Haushaltshilfen und Schwarzarbeit: Hat die Steuerermäßigung versagt?

Knapp 90% der deutschen Haushalte mit einer Reinigungskraft lassen einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln zufolge ihre Wohnung schwarz putzen. Dies sind 4,9 Millionen Haushalte. Eine sprübare Veränderung ist nicht in Sicht.

Zweck der Steuerermäßigung

Die Steuerermäßigung nach § 35a EStG wurde eingeführt, um einen Anreiz für legale Beschäftigungsverhältnisse im Privathauhalt zu schaffen und die Schwarzarbeit zu bekämpfen. Das Erreichen dieser Ziele hat der Bundesrechnungshof bereits mehrfach infrage gestellt. Die Studie des IW Köln kommt nunmehr zu dem Ergebnis, dass der Anteil der Schwarzarbeit durch die steuerliche Begünstigung haushaltsnaher Dienstleistungen sowie die vereinfachte Anmeldung über die Minijobzentrale zwar von 93% im Jahr 2005 auf 88,5% im Jahr 2017 zurückgegangen sei. Dies ist aber in Ansehen des langen Betrachtungszeitraumes nur eine geringe Verbesserung und von der Zweckerfüllung weit entfernt. Die Steuermäßigung hat damit – zumindest für Reinigungsdienste im Privathaushalt – versagt.

Ausweg

Wie könnte gesetzlich nachgesteuert werden, um den Zweck des § 35a EStG zu erreichen? Die viel geforderte Abschaffung der Steuerermäßigung steht meines Erachtens außer Frage, da diese für andere haushaltsnahe Dienstleistungen durchaus greifbarer wirkt. Möglich wäre, für Reinigungsleistungen den Betrag der gewährten Steuerermäßigung über die bisherigen 20% der Arbeitsleistung hinaus zu erhöhen. Dies wirft aber zum einen schwer behandelbare Abgrenzungsfragen zum Begriff der „Reinigungsleistung“ auf. Zum anderen ist diese Änderung aktuell kaum haushaltspolitisch durchsetzbar.

Im Übrigen bleiben nur Ansatzpunkte außerhalb der Steuerermäßigung nach § 35a EStG. Insbesondere sind die Kontrollmechanismen des Zolls durch weiteres Personal auszuweiten.

Fazit

Die Steuerermäßigung nach § 35a EStG für haushaltsnahe Dienstleistungen hat kaum zur Legalisierung von Reinigungskräften im Privathaushalt beigetragen. Die bestehende Situation kann nur durch Impulse außerhalb des Steuerrechts verbessert werden.

Lesen Sie hierzu in der NWB Datenbank:

Meier, Haushaltsnahe Aufwendungen, infoCenter WAAAH-05608
(für Abonnenten der jeweiligen NWB Pakete kostenfrei)

Ein Kommentar zu “Haushaltshilfen und Schwarzarbeit: Hat die Steuerermäßigung versagt?

  1. Das Problem daran sind weniger zu hohe Kosten einer legalen Beschäftigung als vielmehr der Umstand, dass man kaum Reinigungskräfte findet, die nicht „cash inne Täsch“ haben wollen. Sei es weil sie Transferleistungen beziehen, Pfändungen am laufen haben oder es sind schon andere Minijobs vorhanden.

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