Härtefallregelungen neben Energiepreisbremsen – Gehen Betreiber von Heizöl- und Pelletsanlagen leer aus?

Obwohl der Bundestag am 15.12.2022 neben den Energiepreisbremsen auch Härtefallregelungen für Besitzer von Heizöl- oder Pelletsanlagen beschlossen hat, will der Haushaltsausschuss die erforderlichen Geldmittel nicht zur Verfügung stellen. Gehen Betreiber von nicht leitungsgebundenen Heizungsanlagen trotz steigender Energiepreise leer aus?

Hintergrund

Nach dem Erdgas-Wärme-Soforthilfe-Gesetz – EWSG (BGBl 2022 I S. 2035), das eine Energiekostenentlastung von Unternehmen und Haushalten im Dezember 2022 beinhaltete, hat der Bund mit dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz – EWPBG (BGBl 2022 I S. 2560) und dem Strompreisbremsegesetz – StromPBG (BGBl 2022 I S. 2512) ab Januar 2023 weitere Entlastungen bei Erdgas, Fernwärme und Strom auf den Weg gebracht. Mit diesen Gesetzen hat der Gesetzgeber aber auch Härtefallregelungen beschlossen, die KMU, Einrichtungen und Haushalte unterstützen sollen, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern wie Heizöl, Flüssiggas oder Pellets heizen.

Haushälter blockieren teilweise Freigabe der Härtefallmittel für Unternehmen

Obwohl sich Bundeskanzler und die Ministerpräsident:innen der Länder schon am 8.1.2022 auf Härtefallregelungen für Betreiber von Heizöl oder Pelletsanlagen verständigt haben und obwohl der Bundestag diesen Vorschlag in den Beschlüssen zu den Energiepreisbremsen am 15.12.2022 umgesetzt hat, hakt es jetzt: Der Bund will für Härtefallhilfen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) bis zu 1,8 Mrd. Euro zur Verfügung stellen.

Doch jetzt gibt der Haushaltsausschuss des Bundestages die Mittel, die auf Basis einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern durch die Länder administriert werden sollen, für die Unternehmen nicht frei. Am 25.1.2023 bewilligte der Haushaltsausschuss zwar 375 Mio. Euro für KMU- Härtefallhilfen. Gleichzeitig wurde aber beschlossen, „die Härtefallregelungen auf die Entlastung von Strom und leitungsgebundene Energieträger (Gas, Wärme) zu begrenzen und die Härtefallregelung nicht auf leitungsungebundene Energieträger (zum Beispiel Heizöl, Pellets) auszuweiten“.

Bewertung

Die Entscheidung des Haushaltsausschusses hat nicht nur bei betroffenen Unternehmen, sondern auch in der politischen Opposition Entrüstung ausgelöst, die nachvollziehbar ist. In der Tat: Die Entscheidung der Haushälter bedeutet eine Rückwärtsrolle, nachdem die Härtefallregelungen für nicht leitungsgebundene Energieträger erst von der SPD selbst zum Gegenstand des Gesetzgebungsverfahrens gemacht worden war. Bliebe es bei dieser Haushaltsentscheidung, hätte die Bundesregierung bei der Bewältigung des Energiekostenanstiegs ohne Not politisches Porzellan zerschlagen, Vertrauen in vom Bundestag gefasste Beschlüsse in Frage gestellt.

Was der Bundestag als Souverän des Volkes als Gesetz beschließt, können Haushälter des Bundes nicht nachfolgend in Frage stellen. Das muss notfalls der Bundestag selbst schnellstens geraderücken.

Weitere Informationen:

Lesen Sie hierzu auch:

Jahn, Dezember-Soforthilfe für Bürger und Unternehmen in der Energiekrise. NWB 2022 S. 3385  (Für Abonnenten kostenfrei. Sie sind noch kein Abonnent? Testen Sie NWB Pro vier Wochen lang kostenlos).


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