Endlich: Nach dem Koalitionsvertrag 2025 will die neue Regierung im Rahmen eines „Sofortprogramms für den Bürokratieabbau“ das (deutsche) Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) abschaffen und die EU-Lieferkettenrichtlinie CSSD bürokratiearm umsetzen. Wie ist das zu bewerten? Hintergrund Unternehmen und Wirtschaftsverbände haben immer wieder den Wettbewerbsnachteil deutscher Unternehmen durch das LKSG betont und dessen Abschaffung oder Aussetzung gefordert; die SPD hat in der (inzwischen abgelösten) Ampelregierung das LKSG immer vehement verteidigt. Die FDP hatte am 5.12.2024 einen Entwurf für ein Lieferkettenbürokratiefreiheitsgesetz – LkBFreiG (BT-Drs. 20/14021), die CDU/CSU einen Entwurf für ein Lieferkettensorgfaltspflichtenaufhebungsgesetz (BT-Drs. 20/14015) im Bundestag eingebracht. Im Kern ging es unverändert um die Frage,...
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Wenn der Veröffentlichungstermin des Geschäftsberichts wackelt, schrillen in der Finanzwelt die Alarmglocken. Nicht ohne Grund: Wer kurzfristig verschiebt, signalisiert meist mehr als nur einen Zeitverzug – es geht um Vertrauen, Transparenz und am Ende um den Ruf. In den letzten Wochen mehren sich die Fälle, bei denen genau das passiert ist. Zufall? Oder steckt dahinter ein tieferliegendes Problem? Wenn es plötzlich länger dauert Innerhalb weniger Tage meldeten gleich mehrere Unternehmen, dass sich die Veröffentlichung ihres Jahresabschlusses verzögert. Die Gründe sind unterschiedlich – die Wirkung ist stets dieselbe: Unsicherheit. Meyer Burger, der angeschlagene Solarkonzern, hat es besonders hart getroffen. Nach einem...
Wer zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist, diese aber erst mit erheblicher Verspätung abgibt, muss mit einem Verspätungszuschlag rechnen. Dieser ist zwingend festzusetzen, wenn die Fristüberschreitung mehr als 14 Monate beträgt. Davon wiederum gibt es nur eng begrenzte Ausnahmen. Eine solche enthält § 152 Abs. 5 Satz 3 AO, in dem es heißt: „Wurde ein Erklärungspflichtiger von der Finanzbehörde erstmals nach Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfrist zur Abgabe einer Steuererklärung innerhalb einer dort bezeichneten Frist aufgefordert und konnte er bis zum Zugang dieser Aufforderung davon ausgehen, keine Steuererklärung abgeben zu müssen, so ist der Verspätungszuschlag nur für die Monate zu berechnen,...
Der am 9.4.2025 veröffentlichte Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD stellt mögliche steuerpolitische Neuregelungen in Aussicht. Eine Senkung der Unternehmenssteuern ist aber – unter Finanzierungsvorbehalt – erst ab 2028 in Aussicht. Was sieht der Koalitionsvertrag 2025 vor? Im Koalitionsvertrag 2025 (S.45, Zeilen 1430 bis 1440) heißt es: „Wir werden einen Investitions-Booster in Form einer degressiven Abschreibung auf Ausrüstungsinvestitionen von 30 Prozent in den Jahren 2025, 2026 und 2027 einführen. Wir werden die Körperschaftsteuer in fünf Schritten um jeweils einen Prozentpunkt senken, beginnend mit dem 01.01.2028. Beide Entscheidungen werden in einem Gesetzgebungsverfahren gemeinsam abgeschlossen. Die Mehrheit der Unternehmen in Deutschland unterliegt der Einkommensteuer. Um...
Die Vererbung des selbstgenutzten Familienheims ist unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG). Unter anderem muss der Erbe die Immobilie nach der Erbschaft zehn Jahre lang selbst zu Wohnzwecken nutzen. Vor allem aber muss es sich tatsächlich um ein „Familienheim“ im erbschaftsteuerlichen Sinne handeln. Es reicht nicht aus, wenn die Wohnung oder das Haus vom Erblasser und seinen Erben als „Familiendomizil“ betrachtet worden ist. Das FG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass eine zum Nachlass gehörende Wohnung kein Familienheim darstellt, wenn die Wohnung zu keinem Zeitpunkt vor dem Erbfall von der Erblasserin zu eigenen Wohnzwecken genutzt...
Die Witwen-/Witwerrente ist mit dem Besteuerungsanteil steuerpflichtig bzw. in Höhe des persönlichen Rentenfreibetrages steuerfrei. Dieser Rentenfreibetrag wird im zweiten Rentenbezugsjahr ermittelt und dann zeitlebens festgeschrieben. Regelmäßige Rentenanpassungen führen nicht zu einer Neuberechnung des Rentenfreibetrages. Bei einer „besonderen“ Rentenanpassung gilt jedoch etwas anderes. Dann ist der steuerfreie Teil der Rente in dem Verhältnis anzupassen, in dem der veränderte Jahresbetrag der Rente zum Jahresbetrag der Rente steht, der der Ermittlung des steuerfreien Teils der Rente zugrunde liegt (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Sätze 6 u. 7 EStG). Zu deutsch: Der Rentenfreibetrag ist neu zu ermitteln. Bereits vor...
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