Home-Office und Corona: Kommt jetzt tatsächlich die Steuer-Pauschale?

Neuesten Berichten zufolge soll es zwischen Union und SPD eine Einigung über eine steuerliche Home-Office-Pauschale geben, welche bereits seit längerem im Gespräch ist. Wird es damit diesjährig noch zu einer entsprechenden Änderung im Einkommensteuergesetz kommen?

Hintergrund

Die außergewöhnliche Arbeitssituation für viele Arbeitnehmer ließ bereits frühzeitig in diesem Jahr die Frage aufkommen, ob und inwiefern Kosten der heimischen Arbeit – über die derzeitig gültigen Vorgaben eines heimischen Arbeitszimmers hinaus – eine steuerliche Berücksichtigung erfahren können. Die Frage dürfte für eine Vielzahl von Beschäftigten von Evidenz sein, verfügen doch nur sehr wenige über ein solches Arbeitszimmer, welches die Voraussetzungen von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG erfüllt. Durch die Länder Bayern und Hessen wurde daher der Vorschlag für eine sog. Home-Office-Pauschale (vgl.  mein Blog-Beitrag: Übliche Miete vs. vertraglich vereinbartes Entgelt ) ins Spiel gebracht. Der Vorschlag sieht konkret vor, dass für jeden vollen Tag im Home-Office ein Pauschalbetrag von fünf Euro als Werbungskosten angesetzt werden kann – maximal 600 Euro pro Jahr. Besondere Voraussetzungen der Wohnung sollen nicht geltend gemacht werden müssen.

Einigung zwischen Union und SPD

Nunmehr sollen sich laut neusten Medienberichten Union und SPD auf eine entsprechende Umsetzung geeinigt haben. Auf Anfrage des ARD-Hauptstadtstudios antwortete das Bundesfinanzministerium nach eigenen Angaben der ARD: „Gerade die Leistungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und vor allem der Eltern im Homeoffice bedürfen aus Sicht der Bundesregierung einer besonderen Unterstützung. Wir befürworten eine Homeoffice-Pauschale von fünf Euro pro Arbeitstag in das Jahressteuergesetz 2020 aufzunehmen. Dazu laufen derzeit Gespräche.“ Nach Angaben des finanzpolitischen Sprechers der SPD-Fraktion, Lothar Binding, soll die Pauschale höchstens bis zu 500 Euro im Jahr betragen. Die Regelung soll zunächst auf zwei Jahre begrenzt sein. Gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, laut deren Bericht sich Union und SPD bereits auf eine Pauschale von 5 Euro pro Home-Office-Tag verständigt haben sollen, sagte der CSU-Finanzpolitiker Sebastian Brehm: „Die Homeoffice-Pauschale ist die flexible Antwort auf die verkrustete Rechtsprechung zum häuslichen Arbeitszimmer – unbürokratisch und leicht nachvollziehbar. Wir wollen als CSU diejenigen entlasten, die während der Pandemie von zu Hause aus Enormes geleistet haben.“

Zuspruch zur intendierten Entlastung der Beschäftigten durch Nutzung einer Pauschalabzugsmöglichkeit kommt auch vom Bund der Steuerzahler: „Arbeitnehmer, die zu Hause arbeiten und deshalb auf private Ressourcen zurückgreifen, müssen dafür einen steuerlichen Ausgleich erhalten,“ sagte der Präsident Reiner Holznagel. Bereits von Beginn der Diskussion an habe man sich für eine Werbungskostenpauschale von monatlich 100 Euro ausgesprochen. „Die fünf Euro am Tag sind also ein entsprechend guter Ansatz“, so Holznagel weiter.

Arbeitnehmer-Pauschbetrag und Home-Office-Pauschale

Bisweilen nicht geklärt ist laut entsprechenden Berichten, ob die neue Home-Office-Pauschale neben dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag (von 1000 Euro) gewährt wird oder hier hineinfließt. Nur in erstem Fall würden von der Neuregelung auch diejenigen Beschäftigen profitieren, die mit ihren Werbungkosten im Jahr unter diesem Betrag liegen. Wird die Pauschale hingegen wie andere Werbungskosten behandelt werden, kommen in ihren Genuss lediglich diejenigen, die den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1000 Euro überschreiten. Laut Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung spricht sich das Bundesfinanzministerium wohl für letzteres aus. So zitiert die Zeitung aus einem Konzeptpapier des Bundesfinanzministeriums: „Würde die Homeoffice-Pauschale unabhängig, also zusätzlich zum Werbungskosten-Pauschbetrag gewährt, wäre dies eine übermäßige (und damit verfassungsmäßig zweifelhafte) Begünstigung“.

Zeitnahe Umsetzung wünschenswert

Dass Union und SPD die Initiative der Länder Hessen und Bayern zur Home-Office-Pauschale noch zum Jahresende aufgreifen, darf positiv gewertet werden. Damit könnte es zu einer Aufweichung der strengen Vorgaben des Einkommensteuergesetzes in Bezug auf das häusliche Arbeitszimmer kommen. Denn die Flexibilität der vielen Arbeitnehmer, die aktuell aus dem Home-Office arbeiten, spiegelt das Steuerrecht bislang leider nicht wider. Es sorgt vielmehr dafür, dass das fallweise Arbeiten von Zuhause in der Steuererklärung nicht berücksichtigungsfähig ist, obwohl Kosten entstehen, die die Arbeitnehmer selbst tragen und beruflich veranlasst sind. Eine zügige Umsetzung und Aufnahme der Pauschalabzugsmöglichkeit in das Jahressteuergesetz 2020 wäre wünschenswert.


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