Serie Bilanzskandale: Bilanzierung des Drittpartnergeschäfte bei Wirecard

Im März ist im Untersuchungsausschuss einiges passiert. Es wurden unter anderem die Prüfer von EY und der Chef-Buchhalter befragt. Eines der Themen war auch das Drittpartnergeschäft von Wirecard. Doch was hat es damit auf sich? Zu welchen Erkenntnissen kamen die Prüfer von KPMG? Nun aber der Reihe nach.

Bilanzierung des TPA-Geschäftes bei Wirecard

Wirecard hat die Umsatzerlöse mit den Drittpartnern (sog. TPA-Partner) brutto bilanziert. Warum eigentlich? Wirecard hat sich in der Transaktionskette der identifizieren Leistungsverpflichtungen als sog. Prinzipal eingeordnet. Dies geschah, obwohl Wirecard keine direkte vertragliche Beziehung mit dem jeweiligen Händler hatte. Gemäß IFRS 15 wird ein Unternehmen als Agent einer Transaktion eingeordnet, wenn es lediglich veranlasst, dass eine Drittpartei Waren oder Dienstleistungen bereitstellt.

Nun zurück zur Brutto-Bilanzierung der Umsatzerlöse mit den Drittpartnern: Dies bedeutet nichts anderes, als dass die Umsatzerlöse höher sind als bei der Netto-Bilanzierung. Die Auswirkungen auf den Gewinn sind identisch, denn bei der Brutto-Bilanzierung werden die Gebühren an den Drittpartner unter den Materialaufwendungen erfasst. In der Summe wird also beispielsweise der Gewinn um 100 € durch eine Transaktion erhöht. Der Unterschied ergibt sich wie folgt:

  1. Bei der Netto-Bilanzierung werden Umsatzerlöse in Höhe von 100 € erfasst.
  2. Bei der Brutto-Bilanzierung werden Umsatzerlöse in Höhe von 200 € sowie Materialaufwendungen in Höhe von 100 € erfasst.

Worin liegt der Unterschied? Die ausgewiesenen Umsatzerlöse sind bei der Brutto-Bilanzierung deutlich höher. Im Geschäftsbericht 2018 waren die Umsatzerlöse immerhin mit ca. 2 Mrd. € ausgewiesen, die Materialaufwendungen lagen bei 1 Mrd. €.

Beim Einstieg in das Drittpartnergeschäft war also ein Sprung der Umsatzerlöse garantiert, der sicherlich die Investoren beeindrucken sollte. Denn häufig spielt die Höhe der Umsatzerlöse eine wichtige Rolle. Sofern Bonuszahlungen von der absoluten Höhe der Umsatzerlöse abhängen, erfreuen sich auch die betroffenen Mitarbeiter. Ob dies bei Wirecard jedoch der Fall war, ist mir nicht bekannt.

Ergebnisse der KPMG-Untersuchung

KPMG war leider bei Wirecard nicht bei „Wünsch dir was“: Denn zur Beurteilung der korrekten Einordnung von Wirecard als Prinzipal wären einige Unterlagen erforderlich gewesen. Doch wie wir spätestens seit dem Gutachten wissen, gab es bei der Dokumentation bei Wirecard positiv ausgedrückt „viel Luft nach oben“.

Den Prüfern von KPMG wurden keine Verträge zwischen den TPA-Partnern und den damit verbundenen Acquiring-Banken vorgelegt. Ebenso warteten die Prüfer vergeblich auf Verträge zwischen den jeweiligen Händlern und den TPA-Partnern. Wie der Head of Compliance von Wirecard in der Befragung im Untersuchungsausschuss im März 2021 mitteilte, blieb der erwartete Ansturm von Händlern aus, die sich über nicht funktionierende Zahlungsabwicklungen beschwert hätten. Das war eine Aussage, die ein Zuhörer erst einmal verdauen muss.

Den Prüfern von KPMG blieb also nichts anderes übrig, als im Gutachten darauf hinzuweisen, dass eine abschließende Beurteilung der korrekten Bilanzierung mangels vorgelegter Unterlagen nicht erfolgen kann. Doch wie die Pressemitteilung von Wirecard kurz nach der Veröffentlichung des Sondergutachtens zeigt, hatte der damalige DAX-Konzern diese Aussage anders interpretiert. Ob sie wirklich der eigenen Pressemitteilung zum KPMG-Gutachten geglaubt haben, das bezweifle ich noch heute.

Anfang Mai erfahren Sie mehr über die Bilanzierung der Treuhandkonten bei Wirecard und welches rote Warnzeichen offenbar einige Investoren in dem KPMG-Bericht übersehen hatten.

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