreten, um schnellstmöglich Klarheit für alle beteiligten Akteure zu schaffen.
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Ein Beitrag von:
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- Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg
- Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt
- Honorarprofessor an der Universität Würzburg
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