Nicht nur Corona sorgt für mehr Aufmerksamkeit des Risikos in den Geschäftsberichten

Der neue Prüfungsstandard IDW PS 340

Noch bleibt etwas Zeit für die Anwendung des neuen Prüfungsstandards zum Thema Risikofrüherkennungssystem. Dieser ist erstmals für Abschlussprüfungen von Berichtszeiträumen relevant, die nach dem 31.12.2020 beginnen. Die Zielsetzung ist klar: Bestandsgefährdende Risiken des Konzerns sollen rechtzeitig erkennt werden, um durch rechtzeitige Maßnahmen den Fortbestand des Unternehmens zu sichern. Alles schön und gut. Doch was heißt dies im Einzelnen? Schauen wir etwas genauer hin.

Aspekte des überarbeiteten Prüfungsstandards

Die Überarbeitung des IDW PS 340 wurde aufgrund des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) aus dem Jahr 1998 erforderlich. Im Rahmen dieser Reform wurde § 91 Abs. 2 AktG eingeführt, der folgendes besagt:

„Der Vorstand hat geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden.“

Insbesondere der Ausbruch des Corona-Virus hat gezeigt, wie schnell Unternehmen in eine Bestandsgefährdung geraten können. Dies zeigen die Beispiele der Deutschen Lufthansa und TUI, deren Umsätze massiv eingebrochen sind. Aufgrund der aktuellen Corona-Lage und der Dauer der Zulassung eines Impfstoffes sind Prognosen und eine Verbesserung der Ertragslage vorerst in Ferne.

Auch die Berichterstattung für Abschlussprüfer wurde überarbeitet: Sie müssen künftig detaillierter über festgestellte Mängel berichten. Außerdem wurden die Anforderungen bezüglich der erforderlichen Einschränkung oder eines Versagungsvermerks ergänzt.

Die langsamen Mühlen des IDW

Fangen wir mit dem Lob an: Der Prüfungsstandard wurde an die das Aktiengesetz angepasst. Doch mit mehr als zwanzig Jahren hat dies ziemlich lange gedauert, bis sich etwas bewegt hat. Schließlich gab es auch bereits vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie zahlreiche Risiken für Unternehmen. So haben auch andere Arten von „Viren“ für eine Bestandsgefährdung von Unternehmen gesorgt. Als Beispiel können hier Cyber-Risiken genannt werden, die aufgrund der digitalen Transformation in den letzten Jahren auch deutlich zugenommen haben.

Die Ausweitung der Berichterstattung hinsichtlich festgestellter Mängel ist begrüßenswert. Es stellt sich allerdings die Frage, ob dies nur zu umfangreicheren Berichten führt. Denn Papier ist geduldig. Dies sollte nicht nur zu einem erhöhten Arbeitsaufwand seitens der Abschlussprüfer führen, sondern auch zu einer Verbesserung der Risikofrüherkennungssysteme. Denn wie wir seit Corona wissen: Trotz umfangreicher und detaillierter Risikomanagementsysteme können bisher wenig beachtete Risiken die Existenz eines Unternehmens gefährden.

Es bleibt abzuwarten, wie die Umsetzung des neuen Prüfungsstandards erfolgen wird. Hoffen wir, dass sich auch die Früherkennungssysteme für Risiken verbessern.


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