Firmenwagen für Lebensgefährtin im Minijob steuerlich nicht zulässig

Ein vermeintlich schönes Steuersparmodell: Ein Selbstständiger stellt seine Lebenspartnerin auf 400 Euro-Basis (Minijob) an und überlässt ihr auf Firmenkosten einen Firmenwagen. Der bei der Partnerin zu versteuernde Nutzungswert für die Privatnutzung nach der 1-Prozent-Regelung soll mit dem geringen Lohn verrechnet werden, wodurch sich der Zahlbetrag dann Richtung 0 Euro bewegt. Den Firmenwagen soll die Partnerin im Rahmen ihrer Beschäftigung für Botenfahrten nutzen, die allerdings nur in ganz geringem Umfang anfallen. Wird das Finanzamt dieses Modell akzeptieren?

Aktuell hat der BFH entschieden, dass das beschriebene Steuersparmodell nicht anerkannt wird, weil der Arbeitsvertrag mit der vereinbarten Fahrzeugüberlassung einem Fremdvergleich nicht standhält. Die Überlassung eines Pkw im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses mit nahestehenden Personen könne nur anerkannt werden, wenn die Konditionen der eingeräumten Pkw-Nutzung fremdüblich seien – und dies sei hier nicht der Fall. Da ein Arbeitgeber einem familienfremden Minijobber unter diesen Konditionen kein Fahrzeug überlassen würde, können die Fahrzeugkosten beim Arbeitgeber nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden.

Weitere Informationen:

BFH v. 21.12.2017 – III B 27/17 -nv-

 

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