Lehren aus Wirecard (Teil 5): Verbesserung der Prüfung durch den Abschlussprüfer

Reformvorschläge des IDW unter der Lupe

Am 18. Juni 2020 sollte es endlich so weit sein: Als letztes DAX-Unternehmen sollte der testierte Abschluss von Wirecard veröffentlicht werden. Fehlanzeige. EY hat das Testat verweigert. Es fehlten ausreichende Prüfungsnachweise über die Existenz von 1,9 Milliarden Euro – immerhin ca. ein Viertel der Bilanzsumme. Dabei handelt es sich um Guthaben auf Treuhandkonten. Mittlerweile hat EY Wirecard das Testat für 2019 versagt.

Es gibt bereits Kanzleien, die den Wirtschaftsprüfer verklagen wollen. Dabei stellt sich die Frage der Haftung von EY als Abschlussprüfer bei Wirecard (s. https://ey-klage.de/). Der aktuelle Bilanzskandal zeigt: Es gibt Reformbedarf. Der IDW wehrt sich allerdings vehement gegen allgemeine Änderungen des Regulierungsrahmens der Abschlussprüfung. Ich sehe dies anders: Gerade der aktuelle Skandal zeigt, dass es dringenden Reformbedarf gibt. Schauen wir uns die Vorschläge des IDWs genauer an.

Vorschläge des IDW

Folgende Vorschläge hat das Institut der Wirtschaftsprüfer in seiner Stellungnahme vom 15. Juli 2020 veröffentlicht:

  1. Die gesetzliche Abschlussprüfung sollte sich deutlicher an der Aufdeckung von Bilanzmanipulationen ausrichten. Diesbezüglich hat der IDW bereits Prüfungshinweise entwickelt.
  2. Die Abschlussprüfung soll auf die Entsprechungserklärung des Vorstands und Aufsichtsrates bezüglich der Abweichungen vom Deutschen Corporate Governance Kodex ausgeweitet werden. Auch die Prüfung des Compliance-Management-Systems soll auf Angemessenheit und Wirksamkeit im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft werden.
  3. Bisher ist die Prüfung des CSR-Berichtes durch den Abschlussprüfer gesetzlich nicht verpflichtend. Auch hier schlägt das IDW die Ausweitung von der freiwilligen auf eine gesetzlich verpflichtende Prüfung vor.
  4. Bisher müssen vermutete Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften nur im Prüfbericht beschrieben werden. Das IDW schlägt vor, dass künftig solche Hinweise an eine von der Bundesregierung festzulegende Stelle gemeldet werden. Dafür kommt beispielsweise die BaFin in Betracht. Signifikante Defizite im Corporate Governance System sollten ebenso an diese Stelle gemeldet werden. Auch sollte darüber nachgedacht werden, dass der Abschlussprüfer über solche Feststellungen künftig auch im Bestätigungsvermerk berichten muss.
  5. Das IDW spricht sich gegen die Trennung von Abschlussprüfung und Beratung aus, da eine Verbesserung der Prüfungsqualität und eine Erhöhung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers aus Sicht des IDWs nicht zu erkennen ist. Auch eine Auftragsvergabe durch öffentliche Stellen wird aus diesem Grund abgelehnt.

Ausweitung von Prüfungspflichten

Die Prüfung des CSR-Berichtes obliegt dem Aufsichtsrat. Dieser kann sich freiwillig dafür entscheiden, den CSR-Bericht auch vom Abschlussprüfer testieren zu lassen. Der Verschärfung von einer freiwilligen hin zu einer gesetzlichen Prüfungspflicht stimme ich zu: Allerdings bietet dafür der Wirecard-Skandal keinen direkten Anlass. Diese Verschärfung wurde immer mal wieder diskutiert und wirkt als Argument im Causa Wirecard etwas vorgeschoben.

Ebenso kann dem Vorschlag der Abschlussprüfung auf weitere Berichte bzw. Erläuterungen zugestimmt werden. Dennoch ist bei jeder Prüfung wichtig: Die entsprechenden Nachweise und Belege müssen auch bei der Abschlussprüfung angefordert werden. Hier soll den Wirtschaftsprüfern keinesfalls Nachlässigkeit bei der Arbeit unterstellt werden. Dennoch tragen Zeitungsartikel wie beispielsweise der FT-Artikel mit dem Titel „EY failed to ask for Wirecard bank statements for 3 years“ nicht zu einem positiven Image des Berufsstandes bei.

Meldestelle bei Verdacht auf Bilanzmanipulationen

Die Einrichtung einer Meldestelle ist sicherlich ein zielführender Vorschlag. Hier stellt sich nur die Frage, ob die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) oder die Bafin in der Vergangenheit hier keine Meldestelle gewesen wären. Dieser Vorschlag zeigt: Wir brauchen eine Bilanzpolizei. Denn genau zur Vermeidung von solchen Skandalen wurde diese 2005 gegründet. Lediglich an der Struktur und der offenbar unklaren Kompetenzaufteilung gescheitert.

Der Vorschlag des IDW ist begrüßenswert. Dennoch müssen die Meldungen der Abschlussprüfer auch entsprechend bearbeitet werden. Andernfalls führt dies nur zu einer weiteren Arbeitsbelastung für die Wirtschaftsprüfer, ohne das entsprechende Meldungen auch Untersuchungen seitens der „neuen“ Bilanzpolizei erfolgen. Dies sollte nicht wie bisher in einem privaten Verein erfolgen. Zudem wird dafür ausreichend Personal benötigt: Die DPR hatte weniger als 20 Mitarbeiter und war für die Prüfung von ca. 550 Unternehmen zuständig.

Ergänzung des Bestätigungsvermerks

Die Ergänzung des Bestätigungsvermerks bei Mängeln im Corporate Governance-System sind begrüßenswert. Allerdings sei der folgende Hinweis erlaubt: Mit den besonders wichtigen Prüfungsinhalten wurde dieser bereits vor wenigen Jahren ausgeweitet. Die Themen, bei denen Wirecard derzeit Manipulationen vorgeworfen werden, waren zum Großteil die besonders wichtigen Prüfungsinhalte der Abschlussprüfungen für die Geschäftsjahre 2017 und 2018. Schön und gut. Doch wie ich festgestellt habe, kennen nur wenige den Hintergrund und die Bedeutung der besonders wichtige Prüfungsinhalte.

Daher sollte bei der Ausweitung der Inhalte des Bestätigungsvermerkes folgendes gelten: Über die Inhalte muss auf der Hauptversammlung bei der Vorstellung der Ereignisse des vergangenen Geschäftsjahres zwingend berichtet werden. Entscheidend dabei: Die Kritik der Abschlussprüfer muss auch für Investoren verständlich erläutert werden.

Am besten wäre langfristig auch die Einführung eines Scorings mittels eines Ampel-Systems für das Corporate-Governance-System: Durch die Einordnung in die Kategorien grün, gelb und rot könnten Unternehmen zeigen, wie sie im Vergleich zu den anderen Unternehmen dastehen. Ich gebe zu, diese Idee muss kontrovers diskutiert werden. Dies soll lediglich ein erster Impuls sein, um Diskussionen anzuregen.

Trennung von Prüfung und Beratung

Auch wenn das IDW die strikte Trennung von Prüfung und Beratung ablehnt: Die derzeitige Diskussion zeigt, dass es dringend einer Reform Bedarf. Ob dabei die Trennung von Prüfung und Beratung eine Lösung ist, muss noch diskutiert werden.

Als Nicht-Wirtschaftsprüferin war ich sehr ernüchtert, als mir mehrere Wirtschaftsprüfer berichteten: Mit der Beratung wird die Prüfung quersubventioniert. Ich kann dies nur aus meiner Sicht als Selbständige beurteilen: Wenn ich mit einer Dienstleistung kein Geld verdiene, muss ich dies an anderer Stelle tun. Insoweit ist es schwierig, den Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Vorwürfe zu machen. Denn auch sie müssen Gewinne erwirtschaften, um langfristig existieren zu können.

Doch auch diesem Grund muss meiner Meinung nach die Vergütung der Abschlussprüfung diskutiert und reformiert werden: Wie kann es sein, dass eine solch wichtige Aufgabe verlustbringend ist? Die weitere Verkürzung der Rotationspflicht würde nicht zu einer Lösung beitragen.

Doch was tun? Die Frage ist, wie dies in anderen europäischen Ländern gelöst wurde. In Frankreich gibt es schon jahrzehntelang das sog. Joint Audit. Die Trennung von Prüfung und Beratung wurde in Großbritannien gerade eingeführt. Es bedarf dringend einer Analyse des Status quo in Europa, um Ideen und mögliche Lösungsvorschläge zu erhalten. Denn aus den Erfahrungen in anderen europäischen Ländern könnten wir sicherlich profitieren. Dies würde vielleicht den nächsten großen Skandal verhindern – oder zumindest den Anreiz für immense Manipulationen verringern.

Im nächsten Teil der Lehren aus Wirecard lesen Sie mehr über die Vorschläge des IDW zur Weiterentwicklung bei der Aufsicht auf Unternehmen und Abschlussprüfer.

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