Mindestgebühr der Steuerberater vor dem Aus?

Nun ist es amtlich: Die Europäische Kommission leitet gegen Deutschland und andere Länder ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Die nationalen Vorschriften im Bereich der freiberuflichen Dienstleistungen würden unverhältnismäßige und nicht gerechtfertigte Hindernisse enthalten. Insbesondere die Mindestgebühr bei den deutschen Steuerberatern ist der Kommission ein Dorn im Auge.

Verbindliche Mindestpreise seien zur Sicherung der Qualität der Dienste in- und ausländischer Anbieter nicht nötig. Stattdessen verhinderten sie, dass die Verbraucher die Leistungen zu günstigeren Preisen in Anspruch nehmen können. Die Mindestgebühr müsse daher aufgehoben werden. Deutschland ist nun ein so genanntes Aufforderungsschreiben zugestellt worden. Dies ist der erste Schritt in einem Vertragsverletzungsverfahren und stellt ein offizielles Auskunftsersuchen dar. Innerhalb der nächsten zwei Monate muss die Bunderegierung auf die Argumente der Kommission reagieren. Dem Vernehmen nach besteht allerdings wenig Hoffnung auf eine Beibehaltung der Mindestgebühr. Offenbar will Deutschland der EU bei der Mindestgebühr Entgegenkommen zeigen, um die bisherigen Vorschriften zur Kapitalbindung der freien Berufe zu erhalten. Langfristig werden sich steuerliche Berater sicherlich darauf einstellen müssen, dass sich ihre Honorare insgesamt nicht mehr nach Gebührentabellen bemessen.

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