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23. Mai 2024

Per 1.5.2024 steigen die Mindestlöhne für verschiedene Beschäftigtengruppen in der Alten- und Langzeitpflege, außerdem steigt die Zahl der Urlaubstage. Ab 1.7.2025 wird der Arbeitslohn abermals angehoben. Hintergrund Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen erzeugten 2021 zusammen eine Bruttowertschöpfung in Höhe von 45,5 Milliarden Euro (ambulant: 21,5 Milliarden Euro; stationär: 24,0 Milliarden Euro). Das bedeutet: Jeder fünfte Euro der Bruttowertschöpfung in der medizinischen Versorgung wird im Pflegebereich erwirtschaftet. In Einrichtungen, die unter den Pflegemindestlohn fallen, arbeiten rund 1,3 Mio. Beschäftigte. Allerdings waren (bzw. sind) die Arbeitsbedingungen im Pflegebereich vielfach wenig attraktiv, vor allem was die Entlohnung der Pflegekräfte anlangt. Seit 1.2.2024 wurde deshalb...

21. Mai 2024

Die Bundesregierung hat nach der Stellungnahme des Bundesrates und der Gegenäußerung des Kabinetts am 17.5.2024 den förmlichen Gesetzentwurf für das BEG IV ins parlamentarische Verfahren eingebracht. Ob das Gesetz nun schnell beschlossen wird, steht aber weiter in den Sternen. Hintergrund Unnötige Bürokratie und Überregulierung behindern unternehmerisches Engagement und wirtschaftliche Dynamik. Die am 30.8.2023 vorgelegten Eckpunkte des BMJ für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) wurden von der Bundesregierung am 25.10.2023 auf den Weg gebracht und als Regierungsentwurf am 13.3.2024 vom Kabinett beschlossen. Das Entlastungsvolumen des BEG IV soll nach dem Stand des Regierungsentwurfs vom 13.3.2024 im Rahmen des Pakets rund 944...

17. Mai 2024

Wer als Rentner noch hinzuverdient, erwirbt zusätzliche Rentenansprüche nur, wenn er eigene Rentenbeiträge zahlt. Das hat das LSG Hessen (L 2 R 36/23) ganz aktuell in einem am 14.5.2024 veröffentlichten Urteil entschieden. Hintergrund Wer möchte, kann inzwischen auch über die Rentenaltersgrenze hinaus weiterarbeiten. Frühere Hinzuverdienstgrenzen entfielen zum Jahresbeginn vollständig. Arbeitgeber müssen dann immer Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. Rentnerarbeitnehmer dagegen sind davon befreit. Denn nach § 5 Abs.4 Nr.1 SGB VI sind sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze versicherungsfrei. Auf diese Befreiung können sie aber auch verzichten und dann auch selbst weitere Rentenbeiträge leisten (§ 230 Abs.9 SGB VI). Nur dann erhöhen...

16. Mai 2024

Nach Beschluss des Bundestages vom 25.4.2024 steigen die Erwerbsminderungsrenten und Renten wegen Todes ab 1.7.2024 durch Zahlung von Zuschlägen. Hintergrund Mit dem 2022 beschlossenen Gesetz zur Rentenanpassung und zur Verbesserung von Leistungen für Erwerbsminderungsrentner wurde eine Verbesserung für die Bezieher einer Erwerbsminderungsrente oder einer Rente wegen Todes der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt, deren Rente vom 1.1.2001 bis zum 31.12.2018 begonnen hat. Die Verbesserung soll in Form eines pauschalen Zuschlags zur Rente ab dem 1.7.2024 erfolgen und knüpft an die individuelle Vorleistung (persönliche Entgeltpunkte) an. Laufende Altersrenten, die sich unmittelbar an Renten wegen Erwerbsminderung anschließen, sollen ebenfalls den Zuschlag erhalten. Die automatisierte Umsetzung des Zuschlags für die insgesamt...

14. Mai 2024

Das Bundeskabinett hat am 24.4.2024 beschlossen, dass die gesetzlichen Altersrenten bundeseinheitlich um 4,57 Prozent steigen. Die Zukunftsaussichten sind allerdings nicht mehr so rosig… Hintergrund „Rentenanpassung“ bezeichnet die jährliche Erhöhung der Renten. Sie ist gesetzlich festgeschrieben und erfolgt jedes Jahr zum 1. Juli. Die Höhe der Rentenanpassung wird vom Bundessozialministerium (BMAS) in der sogenannten Rentenwertbestimmungsverordnung festgelegt, die auf Grundlage des SGB VI und weiterer Gesetze erlassen. Diese orientiert sich an der zurückliegenden Lohnentwicklung. Höhere Löhne bedeuten folglich auch höhere Renten. Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt Honorarprofessor an der Universität...

10. Mai 2024

Wer schon am 1.12.2020 Verwalter einer WEG war, gilt gegenüber den Wohnungseigentümern der Gemeinschaft bis zum 31.5.2024 als zertifizierter Verwalter; diese Übergangsfrist läuft demnächst ab. Was ist zu beachten? Rechtlicher Hintergrund Mit dem am 22.10.2020 im Bundesgesetzblatt verkündeten WEG-Reformgesetz wurde zum 1.12.2020 die Rechtsfigur des „zertifizierten Verwalters“ (§ 26a WEG) eingeführt. Das bedeutet: Nach § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG gehört zur ordnungsmäßigen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums künftig die Bestellung eines „zertifizierten Verwalters“, allerdings erst nach Übergangsphase von zwei Jahren seit Inkrafttreten des neuen WEG am 1.12.2020. Zertifizierter Verwalter (§ 26a Abs.1 WEG) ist, wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung...

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