Grundsteuerreform: Immer noch mehr als 1 Mio. Erklärungen fehlend!

Bereits ein Jahr ist es her, dass die offizielle Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärungen, die aufgrund einer Reform nach dem Urteil aus Karlsruhe bei den Finanzämtern einzureichen waren, abgelaufen ist. Denn: Von dem Jahr 2025 an wird eine neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Karlsruhe entschied bereits im Jahr 2018, dass die bisherige Bemessungsgrundlage in Deutschland verfassungswidrig ist, da die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten errechneten und somit verfassungswidrig handelten.

Erklärungen immer noch nicht vollständig eingetroffen

Nach wie vor fehlen immer noch über 1 Mio. Grundsteuererklärungen. Ursprünglich war als Abgabefrist der Grundsteuererklärung Ende Oktober 2022 verstrichen gewesen. Bereits zu diesem Zeitpunkt war die Frist aber in fast allen Bundesländern bis Ende Januar 2023 verlängert worden, denn die Erklärungen trudelten einfach nicht ein. Bayern gab sogar bis zum Frühjahr des vergangenen Jahres den Bürgern Aufschub. Da viele Erklärungen auch innerhalb dieser Fristen offenblieben, versendete man bundesweit mehrere Millionen Erinnerungsschreiben, wie aus den Zahlen der Finanzministerien hervorgeht.

Auch diese Schreiben führten nur teilweise zu einer Handlung der säumigen Eigentümer. So ergab eine Umfrage der Deutschen-Presse-Agentur bei den Finanzresorts der Länder, dass nach wie vor über 1 Mio. Erklärungen fehlen. Bis Mitte Januar waren in Niedersachsen und Baden-Württemberg jeweils noch rund 250.000 Erklärungen offen. In Brandenburg waren es etwa 150.000 Grundsteuererklärungen, die fehlten. In Bayern waren zum Jahreswechsel 300.000 Erklärungen nicht abgegeben. In Rheinland-Pfalz fehlten Ende vergangenen Jahres noch rund 245.000 Erklärungen. In Thüringen waren es etwa 100.000. Nordrhein-Westfalen bestätigte, dass 94 Prozent der Erklärungen bei den Finanzämtern eingegangen sind. Allerdings wurden auch mehr als fünf Prozent der Erklärungen geschätzt, wie die Oberfinanzdirektion in NRW mitteilte.

Quo vadis, Grundsteuerreform?

Das Vorankommen der kürzlich reformierten Grundsteuer erscheint weiterhin zäh. Nach den einst heftig kritisierten zu komplexen und für viele unverständlichen Eingabefeldern behindert aktuell das Fehlen der Daten ein erfolgreiches Weiterkommen. Berücksichtigt werden muss auch noch darüber hinaus, dass die Zahl der tatsächlich fehlenden Grundsteuererklärungen weit über dem Schwellenwert von 1 Mio. Euro liegen könnte, da viele Erklärungen doch doppelt eingereicht wurden, wie es aus den Finanzresorts der Länder weiter heißt. Ob die möglichen Verspätungszinsen, die vielen drohen, zu einer zeitigen Abgabe nunmehr führen werden, bleibt abzuwarten.

Ferner dürfte aber ein weiteres Hindernis die rasche Bearbeitung durch die Finanzämter bremsen, liegt die Zahl der eingereichten Einsprüche doch exorbitant hoch. Inwiefern dies ein Indiz für den Ärger, den vorhandenen Frust, aber auch die Verunsicherung von vielen Bürgern ist, darüber darf spekuliert werden.

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