Sollten Energiepreispauschalen und Energiehilfen steuerfrei sein?

Energiekostenpauschalen und Energiehilfen sind in der Regel steuerpflichtig. Jetzt hat die Opposition vorgeschlagen, die Energiehilfen mit Rücksicht auf den Bürokratie- und Besteuerungsaufwand steuerfrei zu belassen – dieser Vorschlag ist jetzt gescheitert.

Hintergrund

Nach der vom Gesetzgeber mit dem Steuerentlastungsgesetz vom 23.5.2022 (BGBI 2022 I  S. 749) beschlossenen einmaligen steuerpflichtige Energiekostenpauschale (EEP) von 300 Euro und der Ausweitung der EEP für Rentner und Versorgungsempfänger (Rentenbeziehende-Energiepreispauschalengesetz – RentEPPG, BGBl 2022 I S.1985) hat der Bund mit dem EPPSG vom 16.1.2022 (BGBl 2022 I S. 2357) mit Wirkung vom 21.12.2022 auch eine einmalige EEP für Studierende und Fachschüler in Höhe von 200 Euro beschlossen. Nachdem nur die EEP für Studierende und Fachschüler steuerfrei ausgezahlt wird, hat die Opposition auf Basis der bisherigen praktischen Umsetzungserfahrungen jetzt die Forderung nach vollständiger Steuerfreiheit der energiebezogenen Entlastungsmaßnahmen ins Spiel gebracht.

Opposition fordert bürokratiearme Steuerbefreiung….

In ihrem Antrag (BT-Drs.20/6910) forderte die CDU/CSU-Fraktion unlängst von der Bundesregierung, Vorschläge vorzulegen, wie auf die Besteuerung der Energiepreispauschale 2022 rückwirkend verzichtet werden könne. Bei den anderen Energie-Hilfen soll für ein bürokratiearmes Verfahren gesorgt werden. Sollte es nicht dazu kommen, sollen im nächstmöglichen Gesetzgebungsverfahren die Regelungen zur Besteuerung der Dezember-Soforthilfe bei Privatpersonen gestrichen werden. Zudem soll von allen Maßnahmen zur Besteuerung der Entlastungen aus der Gas- und Strompreisbremse abgesehen werden.

Die Begründung: Minijobber, die die Energiepreispauschale nicht über ihren Arbeitgeber ausgezahlt bekommen, müssten eigens zur Erlangung der Pauschale eine Steuererklärung abgeben. Auch 96.000 Rentner, die mit dem steuerpflichtigen Anteil ihrer Rente und der Energiepreispauschale erstmals den Grundfreibetrag überschreiten würden, müssten eine Steuererklärung abgeben. Die (bislang) geltende Besteuerung bedeute einen weiteren enormen bürokratischen Mehraufwand für alle Beteiligten einschließlich der Finanzverwaltung. So müssten Versorger und Vermieter etwa bei der Dezemberhilfe für alle Kunden und Mieter Meldungen abgeben, obwohl etwa nur zehn Prozent der Steuerpflichtigen von der Besteuerung betroffen seien.

….die Regierungsmehrheit bleibt hart

Am 14.6.2023 ist die Opposition jetzt im BT-Finanzausschuss mit ihrem Anliegen gescheitert: Die Preisbremsen und die Energiepreispauschalen seien wichtige Signale gewesen, dass die Bevölkerung mit den in 2022 stark steigenden Energiekosten nicht allein gelassen werde, die soziale Balance und die Haushaltswirkungen habe man im Blick behalten, erklären die Regierungsparteien. Mit Rücksicht auf den Bürokratieaufwand und den hohen Bearbeitungsaufwand der Finanzämter bei der Besteuerung will die Bundesregierung zwar prüfen, ob die Steuerpflicht abgeschafft werden könne. Eine Rücknahme der Besteuerung der Energiepreispauschale bedeute allerdings, dass man die soziale Balance wieder zurücknehme. Es würden außerdem 2,7 Milliarden Euro Steuermindereinnahmen entstehen. Das sei keine seriöse Haushaltspolitik, meint die SPD. Man werde sich das Verhältnis von Aufwand und Ertrag auch bei den Preisbremsen genau anschauen. Für ein Abrücken von der Steuerpflicht müsse es deshalb gewichtige Gründe geben.

Bewertung

Der Vorstoß der Opposition ist nachvollziehbar, die Argumente schlüssig. Viele Bürger werden nicht verstehen, warum sie jetzt für erhaltene Energiebeihilfen einen Steuerbescheid bekommen. Allerdings ist zu befürchten, dass der gutgemeinte Oppositionsplan zeitlich zu spät kommt, im parlamentarischen Verfahren nicht mehr rechtzeitig umgesetzt werden kann. Denn bis weitere Daten zu Meinungsbildung der Regierungskoalition vorliegen, dürften die meisten Steuererklärung für 2022 bereits abgegeben sein. Auch bei einer Aufhebung der Steuerpflicht der Dezember-Energie-Soforthilfen müssten viele Steuerbescheide rückwirkend korrigiert werden. Fazit: Umsetzung wenig realistisch – leider!

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