EU-Parlament beschließt Verbot für Produkte aus Zwangsarbeit

Das EU-Parlament hat am 23.4.2024 abschließend die künftige EU-Verordnung für ein Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit im EU-Binnenmarkt beschlossen, das ab 2027 greift. Was bedeutet das?

Hintergrund

Zwangsarbeit bei der Herstellung von Produkten ist nach wie vor ein Problem weltweit, zu dessen Bekämpfung gemeinsame internationale Regelungen erforderlich sind. Zwangsarbeit kommt nach wie vor in einer Vielzahl von Sektoren wie Textilien, Bergbau, Landwirtschaft und im Dienstleistungssektor vor, vor allem in Entwicklungs- und Schwellenländern. Schätzungen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) zufolge sind weltweit rund 27,6 Mio. Menschen von Zwangsarbeit betroffen, darunter 3,3 Mio. Kinder.

Um dies zu verhindern, hat die EU-Kommission bereits 2022 einen Verordnungsentwurf auf den Weg gebracht: Um Zwangsarbeit bei der Produktherstellung einzudämmen, soll mit einer EU-Verordnung ein strukturierter rechtlicher Rahmen für das Verbot von Zwangsarbeit bei der Herstellung von EU-Waren und innerhalb der Lieferketten geschaffen werden. Dieser soll die EU in die Lage versetzen, Produkte zu verbieten und aus dem Binnenmarkt zu entfernen, die nachweislich mit Zwangsarbeit in Verbindung stehen, unabhängig davon, ob sie in der EU hergestellt oder in die EU eingeführt werden.

Nach längeren Verhandlungen und Konsultationen und der Einigung von Rat und Parlament haben sich am 13.3.2024 die Botschafter im Ministerrat der EU-Staaten mehrheitlich vorläufig auf eine EU-Verordnung zum europaweiten Vertriebsverbot von Produkten aus Zwangsarbeit verständigt. Dem hat das EU-Parlament jetzt am 23.4.2024 zugestimmt.

Wie werden Verstöße aufgedeckt?

Die Behörden der Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission werden in die Lage versetzt, verdächtige Waren, Lieferketten und Hersteller zu untersuchen. Wenn sich herausstellt, dass ein Produkt unter Einsatz von Zwangsarbeit hergestellt wurde, kann es nicht mehr auf dem EU-Markt (auch nicht online) verkauft werden, und die Lieferungen werden an den EU-Grenzen abgefangen.

Konkret sollen die Fälle aufgedeckt werden, indem Behörden Untersuchungen einleiten, wenn sie in der Lieferkette eines Produktes Zwangsarbeit vermuten. Bei mutmaßlicher Zwangsarbeit innerhalb der EU sind die Behörden der Mitgliedstaaten zuständig, außerhalb des Unionsgebiets die EU-Kommission in Brüssel.

Wenn sich der Verdacht bestätigt, soll die Grenzpolizei Waren beschlagnahmen; die Waren sollen dann nicht mehr auf dem europäischen Markt zu kaufen sein. Verschärfte Regeln sollen für Regionen und Wirtschaftsbereiche gelten, in denen staatlich organisierte Zwangsarbeit vermutet wird.

Konsequenzen für Unternehmen, die Zwangsarbeit einsetzen

Hersteller von verbotenen Waren müssen ihre Produkte vom EU-Binnenmarkt nehmen und sie spenden, recyceln oder zerstören. Nicht konforme Unternehmen können mit Geldbußen belegt werden. Die Waren können wieder auf dem EU-Binnenmarkt zugelassen werden, sobald das Unternehmen Zwangsarbeit aus seinen Lieferketten eliminiert hat. Unternehmen, die sich nicht an die Vorschriften halten, drohen Geldbußen, Einzelheiten müssen die Mitgliedsländer noch festlegen. Die Mitgliedsländer müssen die Verordnung ab 2027 im Einzel- und Online-Handel anwenden. Unternehmen sollten jetzt die Zeit bis 2027 umgehend nutzen, um Sicherungssysteme zu entwickeln, die den Vertreib von Produkten aus Zwangsarbeit ausschließen.

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