Fahrtenbuch oder „Das haben wir schon immer so gemacht“

Die Führung eines Fahrtenbuchs ist – von ganz, ganz wenigen Ausnahmefällen abgesehen – die einzige Möglichkeit, um bei dienstlichen oder betrieblichen Kfz der Ein-Prozent-Regelung zur Versteuerung der Privatnutzung zu entgehen.

Doch ein Fahrtenbuch ist lästig und macht viel Arbeit. Daher lotet der eine oder andere Inhaber eines Dienst- oder Firmen-Pkw gerne die Grenzen des Machbaren aus und schont seine Kräfte für die wichtigeren Dinge des Lebens. Sprich: Die Eintragungen liegen etwas unterhalb des Nötigsten. Seltsamerweise sind in der Vergangenheit viele Steuerpflichtige damit „durchgekommen.“ War die Prüfung der Fahrtenbuchführung nicht gerade Veranlagungsschwerpunkt, haben zahlreiche Finanzbeamte die Fahrtenbücher wohl durchgewunken.

Aber dem Fiskus entrinnt niemand und so kommt irgendwann doch der Tag, an dem ein Fahrtenbuch intensiv geprüft und verworfen wird. Reflexartig entgegnen die Betroffenen in diesen Fällen, dass es in den Vorjahren nie Beanstandungen gab und man gar nicht wüsste, was denn eigentlich falsch sei.

Doch alles Jammern und Wehklagen hilft nicht. Die Gerichte sind streng, erlauben nur wenige Fehler bei der Führung eines Fahrtenbuchs und lehnen einen Vertrauensschutz, basierend auf den Vorjahren, regelmäßig (ich könnte auch sagen „immer“) ab.

Jüngst traf es einen Steuerbürger vor dem FG Düsseldorf. So heißt es in dem Urteil vom 11.10.2019 (13 K 172/17 E): „Selbst wenn Fahrtenbücher in den Vorjahren vom Beklagten anerkannt worden sein sollten, hat der Beklagte für die Streitjahre die Möglichkeit, aufgrund des einkommensteuerlichen Abschnittsprinzips eine neue Beurteilung vorzunehmen. Nach der BFH-Rechtsprechung hat die Finanzbehörde die Grundlagen der Besteuerung bei jeder Veranlagung ohne Rücksicht auf die Behandlung desselben Sachverhalts in Vorjahren selbstständig festzustellen und die Rechtslage neu zu beurteilen; sie ist an die Sach- oder Rechtsbehandlung in früheren Veranlagungszeiträumen nicht gebunden.“

In die gleiche Richtung gehen:

Der Spruch „Das haben wir schon immer so gemacht“ hilft also nicht weiter, eine saubere Fahrtenbuchführung schon.

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