Nachhaltigkeitsberichterstattung – Vorschläge des Sustainable Finance-Beirats

Praktische Umsetzung und Prüfungspflicht müssen noch diskutiert werden

Der Sustainable Finance-Beirat soll die Bundesregierung bei der Umsetzung einer nachhaltigen Finanzierung unterstützen. Ein erster Zwischenbericht liegt vor. Es bleibt zu hoffen, dass der Beirat auch in der nächsten Legislaturperiode an seinen Zielen weiterarbeiten kann. Alles andere wäre auch nicht nachhaltig.

Bezüglich der Nachhaltigkeitsberichterstattung werden im Zwischenbericht einige Vorschläge gemacht. Die Zielsetzung ist dabei, dass die Berichte für Investoren vergleichbar sind, um ihre Anlageentscheidungen treffen zu können.

Vorschläge des Beirats

Um das Ziel der Vergleichbarkeit für Investoren, Kreditinstitute und Versicherungen zu erreichen, sollen die Berichtspflichten einen Überblick über die Nachhaltigkeitsrisiken von Unternehmen ermöglichen. Dazu werden im Zwischenbericht die folgenden Vorschläge gemacht:

  1. Erweiterung der Nachhaltigkeitsberichtspflicht bezogen auf den Anwendungsbereich bzw. be­richtspflichtige Unternehmen in quantitativer Hinsicht.
  2. Präzisierung und Erweiterung der Angaben der Nachhaltigkeitsberichtspflicht in Deutschland in qualitativer Hinsicht.
  3. Inhaltliche Ausweitung und Spezifizierung der nicht-finanziellen Berichterstattung um festgelegte Nachhaltigkeitsindikatoren
  4. Offenlegung von Transformationsschritten und zukunftsgerichteten Informationen.
  5. Grundlegende Überlegungen zu übergeordneten institutionellen Fragen der Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
  6. Verbesserter Zugang zu Nachhaltigkeitsinformationen durch Digitalisierung und Einrichtung einer Rohdatenbank.
  7. Schrittweiser Ausbau der Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen von nicht kapitalmarktorientierten Unternehmen und kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs).

Eine genaue Erläuterung zu den einzelnen Punkten findet sich im Zwischenbericht ab Seite 34 (s. Link unten). Daher wird an dieser Stelle darauf verzichtet.

Herausforderungen bei der praktischen Umsetzung

Die Ausweitung der Berichtspflichten ist aus Sicht der Stakeholder sicherlich wünschenswert. Allerdings muss dies auch praktisch umgesetzt werden können. Neben der Forderung nach Vergleichbarkeit muss vor allem auch die Glaubwürdigkeit berücksichtigt werden. Wenn also die Nachhaltigkeit der Unternehmen verglichen wird, muss Verlass darauf sein, dass die verwendeten Daten korrekt sind.

Die Einrichtung einer Rohdatenbank ist sicherlich ein guter Vorschlag. Allerdings hängt der Informationsnutzen maßgeblich von der Qualität der erfassten Daten ab. Insbesondere wenn Kennzahlen vorgegeben werden, sollte es hier für Unternehmen keinerlei Spielräume bei der Ermittlung geben. Ansonsten droht eine Nachhaltigkeits-Kosmetik, die bei den Stakeholdern mehr als Marketingaktion als tatsächliche Veränderung mit einem größeren Fokus auf Nachhaltigkeit wahrgenommen wird. Die Festlegung der Kennzahlen ist sicherlich auch branchenabhängig und nicht jede Kennzahl ist für alle Unternehmen geeignet. Hier sollten entsprechende Vorschläge erarbeitet werden, die in der Praxis umgesetzt werden können.

Grundsätzlich ist die Ausweitung der Nachhaltigkeitsberichterstattung auf KMUs ein wünschenswertes Ziel. Mitunter sind KMUs bereits heute betroffen, da sie durch die CSR-Berichtspflichten kapitalmarktorientierter Unternehmen indirekt auch den Anforderungen ihrer Lieferanten und Kunden gerecht werden müssen.

Prüfungspflicht des Nachhaltigkeitsberichtes?

Bisher müssen die Nachhaltigkeitsberichte nicht vom Abschlussprüfer geprüft werden. Dieser muss lediglich prüfen, ob ein Bericht vorliegt. Die Prüfung obliegt dem Aufsichtsrat, der allerdings den Abschlussprüfer damit beauftragen kann. Hier stellt sich die Frage, ob diese Freiwilligkeit zu einer Pflichtprüfung werden sollte.

Die nächste Frage ist jedoch, ob die Ausweitung der Abschlussprüfung vom Abschlussprüfer übernommen werden kann. Schließlich wurde er in seinem Examen nicht auf derartige Themen vorbereitet. Dazu stehen sicherlich noch zahlreiche Diskussionen an. Soll es eine zusätzliche Qualifizierung für Wirtschaftsprüfer geben, um auch Nachhaltigkeitsberichte prüfen zu können? Dies wäre beispielsweise mit der Zusatzqualifikation „Fachberater für Internationales Steuerrecht“ eines Steuerberaters vergleichbar.

Wenn jedoch ein zusätzlicher Prüfer nur die Nachhaltigkeitsberichte prüft, erhöht dies die Kosten für Unternehmen. Auf der anderen Seite könnten sich Wirtschaftsprüfer auf die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte spezialisieren. Da sie jedoch entsprechende Kosten für eine eventuelle Zusatzqualifikation haben, muss sich dies auch entsprechend lohnen.

Durch den Bilanzskandal bei Wirecard wurde in den letzten Wochen zunehmend das Thema Prüferhonorar diskutiert. Als Nicht-Wirtschaftsprüferin kann ich dies schwer beurteilen. Allerdings ist es so, dass jeder Unternehmer langfristig mit seinen Dienstleistungen Gewinne erwirtschaften muss. Andernfalls wird er nicht dauerhaft existieren können.

Der Beirat sollte sich auch mit diesen Fragen auseinandersetzen und entsprechend diskutieren. Denn schließlich erhöhen zusätzliche Pflichten auch die Kosten auf der Seite der Unternehmen.

Lesen Sie dazu auch:

Sustainable Finance-Beirat-Zwischenbericht: Die Bedeutung einer nachhaltigen Finanzwirtschaft für die große Transformation (pdf)

 

 

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