Am 6.8.2025 hat das Kabinett das sog. Rentenpaket 2025 beschlossen, das jetzt das parlamentarische Verfahren durchlaufen muss. Ein zentrales Ziel ist die Gewährleistung eines Rentenniveaus von 48 Prozent bis 2031. Wie sind die Pläne zu bewerten?
Hintergrund
Die gesetzliche Rente bleibt – neben der betrieblichen Altersvorsorge und der Eigenvorsorge der Versicherten (z.B. durch Immobilien, Lebensversicherungen und sonstige Geldanlagen) -das Herzstück der Alterssicherung in Deutschland. Die Höhe der Rente folgt grundsätzlich der Entwicklung von Löhnen und Gehältern. Die Rentenanpassungsformel enthält jedoch auch sogenannte Dämpfungsfaktoren, durch die die Renten auf lange Sicht geringer steigen als die Löhne und Gehälter. Um eine Entkoppelung der Renten von den Löhnen und Gehältern zu verhindern, gilt seit 2019 die sogenannte Haltelinie, die dafür sorgt, dass das Rentenniveau nicht unter 48 Prozent fällt. Nach geltendem Recht würde diese Haltelinie jedoch Ende 2025 auslaufen
Welche Maßnahmen will die Regierung für eine Stabilisierung des Rentenniveaus ergreifen?
Mit dem vom Kabinett beschlossenen „Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten“ (sog. Rentenpaket 2025) soll das Rentenniveau von 48 Prozent bis 2031 gesichert werden, indem die bis Ende 2025 gültige Haltelinie für das Rentenniveau bis zum 1.7.2031 verlängert wird. Für alle Rentnerinnen und Rentner bedeutet dies, dass die Renten grundsätzlich so stark erhöht werden, wie es die Lohnentwicklung vorgibt. Dabei werden Veränderungen bei den Sozialabgaben der Rentnerinnen und Rentner sowie der Beschäftigten berücksichtigt.
Ohne diese gesetzliche Maßnahme würde das Rentenniveau in den Jahren nach 2025 von der Lohnentwicklung abgekoppelt und bis 2031 voraussichtlich um rund einen Prozentpunkt auf 47 Prozent absinken. Durch die Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent fällt nach Regierungsangaben eine Rente von beispielsweise 1.500 Euro zum 1.7.2031 um etwa 35 Euro pro Monat höher aus. Das entspricht einem Plus von 420 Euro im Jahr.
Auch wenn das Niveau nach 2031 aufgrund der dann wieder wirksam werdenden Dämpfungsfaktoren sinkt, soll dieser Unterschied aus Regierungssicht dauerhaft erhalten bleiben. Das bedeutet, dass das Rentenniveau nach Meinung der Regierung auch in den Jahren nach 2031 um rund einen Prozentpunkt höher bleibt als ohne die Reform. Damit würden von der Sicherung des Rentenniveaus auch gerade diejenigen profitieren, die heute im Berufsleben stehen und erst später in Rente gehen.
Erste Bewertung
Die Erstattungen für die Haltelinie durch den Bund fallen laut den aktuellen Schätzungen erst 2029 mit zunächst rund 3,6 Mrd. Euro an. Sie steigen 2030 auf rund 9,3 Mrd. Euro und 2031 auf rund 11 Mrd. Euro. Die Sicherung des Rentenniveaus bis Mitte 2031 soll zwar aus Steuermitteln finanziert werden und nicht aus den Rentenkassen; die Haltelinie bleibt damit dennoch kostspielig für den Steuerzahler. Hinzukommt, dass sich mittelfristig ein Anstieg der Rentenversicherungsbeiträge, die hälftig von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu tragen sind, nicht wird vermeiden lassen. Nach aktuellen Vorausberechnungen wird der Rentenbeitragssatz zwar auch 2026 stabil bei 18,6 Prozent liegen. Danach ist aufgrund der demografischen Entwicklung aber ab 2027 von einem Anstieg des Beitragssatzes über 20 Prozent in 2030 auf gut 21 Prozent bis zum Jahr 2035 auszugehen.
Das bedeutet: Altersvorsorge – auch die gesetzliche – wird für uns alle teurer. Wenn die Zahl der Beitragszahler zur gesetzlichen Rentenversicherung weiter sinkt und gelichzeitig die Zahl der Rentenbezieher steigt, wird zur Sicherung des Rentenniveaus auch der Beitragssatz weiter steigen müssen. Das darin ruhende Konfliktpotential wird die Diskussion um die Anhebung des Renteneintrittsalters weiter befeuern – Streit vorprogrammiert.
Wer diese Entwicklungstrends bewertet, gelangt hoffentlich schnell zur Einsicht, dass man der privaten Eigenvorsorge fürs Rentenalter nicht früh genug beginnen kann, auch wenn das in vielen Fällen einen teilweisen Konsumverzicht bedeutet.
Außerdem ist wichtig, dass die Regierung im Rahmen der Rentenreform auch weitere Bausteine der Altersvorsorge in den Blick nimmt: die Frühstartrente, die Aktivrente und die Stärkung der Betriebsrente. Spannend wird hierbei zu beobachten, ob die Regierung bei diesen Bausteinen schnell zu einer Einigung kommt. Wir bleiben dran…
Weitere Informationen
- Aktuelles Rentenpaket der Bundesregierung (PM v. 6.8.2025)
- Kabinett beschließt Rentenpaket 2025 – PM v. 6.8.25/BMAS
- Rentenpaket 2025 – BMAS