Letzter Aufruf für Studierende und Fachschüler: Antragsfrist für Energiepreispauschale (EEP) läuft Ende September ab

Jetzt wird’s aber Zeit: Am 30.9.2023 endet die Antragsfrist für die Beantragung der EEP für Studierende und Fachschüler. Auf die steuerfreie Einmalzahlung von 200 Euro besteht ein Rechtsanspruch.

Hintergrund

Nach der vom Gesetzgeber mit dem Steuerentlastungsgesetz vom 23.5.2022 (BGBI 2022 I S. 749) beschlossenen einmaligen steuerpflichtige Energiekostenpauschale (EEP) von 300 Euro und der Ausweitung der EEP für Rentner und Versorgungsempfänger (Rentenbeziehende-Energiepreispauschalengesetz – RentEPPG, BGBl 2022 I S.1985) hat der Bund mit dem EPPSG vom 16.1.2022 (BGBl 2022 I S. 2357) mit Wirkung vom 21.12.2022 auch eine einmalige EEP für Studierende und Fachschüler in Höhe von 200 Euro beschlossen.

Was müssen Studierende und Fachschüler jetzt noch beachten?

Die EEP für Studierende und Fachschüler in Höhe von 200 Euro erhält, wer am 1.12.2022 an einer in Deutschland gelegenen Ausbildungsstätte immatrikuliert war. Das Gesetz umfasst hierbei auch ausländische Studierende, die ihren Wohnsitz (§ 8 AO) oder gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) in Deutschland haben. Ausgenommen von der Einmalzahlung sind allerdings Gaststudierende. Die EEP für Studierende ist steuerfrei und muss beantragt werden.

Die 200-Euro-Einmalzahlung kann über eine eigens entwickelte Onlineplattform beantragt werden. Hierfür sind die von der jeweiligen Ausbildungsstätte versandten Zugangsdaten, ein BundID-Konto sowie ein Identitätsnachweis erforderlich.

Für den Antrag braucht man ein Smartphone oder einen Computer oder ein Tablet  und Internet. Antragsteller müssen sich für den Antrag anmelden. Es gibt 3 Wege für die Anmeldung:

  • Anmeldung mit Personal-Ausweis
  • Anmeldung mit ELSTER
  • Anmeldung mit Benutzer-Name und Pass-Wort

Aber Achtung: Die Anlage des BundIDKontos und der Identitätsnachweis nehmen mitunter etliche Tage Zeit in Anspruch. Deshalb sollten potentiell Berechtigte den Antrag nicht „auf den letzten Drücker“ auf den Weg bringen. Denn der Antrag muss vollständig mit Ablauf des 30.9.2023 eingegangen sein. Eine weitere Fristverlängerung sieht das EPPSG nicht vor.

Weitere Hinweise zum Antrag und zur Auszahlung gibt es unter www.einmalzahlung200.de und unter einer Telefon-Hotline (0800-2623 003).

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