Senkung von Stromsteuer und Netzentgelten auf dem Weg – wer profitiert?

Am 3.9.2025 hat das Bundeskabinett zur Senkung der Stromsteuer und der Netzentgelte auf den Weg gebracht. Wer profitiert davon und wer nicht?

Hintergrund

Der Strompreis setzt sich in Deutschland aus Steuern, Abgaben und Umlagen (z.B. Stromsteuer, Mehrwertsteuer), Netzentgelten für den Betrieb der Stromnetze und Kosten für die Beschaffung, Erzeugung und den Vertrieb des Stroms durch den Energieversorger zusammen. Die genaue Verteilung der Anteile variiert, liegt aber typischerweise bei etwa 30-40 % für staatliche Abgaben, 25-35 % für Netzgebühren und den Rest für die Energiebeschaffung und den Vertrieb. Während des kriegsbedingten Anstiegs der Strompreise wurden Verbraucher und Unternehmen zeitlich befristet durch die sog. Strompreisbremse entlastet. Im Bundestagswahlkampf kündigten die Parteien eine Senkung der Stromkosten „für alle“ an.

Eckpunkte des Regierungsentwurfs

Private Haushalte und Unternehmen sollen 2026 bei den Stromkosten entlastet werden. Der Bund will die Netzentgelte der Übertragungsnetzbetreiber im nächsten Jahr mit 6,5 Mrd. Euro bezuschussen und die Stromsteuer für Unternehmen und Landwirtschaft senken. Anfang August 2025 hatte das Kabinett bereits die Abschaffung der Gasspeicherumlage ab 2026 im Energiewirtschaftsgesetz auf den Weg gebracht; das Energiewirtschaftsgesetz-Änderungsgesetz (BT-Drs. 21/1496) ist am 11.9.2025 erstmals Beratungsgegenstand im Bundestag. Die jetzt beschlossene Gesetzesinitiative zielt mit der Senkung der Stromsteuer und der Netzentgelte auf eine weitere Entlastung der Stromkunden:

  • Stromsteuersenkung: Mit dem Gesetz soll u.a. die Stromsteuerentlastung für potentiell über 600.000 Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft nach § 9b StromStG bis auf den EU-Mindeststeuersatz verstetigt werden. Der befristete EU-Mindeststeuersatz würde ansonsten Ende 2025 auslaufen. Damit würden sich die Strompreise für die Unternehmen wieder erhöhen und die Rahmenbedingungen für Investitionen verschlechtern. Die Entlastung belastet den Bundeshaushalt mit etwa drei Milliarden Euro jährlich.
  • Senkung der Netzentgelte: Die vier großen Übertragungsnetzbetreiber sollen 2026 einen Bundeszuschuss von 6,5 Mrd. Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) des Bundes erhalten. Der Zuschuss soll die Netzentgelte und damit auch die Stromkosten für private Haushalte und Unternehmen dämpfen. Für einen Haushalt mit einem Stromverbrauch von 3.500 Kilowattstunden (kWh) im Jahr kann die Entlastung durch das niedrigere Netzentgelt nach Regierungsangaben rechnerisch etwa 100 Euro betragen. Wie hoch die Entlastung im Einzelfall ist, hängt von etlichen Faktoren ab, beispielsweise davon, in welchem Verteilernetz der Haushalt angeschlossen ist, wie und wann Strom verbraucht wird, wie groß die Wohnung und wie gut gedämmt das Wohngebäude ist sowie davon, wie viel Strom etwa die Wärmepumpe verbraucht.

Bewertung

Zusammen mit der – noch zu beschließenden – Abschaffung der Gasspeicherumlage sollen durch die geplanten Maßnahmen Verbraucher und Unternehmen bei den Stromkosten in 2026 um etwa 10 Mrd. Euro bei den Stromkosten entlastet werden. Das ist erfreulich und besser als nichts. Allerdings haben die Entlastungspläne trotz gutgemeintem „Licht“ auch eine Menge „Schatten“:

Für die Senkung der Stromsteuer ist zu erinnern, dass die Koalitionäre noch im Koalitionsvertrag 2025 eine Stromsteuersenkung „für alle“ Verbraucher und Unternehmen angekündigt haben, jedoch ist diese Maßnahme im Koalitionsausschuss aufgrund fehlender Finanzierung erstmal nur auf das produzierende Gewerbe, die Land- und Forstwirtschaft beschränkt worden. Kanzler Merz bestätigte zwar die im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastung für Privatkunden; die Regierung will die Stromsteuersenkung nach Möglichkeit umsetzen, sobald finanzielle Spielräume entstehen, frühestens ab 2027. Daraus dürfte allerdings des bislang nicht gestopften Haushaltslochs von mehr als 30 Mrd. Euro in 2027 kaum was werden.

Auch die gutgemeinte Senkung der Netzentgelte durch Zahlung eines Bundeszuschusses an die Übertragungsnetzbetreiber hat etliche Haken: Zunächst ist diese Maßnahme auf das Jahr 2026 beschränkt. Und bei stattlichen Kosten von 6,5 Mrd. Euro/Jahr ist fraglich, ob sich der Bund diesen Luxus auch in einem kritischen Haushaltsjahr wie 2027 wird leisten können. Hinzukommt, dass der Bundeszuschuss von den Netzbetreibern bei der Kalkulation der Netzentgelte für 2026 berücksichtigt wird, die an die regionalen Stromversorger weiterberechnet werden. Und am Ende der Lieferkette haben Verbraucher und Unternehmen keinen Anspruch darauf, dass die Entlastung bei den Netzentgelten im Rahmen der Stromrechnung auch wirklich bei ihnen ankommt. Fazit: Die Maßnahmen bringen nur eine beschränkte Entlastung, die überdies zeitlich limitiert ist.

Weitere Informationen

Ein Beitrag von:

  • Prof. Dr. jur. Ralf Jahn

    • Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg
    • ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt
    • ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg

    Warum blogge ich hier?
    Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu bringen. Bei genauem Hinsehen sichert der „Kammerzwang“ nämlich Freiheitsrechte durch die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Partizipation.

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