Serie Bilanzskandale: Rechnungen zeitlich vorverlegen – so wurde es gemacht

Die Ausstellung von Scheinrechnungen ist ein „beliebtes“ Mittel bei der Manipulation von Bilanzen. Doch in einigen Fällen werden Rechnungen einfach „nur“ zeitlich nach vorne verlagert, ohne dass bereits eine Leistung erbracht wurde. Frei nach dem Motto: „Lieber heute etwas mehr Umsatz. Was morgen passiert, werden wir dann sehen.“

Mit dem Thema Vorfakturierung von Rechnungen möchte ich wieder zurück zum Thema der Serie, bei dem wir uns die Vorgehensweise der Täter aus Fällen der Vergangenheit genauer anschauen. Stimmt, es ist schon ein Weilchen her, dass ich darüber geschrieben habe. Im Sommer 2020 hatte der Wirecard-Skandal alles durcheinandergewirbelt. Das meine Serie zum Thema Bilanzskandale so lange monatlich erscheinen wird, hatte ich mir beim ersten Beitrag gar nicht vorstellen können. Dieser liegt nun schon mehrere Jahre zurück. Doch vor dem 18. Juni 2020 war ich – wie so viele – sehr vorsichtig mit öffentlichen Äußerungen hinsichtlich Wirecard und möglicher Bilanzmanipulationen. Die Geschichte von Dan McCrum sagt dazu alles.

Bei dem ein oder anderen Beitrag der Serie hatte ich mich oft gefragt: Wie reagiere ich, wenn jemand alle Beiträge liest und mir eine Nachricht mit Fragen zu Wirecard stellt? Denn viele der Warnzeichen und Auffälligkeiten, über die ich geschrieben habe, waren bei Wirecard lehrbuchmäßig erfüllt. Der Fall ist übrigens nie eingetreten.

 Was haben die Fälscher gemacht?

Normalerweise gibt es bei Rechnungen zwei Möglichkeiten: Entweder die Leistung wurde erbracht und es wird eine Rechnung gestellt. Dann ist klar, dass zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung auch die Umsatzerlöse realisiert werden. Möglichkeit II: Sofern eine Rechnung in Form einer Anzahlung gestellt wird, handelt es sich noch nicht um Umsatzerlöse. Denn die damit verbundene Leistung wurde noch nicht erbracht.

Diese Regelung ist eigentlich unmissverständlich. Doch die Täter in dem vorliegenden Fall hatten ein Problem: Wie bei Bauprojekten nichtunüblich hatte sich die Erbringung einer Teillieferung um eine Woche verschoben. Das Problem dabei? Anstatt dass die Lieferung vor dem Bilanzstichtag des Jahres 01 erfolgt, geschah dies somit erst nach dem Bilanzstichtag. Ein kleiner, aber feiner Unterschied, Denn Leistungserbringung und damit auch die Umsatzrealisierung erfolgt nunmehr somit erst im Jahr 02. 

Die Hinweise einer Mitarbeiterin an den Bereichsleiter, der die Rechnungsstellung nach seinen eigenen Vorstellungen veranlasste, wurden missachtet. Somit wurden die Umsatzerlöse dem Jahr 01 zugerechnet, obwohl zum Zeitpunkt des Rechnungsdatums die Leistung noch nicht erbracht worden war.

Damit die Manipulation nicht auffiel, wurden in der SAP Software in der Statusübersicht auch die Angaben entsprechend angepasst: Sämtliche angeblich bereits vor dem Bilanzstichtag gelieferte Waren wurden als „erledigt“ markiert, obwohl dies tatsächlich nicht der Fall war.

Sicherlich könnte man sagen: Das ist doch „nur“ eine zeitliche Vorverlagerung der Umsatzerlöse. Dazu zwei Anmerkungen:

  1. Die Rechnungslegungsvorschriften müssen eingehalten werden. Denn nur dann können die einzelnen Jahresabschlüsse miteinander verglichen werden. Wie wichtig dies ist, zeigt sich gerade auch derzeit in der Pandemie.
  2. Dieser Verstoß gegen die Rechnungslegungsvorschriften ist nur einer von vielen, der in diesem Unternehmen genutzt wurde, um den Gewinn künstlich aufzublähen.

 Welche Auswirkungen die Korrektur auf den Jahresabschluss hat

Die beschriebene Vorgehensweise der Täter verstößt gegen das Realisationsprinzips (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB), wonach Gewinne und damit auch Umsatzerlöse erst ausgewiesen werden dürfen, wenn sie realisiert wurden. Die Realisierung des Umsatzes tritt erst dann ein, wenn die Leistung erbracht bzw. die Waren an den Kunden geliefert wurden. Bei der Korrektur des betroffenen Jahresabschlusses für das Jahr 01 wurden somit sowohl die Umsatzerlöse sowie die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu hoch ausgewiesen. Ein Vorteil aus Fälschersicht: Da es sich um einen real existierenden Kunden handelte, sorgte diese Art der Manipulation nicht zu einem „Liquiditätsproblem“, wie dies so oft bei Bilanzmanipulationen irgendwann der Fall ist.

Anfang April erfahren Sie, welcher Bilanzposten durch die digitale Transformation derzeit besonders gefährdet ist, manipuliert zu werden.

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