Lehren aus Wirecard (12) – Zukunft der Bilanzkontrolle?

Kritische Analyse der Reformvorschläge

Der Bilanzskandal des ehemaligen DAX-Konzerns Wirecard wird die Bilanzkontrolle verändern. Dies ist auch dringend notwendig: Denn niemand will in diesem Fall die Verantwortung übernehmen. Weder die Bafin noch die DPR oder gar die Wirtschaftsprüfer, die immer einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilten. Das Image des deutschen Kapitalmarktes ist zwar bereits ruiniert, dennoch kann dieses nicht mit einem „Reförmchen“ der DPR wiederhergestellt werden. Es braucht eine effektive und strenge Bilanzkontrolle.

Lernen von den ausländischen Nachbarn: Keine private Bilanzpolizei (DPR)


Ein Blick ins benachbarte Ausland zeigt beispielsweise: Das zweistufige Enforcement-Verfahren mit einem staatlichen und einem privaten Verein gibt es so nur selten. Vor kurzem wurde ich im Oktober dazu von einem Journalisten eines englischen Magazins interviewt, der die Leser auf den deutschen Sonderfall einer teilweise privaten Bilanzkontrolle aufmerksam gemacht hat. Dies hat mir erneut gezeigt: Wir sollten mehr über den Tellerrand blicken, um von unseren Nachbarn zu lernen. Das unser Sonderweg in diesem Fall gnadenlos gescheitert ist, hat sich die letzten Monate deutlich gezeigt.

Dieses Zuständigkeits-Wirrwarr muss ein Ende haben. Es ist schon verrückt, dass ein Rechtsgutachten an Herrn Prof. Dr. Hans-Joachim Böcking in Auftrag gegeben werden musste, um die Zuständigkeiten zu klären. Die lange Version umfasst 101 Seiten. Dies sagt sehr viel aus über den Status quo.

Die Reformvorschläge der DPR gehen nicht weit genug. Es wird vorgeschlagen, dass die DPR erhalten bleibt. Dass der Präsident nicht gleichzeitig Prüfungsausschussvorsitzender von großen börsennotierten Unternehmen sein kann, versteht sich von selbst. Doch auch bisher waren die Zuständigkeiten geregelt: Warum sollte dies also künftig funktionieren? Der Fall Wirecard hat doch eindeutig gezeigt, dass es bei den großen Fällen eben nicht funktioniert. Schluss also mit der Kompetenz-Verteilung auf verschiedene Institutionen. Stattdessen eine staatliche Aufsicht, die sich einen Ruf als strenger Kontrolleur erarbeitet.

Fehlermeldungen transparent machen

Bisher werden die Fehlermeldungen der DPR auch im Bundesanzeiger veröffentlicht. Man fragt sich vielleicht, wo liegt das Problem? Sie stehen zwar dort, finden aber kaum Beachtung. In meinem FINANCE-Blog „Abgeschminkt“ berichte ich gelegentlich auch über größere Fehlerfeststellungen der DPR. Das Ziel ist, diese auch für Nicht-Rechnungslegungs-Experten verständlicher zu machen.

Denn genau hier liegt das Problem. Wären die Fehlermeldungen allgemein verständlicher, würde auch die Presse mehr darüber berichten. Dadurch haben Unternehmen einen Anreiz, Fehler zu vermeiden. Doch gab es in der Vergangenheit auch den Fall von Axel Springer: Das Unternehmen musste sich das vor Gericht gegen die DPR wehren gegen eine Fehlerfeststellung – und bekam Recht.

Künftig sollten daher neben den Veröffentlichungen im Bundesanzeiger von Fehlerfeststellungen auch einfachere Erläuterungen dieser auf der Website der Bafin abrufbar sein. Dann würden die Themen auch eher in der Presse aufgenommen werden. Dies könnte mitunter dazu beitragen, dass ein kritischer Diskurs zustande kommt.

Drohender Interessenskonflikt bei externen Experten

Die Reform schlägt vor, dass die DPR bei Bedarf auf externe Unterstützung bei der Aufsicht zurückgreifen darf. Das klingt in der Theorie schön. Doch für diese Tätigkeit werden Experten gebraucht, die es nicht wie Sand am Meer gibt. Es ist davon auszugehen, dass hier wieder Experten der großen Gesellschaften zum Zuge kommen. Und wer verhindert hier, dass es nicht zu Interessenskonflikten kommt? Der Prüfermarkt ist sehr konzentriert, mittlere Wirtschaftsprüfungsgesellschaften werden hier wohl eher kaum zum Zuge kommen. Und wie heißt es doch so schön? Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.

Also, eine Institution für die Bilanzkontrolle. Diese benötigt ausreichend personelle Ausstattung. Die bisherigen Mitarbeiter der DPR arbeiten bereits in Berlin. Damit ihr Know-how nicht verloren geht, könnten diese von der Bafin übernommen werden. Dies ist sicherlich nicht ausreichend Personal, aber zumindest ein Anfang eines längeren Prozesses.

Wie sieht es denn nun aus mit den Reformvorschlägen der Wirtschaftsprüfung? Dazu mehr im nächsten Beitrag.

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