Geschäftsfeld „betriebswirtschaftliche Beratung“ – Handlungsbedarf erkannt, wie geht es weiter?

Die interne Analyse der Situation Ihrer Kanzlei und die Betrachtung des Umfelds zeigen, dass Handlungsbedarf besteht. Es gilt die Zukunft der Kanzlei zu sichern.

Wie nun das Geschäftsfeld „betriebswirtschaftliche Beratung“ gerade für Ihre kleineren „Unternehmer-Mandanten“ in der Kanzlei mit einem ganzjährig begleitenden Beratungsansatz stabilisieren und ausbauen?

Die unterjährige Begleitung Ihres Mandanten – mit je nach Bedarf und Unternehmensgröße monatlichen oder vierteljährlichen Analysen und Reports – gibt diesem wichtige Hinweise und damit eine für ihn wertvolle Unterstützung bei der Unternehmensführung.

Wie soll Ihre Kanzlei das leisten?

Die Zusammenarbeit mit einem externen Controlling-Service ist hier die Lösung. Die Kanzlei erhält dort die auf Grundlage der Daten ihres Mandanten erstellten Analysen und Reports, die für die betriebswirtschaftliche Beratung gebraucht werden (Details hierzu in meinem vorherigen Beitrag: „Der Steuerberater als Controller“).

Wie können Sie nun ihren Mandanten vom Nutzen einer unterjährigen Begleitung und Beratung mit betriebswirtschaftlichen Analysen und Reports überzeugen? Wichtige und vor allem auch wirksame Argumente sind:

Betriebswirtschaftliche Beratung – ein Frühwarnsystem

Grundlage dazu ist die Ertrags- und Liquiditätsplanung des Unternehmens, abgeleitet aus der Entwicklung der letzten 2 – 3 Vorjahre. Ein wichtiges Tool als Basis für die Beobachtung der wirtschaftlichen Entwicklung des Mandanten-Unternehmens. Und schon wenige zusätzliche Daten aus den Bereichen „Finanzen“ und „Mitarbeiter“ helfen die Aussagefähigkeit dieses Finanz-Controlling’s weiter zu verbessern.

So liefert die unterjährige Begleitung durch den Berater dem Mandanten ein einfaches, aber wirksames Frühwarnsystem im Unternehmen mit Soll-Ist-Vergleich und Analyse der Abweichungen.

Und es wird gebraucht dieses Frühwarnsystem, entfallen doch laut Creditreform rund 80 % aller Insolvenzen auf Kleinstbetriebe d.h. Firmen, die bis zu fünf Personen beschäftigen. Ursache sind meist Fehler in der Geschäftsführung. Bei einer 2006 von Euler Hermes in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Insolvenz und Sanierung an der Universität Mannheim durchgeführten Befragung von hauptberuflich tätigen Insolvenzverwaltern haben mehr als 79 Prozent der befragten Insolvenzverwalter als Ursache ein „fehlendes Controlling“ genannt.

Schaut man sich die Entwicklung der Umsätze der Kanzleien im Geschäftsfeld „betriebswirtschaftliche Beratung“ an (s. hierzu Bundesteuerberaterkammer STAX 2018) so werden die Antworten wohl auch heute nicht wesentlich anders ausfallen.

Datenbasis Finanzbuchhaltung

Der große Vorteil der Finanzbuchhaltung, sie ist in jedem Unternehmen verfügbar. Sie zeigt die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens und es entsteht so kein zusätzlicher Aufwand bei der Datenbeschaffung für das Controlling.

Für Qualität und Vollständigkeit sorgen Sie als Dienstleister hier selbst. Das spart Kosten und erlaubt auch einen günstigeren Preis.

Der Preis

Gerade bei kleineren Mandaten ein wichtiger Punkt. Den Nutzen bei vergleichsweise geringen Kosten zu vermitteln, das ist Ihre Aufgabe.

Die vom Controlling-Service gelieferten Analysen und Reports werden auf der Basis der Daten aus Jahresabschluss und Finanzbuchhaltung erstellt. Als erster Schritt in eine betriebswirtschaftliche Beratung arbeitet eine solche Lösung mit Standards und ist so auch für kleinere Mandanten bezahlbar.

Fördermittel einsetzen

Inzwischen ist geklärt, dass betriebswirtschaftliche Beratung durch den Steuerberater grundsätzlich als förderfähige Unternehmensberatung im Sinne der einschlägigen Förderrichtlinien gewertet wird. (Hinweis auf die Anfrage des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. beim BAFA).

Tipp

Die Zusammenarbeit mit einem auf Fördermittelberatung spezialisierten Dienstleister lohnt sich hier. Es erspart Ihnen aufwändige eigene Recherchen und sichert Professionalität. (s. hierzu: Thiem „Beratungs- und Digitalisierungsförderung für Kanzleien und Mandanten“ – NWB-BB 11/2018 S. 345/für Abonnenten kostenfrei).

Nutzen Ihrer Kanzlei

Und die Antwort auf die Frage: „what’s in it for me?“. Der Nutzen einer ganzjährigen, unterjährigen betriebswirtschaftlichen Beratung ihres Mandanten ist Ihnen sicher klar. Denn die Empfehlungen der Bundessteuerberaterkammer in „Steuerberatung 2020“ zum Geschäftsfeld „betriebswirtschaftliche Beratung“ sprechen eine deutliche Sprache.

Daher hier nur einige Stichworte zu den wichtigsten Punkten:

  • Mandantenbindung,
  • gut delegierbar an qualifizierte Mitarbeiter,
  • weitere Aufträge sind eine logische Folge.

So stabilisieren Sie die wirtschaftliche Zukunft Ihrer Kanzlei und generieren neue Umsätze in einem „zukunftsträchtigen“ Geschäftsfeld.

 

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