Nach dem Spiel ist vor dem Spiel – Bundeshaushalt 2026 im Parlament

Am 18.9.2025 hat der Bundestag den Bundeshaushalt 2025 verabschiedet, schon am 23.9.2025 wurde der Bundesetat 2026 eingebracht. Harte Einschnitte werden angekündigt und dennoch droht ein Schuldenhaushalt.

Hintergrund

Am 26.9.2025 hat sich der Bundesrat mit dem vom Bundestag am 18.9.2025 auf Vorschlag der Bundesregierung mehrheitlich beschlossenen Bundeshaushalt 2025 befasst und ihn gebilligt; er kann jetzt rückwirkend zum 1.1.2025 in Kraft treten – ich habe im Blog berichtet.

Am 23.9.2025 hat nun die Bundesregierung den neuen Haushaltsplan für 2026 im Parlament eingebracht. Die Beratungen sollen bis Ende November 2025 abgeschlossen, so dass jedermann weiß, wo nächstes Jahr die Reise hingeht.

Eckdaten des Regierungsentwurfs für den Haushalt 2026

Der Regierungsentwurf sieht für 2026 Ausgaben in Höhe von 520,5 Mrd. Euro vor. Im Jahr 2025 stehen 502,5 Mrd. Euro zur Verfügung. Der größte der 25 Einzeletats ist wie in den Vorjahren der Einzelplan des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: Für 2026 sind im Einzelplan 11 Ausgaben in Höhe von 197,4 Mrd. Euro eingeplant – nochmals 7,1 Mio. Euro mehr als in diesem Jahr 2025. Als Investitionen sind 56,1 Mrd. Euro ausgewiesen (2025: 62,7 Mrd. Euro).

Auf der Einnahmenseite entfallen 2026 laut Planung 384,0 Mrd. Euro auf Steuereinnahmen (2025: 386,0 Mrd. Euro) und 23,0 Mrd. Euro auf Verwaltungseinnahmen (2025: 27,0 Mrd. Euro). Nach der mittelfristigen Finanzplanung sollen die Steuereinnahmen 2027 bei 400,6 Mrd Euro, 2028 bei 412,3 Mrd. Euro und 2029 bei 423,9 Milliarden Euro liegen – sehr optimistisch.

Die Nettokreditaufnahme liegt mit 89,9 Mrd. Euro über dem Vorjahresniveau von 81,8 Mrd. Euro. Die zulässige Kreditaufnahme nach dem Grundgesetz beträgt laut Entwurf 35,6 Mrd. Euro und wird annähernd vollständig in Anspruch genommen. Weitere 97,4 Mrd. Euro Neuverschuldung werden mit der Bereichsausnahme in Art. 115 Abs. 2 S. 4 GG für Sicherheits- und Verteidigungsausgaben begründet.

Noch trüber wird’s bei der mittelfristigen Finanzplanung für 2025 bis 2029 (BT-Drs .21/601), denn die Regierung rechnet mit einem kräftigen Anstieg des Ausgabevolumens: Es soll 2028 bei 546,4 Mrd. Euro und 2029 bei 572,1 Mrd. Euro liegen. Gleichzeitig wird mit einem stetigen Anstieg der Steuereinnahmen gerechnet. Sie sollen 2027 bei 400,6 Mrd. Euro, 2028 bei 412,3 Mrd. Euro und 2029 bei 423,9 Mrd. Euro liegen. Der Finanzplan weist eine Haushaltslücke von 34,4 Mrd. Euro im Jahr 2027 aus. Der „Handlungsbedarf“ werde dann in Jahren 2028 und 2029 auf 64 respektive 74 Mrd. Euro steigen.

Bundesrat hebt mahnenden Zeigerfinger

Der Bundesrat verweist auf steigende Belastungen durch Sozialversicherungen, Verteidigungs- und Sicherheitsausgaben sowie Finanzierungslücken von über 170 Mrd. Euro bis 2029. Trotz dieser Herausforderungen müssten bestehende Zusagen an die Länder eingehalten werden. Kritisch sehen die Länder deshalb jene Programme des Bundes, deren dauerhafte Finanzierung bei ihnen verbleibt.

Bewertung

Die deutsche Wirtschaft leidet unter einer anhaltenden Schwäche: Handels- und geopolitische Krisen, rückläufige Exporte, Zollstreit mit den USA und die Folgen des russischen Angriffskrieges in der Ukraine sind unverändert vermutlich auch weiterhin Belastungsfaktoren für Unternehmen und Bürger. Vor diesem Hintergrund sind die im Haushaltsplan 2026 prognostizierten stabilen Steuereinnahmen eine gewagte Wette, auch wenn für nächstes Jahr ein Wirtschaftswachstum von 1,3 Prozent prognostiziert wird.

Was – nicht nur langfristig – Sorge bereitet ist, dass es sich um einen von Ausgaben geprägten Haushaltsplan handelt, der zunehmend schuldenfinanziert ist. Das ist ein gefährlicher Weg, weil bei einem kreditfinanzierten Haushalt die Zinsaufwendungen steigen und ebenfalls zunächst erwirtschaftet werden müssen. Deutschland lebt derzeit über seine Verhältnisse und gönnt sich an Ausgaben mehr als finanziert werden kann: so bleibt größter Anteil im Bundeshaushalt der Zuschuss an die Gesetzliche Rentenversicherung (DRV). Dieser soll von 122,5 Mrd. Euro 2025 auf 154,1 Mrd. Euro 2029 ansteigen; dabei sind ab 2027 auch 5 Mrd. Euro pro Jahr für die Mütterrente einkalkuliert. Diese Haushaltsnot belegt auch wie dringlich – unabhängig vom konkreten Haushalt 2026 – grundlegende Reformen vor allem im Bereich der Sozialsysteme einschließlich der Gesundheits- und Krankenversorgung sind; diese Kostenblöcke werden inzwischen auch für den Bundeshaushalt zu einer existentiellen Frage.

Was können wir alle zu einer Besserung beitragen?

In Zeiten des wirtschaftlichen Wohlergehens im letzten Jahrzehnt haben wir uns in vielen Bereichen eine „Vollkasko-Mentalität“ mit einem ausuferndem Anspruchsdenken gegenüber dem Staat angewöhnt. Damit muss jetzt ebenso Schluss sein wie mit politischen Wahlgeschenken wie Mütterrente III oder Senkung der Umsatzsteuer im Gastrogewerbe, die in der aktuellen Situation zur Unzeit kommen.

Weitere Informationen:

Ein Beitrag von:

  • Prof. Dr. jur. Ralf Jahn

    • Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg
    • ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt
    • ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg

    Warum blogge ich hier?
    Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu bringen. Bei genauem Hinsehen sichert der „Kammerzwang“ nämlich Freiheitsrechte durch die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Partizipation.

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