Rechtliche Markteintrittshürden für FinTechs

Die sog. FinTechs haben in der Fachwelt eine große Aufmerksamkeit auf sich gezogen. Sie fordern Banken, Vermögensverwalter und andere etablierte Dienstleister aus dem Finanzsektor heraus. Mit Hilfe der Digitalisierung und Vernetzung von Arbeitsabläufen und -prozessen verbuchen die Jungunternehmen ihre Erfolge in der Banken- und Finanzbranche. So feiert die Fachpresse das Berliner FinTech N26, das jüngst 260 Mio. € in einer zweiten Finanzierungsrunde eingesammelt hat. N26 wird damit zu einem sog. Einhorn, dessen Wert bei über 1 Mrd. € liegt. N26 rückt damit vor das Hamburger StartUp KreditTech und gilt damit als das am höchsten bewertete deutsche FinTech.

Kapitalhunger und Finanzierungsrunden

In der StartUp-Landschaft sind die FinTechs die am schnellsten wachsenden Unternehmen. Sie haben bereits jetzt schon im Finanzsektor ihre Spuren hinterlassen. Der Erfolg der FinTechs zeichnet sich auch dadurch aus, dass etablierte Banken in die jungen FinTechs investieren und sogar gezwungen werden, ihre klassischen Geschäftsmodelle aufgrund des Drucks durch die StartUps anzupassen. Das ist die eine Seite der FinTechs.

FinTechs sind in aller Regel im größeren Umfang auf Finanzierungen angewiesen. Klar, die Entwicklung von neuen Finanzdienstleistungen und Produkten kostet Geld. Aber nicht zuletzt sorgt auch das Aufsichtsrecht für hohe organisatorische Hürden, die sich nur mit einer entsprechenden Unternehmensfinanzierung bewältigen lassen. Die Form der Kapitalaufbringung erfolgt durch Finanzinvestoren oder institutionellen Investoren in Form von Fremdkapital, Eigenkapital oder sog. Mezzanine-Kapital.

Zu unterscheiden sind unterschiedliche Stadien der Finanzierung: Das erste und auch hoch risikobehaftete Investorenengagement wird als sog. Seed-Finanzierung bezeichnet. In dieser ersten Finanzierungsrunde findet sich das Unternehmen am Anfang und benötigt Kapital für Forschung und Entwicklung seiner Dienstleistungen oder Produkte. Engagiert sind bei dieser Finanzierungsrunde oft sog. Business Angels und Personen aus dem Kreis der Friends & Family der Gründer. In der nächsten Finanzierungsrunde sind meist professionelle Venture Capital-Investoren engagiert (Early Stage-Finanzierung). Auf dieser Ebene werden meist Maßnahmen nach einer Produktentwicklung wie Marketingaktivitäten finanziert. Nach den ersten wirtschaftlichen Erfolgen finanziert das FinTech seinen Wachstum und eine weitere Expansion im Rahmen der sog. Later Stage-Finanzierung. In jeder Finanzierungsrunde sinkt naturgemäß das Risiko der Investoren, da sich in der Unternehmenshistorie zunehmend Chancen und Risiken ablesen lassen.

Aufsichtsrechtliche Hürden

Das Aufsichtsrecht sieht für FinTechs im Regelfall hohe rechtliche Anforderungen vor. Die aufsichtsrechtlichen Vorgaben sind entweder mit dem Geschäftsmodell der FinTechs selbst verknüpft, da die angebotenen Dienstleistungen eine Erlaubnis durch die Finanzaufsicht BaFin voraussetzen. Entsprechende Erlaubnisse werden gefordert vom Kreditwesengesetz (KWG), Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und im Zusammenhang mit der von den FinTechs angebotenen Zahlungsdienstleistungen auch vom Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG). Viele junge FinTech-Gründer haben große Schwierigkeiten, die komplexen und restriktiven gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Konflikte mit der Finanzaufsicht sind in der Praxis laufend zu beobachten.

Bei den neuen Geschäftsmodellen der FinTechs ist es bereits eine große Herausforderung zu erkennen, ob eine erlaubnispflichtige Tätigkeit vorliegt. Ohne eine spezialisierte rechtliche Beratung im Aufsichtsrecht stehen die FinTechs im Risiko. Oft lösen aufsichtsrechtliche Gutachten einen erheblichen Investitionsbedarf bei den FinTechs aus. Insoweit stellt das Aufsichtsrecht für die FinTechs eine erste große Markteintrittshürde dar.

Alternative Regelungskonzepte „Regulatory Sand Box

Viele StartUps können die aufsichtsrechtlichen Anforderungen nicht erfüllen. Die Erlangung einer BaFin-Erlaubnis sowie die organisatorischen Anforderungen an den laufenden Betrieb von Finanzdienstleistungsunternehmen lösen hohe Kosten aus. Vor diesem Hintergrund haben Länder wie England für FinTechs spezielle zeitlich befristete Regelungsrahmen entwickelt („Regulatory Sand Box“), die geringere Anforderungen stellen, um FinTechs regulatorisch nicht zu erdrücken und damit ihre Entwicklung zu fördern.

Solche Konzepte werden auch in Deutschland diskutiert. Der „regulatorische Sandkasten“ für innovative Jungunternehmen gilt jedoch hierzulande nach wie vor als rechtspolitisch umstritten und wird von der Aufsicht abgelehnt. Daher müssen die deutschen FinTechs die gleichen Anforderungen wie die etablierten Banken und Finanzdienstleistungsinstitute erfüllen. Kein StartUp soll legislatorische Wettbewerbsvorteile in Anspruch nehmen.

Das Einhorn N26 hat unterdessen eine Vollbanklizenz und kann sich aufgrund der erworbenen Finanzpolster, anders als ein großer Teil der FinTechs, die Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen auch leisten.

Hinzuweisen ist, dass nicht nur der Betrieb der FinTechs, sondern sich auch beim Einwerben der Finanzmittel aufsichtsrechtliche Fragestellungen ergeben können. Denkbar ist, dass ein Wertpapierprospekt erstellt werden muss, der mit hohen Kosten verbunden sein kann. Überdies sind die aktuell verschärften geldwäscherechtlichen Anforderungen nach dem deutschen Geldwäschegesetz (GWG) und seinem EU-rechtlichen Pendant zu berücksichtigen. Das Aufsichtsrecht erhält insbesondere bei den neuen innovativen Finanzierungswegen mittels Crowdfundings,  Initital Coin Offerings (ICO) oder Security Token Offerings (STO) eine große Bedeutung.

Weitere Informationen:

Weitere Hintergrundinformationen zu den rechtlichen Anforderungen an innovative Finanztechnologien und FinTechs finden Sie unter: https://www.rosepartner.de/fintech.html

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