Sandwich von Subway ist kein Brot (und warum das für deutsche Steuerzahler interessant ist)

Der Supreme Court in Irland hat entschieden, dass ein Sandwich von Subway nicht als Brot zu klassifizieren sei, weil es zu viel Zucker enthält. Diese Entscheidung ist auch für Verbraucher in Deutschland interessant.

Brot oder Backware?

Andere Länder, andere Sitten. So lässt sich die Ausgangslage des Sandwichstreits zusammenfassen. In Irland werden Grundnahrungsmittel günstiger besteuert als Genussmittel. In die erste Gruppe fällt etwa auch Brot. Das macht es erforderlich, Brot gegenüber anderen Backwaren abzugrenzen. Entsprechend findet sich im irischen Mehrwertsteuerrecht eine Brotdefinition, wonach es sich um gebackenen Teig aus Mehl und anderen Zutaten handelt. Für Fett, Zucker und Backmittel besteht danach ein Grenzwert in Höhe von 2 % der Mehlgewichts.

Ein Sandwich von Subway in Irland enthält hingegen Zucker in Höhe von 10 % des Mehlgewichts im „Brot“. Entsprechend versagte die irische Finanzverwaltung Subway den Steuervorteil. Was folgt, war ein wirklich langer Rechtsweg.

Auch irische Rechtsmühlen mahlen langsam

Zwar unterscheidet sich das irische Rechtsprechungssystem grundlegend von dem, was wir im Inland kennen. Allerdings ist der Instanzenzug im Steuerrecht durchaus vergleichbar: Antrag beim Revenue Commissioner (Finanzamt/Veranlagungsbezirk) – Appeal Commissioner (Finanzamt/Rechtsbehelfsstelle) – High Court (Finanzgericht) – Supreme Court (Bundesfinanzhof). Knapp vierzehn Jahre dauert das Verfahren für die irische Franchisenehmerin von Subway. So lange Verfahrensdauern sieht man selbst hierzulande nur selten. Das mag den einen oder anderen Steuerzahler trösten, der sich schon länger mit einem deutschen Finanzamt streitet.

Immerhin dürfte für die Franchisenehmerin von Subway das Ergebnis so ein wenig vorhersehbar gewesen sein: viermal trug sie ihren Fall vor, viermal musste sie eine Niederlage einstecken.

Feinheiten der Gesetzesformulierung

Dass der Fall trotz der (scheinbar) mathematischen Eindeutigkeit durch alle Instanzen lief, lag an einer semioptimalen Gesetzesformulierung. Nach Auffassung der Brötchenbude ist das Gesetz so zu interpretieren, dass Grenzwerte für alle Zutaten vorgeben werden. Heißt: nur wenn zu viel Fett, Zucker und Backmittel im Brot sind, ist es gar kein Brot mehr. Das sah das Gericht allerdings anders. Auch wenn bei isolierter Betrachtung der Gesetzeswortlaut tatsächlich so eine Auslegung indiziere, müssen man den Gesamtkontext beachten. Steuervorteile seien nur ausnahmsweise zu gewähren. Der Gesetzgeber habe daher Grenzwerte für jede einzelne Zutat gemeint. Zu viel Zucker ≠ Brot.

Keine Steuervorteile für Brot in Deutschland

Ernährungsphysiologisch ist das sicherlich eine sinnvolle Entscheidung, die auch steuerrechtlich sehr gut vertretbar erscheint. In Deutschland stellt sich eine solche Abgrenzungsfrage nicht, weil es keine Steuervorteile für Grundnahrungsmittel gibt. Ein ungesundes Sandwich wird hier genauso besteuert, wie ein gutes Brot. Jedenfalls in der Umsatzsteuer – lohnsteuerlich ist das wieder ganz anders. Vermutlich lassen sich Ernährungsphysiologie und Steuerrecht auch nicht so gut zusammenbringen. Das zeigen nicht nur die Praxisprobleme beim Sandwich aus Irland. Auch Polen hat eine sehr undurchsichtige Regelung, was die Besteuerung von verarbeiteten, leicht verarbeiteten und unverarbeiteten Lebensmitteln angeht.

… und auch keine Regulierung

Allerdings wirft die Entscheidung auch ein Schlaglicht darauf, dass die hoch gehaltene deutsche Brotkultur weit weniger reguliert ist, als man denken könnte. Mangels Steuervorteilen gibt es keine steuergesetzlichen Vorgaben für die Brotzusammensetzung. Und auch lebensmittelrechtlich existieren keine Regularien. Selbst nach den Leitsätzen für Brot und Kleingebäck des Deutsches Lebensmittelbuchs – die nur Empfehlungscharakter haben – gibt es für Zucker gar keinen Grenzwert im Brot. Nur in Verbindung mit Fett sollten 11 % vom Mehlgewicht eingehalten werden. Ausreichend ist es aber bereits, wenn für eine der beiden Zutaten der Grenzwert eingehalten wird – ganz so, wie sich das der Subway-Betrieb in Irland für sein Sandwich vorgestellt hat. Wohl bekomms!

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