Spritpreise: Regierung plant befristete Senkung der Mineralölsteuer – Top oder Flop?

Nach den Beschlüssen des Koalitionsausschusses v. 12.4.2026 plant die Bundesregierung für 2026 eine befristete Senkung der Mineralölsteuer auf Diesel und Benzin, um die Verbraucher an der Tanksäule zu entlasten. Was ist davon zu halten?

Was genau ist geplant?

Die Koalitionspartner haben sich am 12.4.2026 auf ein Energiepreis-Entlastungspaket geeinigt. Die Energiesteuer auf Benzin und Diesel soll befristet gesenkt werden. Auslöser ist der erneute Anstieg des Ölpreises auf mehr als 100 Dollar je Barrel, nachdem US-Präsident Donald Trump am Sonntag die Blockade der Straße von Hormus angekündigt hat. Nach Ansicht des Bundeskanzlers werde dieser Schritt „sehr schnell die Lage für die Autofahrer und für die Betriebe im Land verbessern und vor allem für diejenigen, die vor allem aus beruflichen Gründen sehr viel mit dem Auto unterwegs sind“.

Die Senkung der Mineralölsteuer um circa 17 Cent pro Liter für Benzin und Diesel für zwei Monate im Jahr 2026 soll Bürger sowie Unternehmen an der Tankstelle um rund 1,6 Milliarden Euro entlasten. Die damit verbundenen Steuerausfälle sollen durch abgesicherte Maßnahmen gegenüber den Mineralölwirtschaftsunternehmen gegenfinanziert werden. Zudem will die Koalition das Kartellrecht weiter verschärfen.

Einordnung und Bewertung

Seit dem 1.4.2026 dürfen die Tankstellen in Deutschland nur noch einmal am Tag um 12 Uhr ihre Spritpreise erhöhen, Preissenkungen sollen jederzeit möglich sein. Bei Verstößen gegen das Verbot täglich mehrfacher Preiserhöhungen drohen nun Bußgelder bis zu 100.000 Euro – ich habe im Blog dazu berichtet (Link). Die neue Regel soll an der Zapfsäule für Verlässlichkeit und mehr Transparenz für Autofahrer und Pendler sorgen. Die praktischen Erfahrungen zeigen bislang allerdings, dass die angekündigten Maßnahmen weitgehend verpuffen, eine spürbare Entlastung der Verbraucher ist nicht eingetreten.

Die jetzt im Koalitionsausschuss vereinbarte Senkung der Energiesteuer auf Diesel und Benzin könnte sich schnell als neuerlicher „Rohrkrepierer“ erweisen: Diese neue Form des „Tankrabatts“ – wie er schon während der früheren Energiekrise befristet galt – soll auf zwei Monate befristet werden; zu kurz um in den Geldbörsen der Verbraucher wirklich wirksam zu werden, weil damit nur eine überschaubare Zahl an Tankvorgängen erfasst wird. Unklar ist bislang, ob die Senkung um jeweils 17 Cent/Liter netto oder brutto gemeint ist, also die hierauf entfallende Umsatzsteuer miteinschließt.

Die Hilfsmaßnahme differenziert auch nicht danach, wer gerade an der Zapfsäule tankt: Nutzer von Firmenwagen oder Halter hochpreisiger Fahrzeuge, die sich auch höhere Spritpreise leisten können, werden damit genauso entlastet wie ein Berufspendler mit geringem Einkommen – es drohen also Mitnahmeeffekte. Schließlich soll die Entlastung auf das Jahr 2026 beschränkt bleiben. Damit erweist die gute Absicht als Hilfe mit der Gießkanne. Eine gezielte Unterstützung der wirklich Bedürftigen wäre die bessere Entscheidung gewesen. Die Entlastung setzt vermutlich auch das falsche Preissignal und reduziert (zwei Monate lang) geradezu Anreize, Sprit zu sparen.

Die temporäre Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel birgt zudem die Gefahr, dass ein erheblicher Teil nicht bei den Verbrauchern ankommt, sondern bei den Ölkonzernen landet. Mit dem Kraftstoffpaket vom 1.4.2026 hat der Gesetzgeber zwar die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht bei marktbeherrschenden oder marktmächtigen Unternehmen aus dem Kraftstoffbereich verschärft. Jetzt sollen die Daumenschrauben nochmals angezogen werden. Künftig soll unter anderem das Kartellamt besser feststellen können, ob sinkende Rohstoffpreise schnell an Verbraucher weitergegeben werden, sobald sich die Marktlage wieder beruhigt.

Beruhigt uns das? Nein! Denn schon bislang hat sich gezeigt, dass die Missbrauchskontrolle der Kartellbehörden schwerfällig und bürokratisch ist. Bei Verdacht auf missbräuchlich überhöhte Kraftstoffpreise müssen die Unternehmen zwar darlegen, dass die Erhöhungen gerechtfertigt sind, werden aber um Begründungen nicht verlegen sein. Außerdem wirkt die Sanktion etwaiger Verstöße nur in die Zukunft. Der Verbraucher, der zu missbräuchlich überhöhten Preisen getankt hat, hat davon nichts – den er erhält seine überzahlten Spritkosten nicht zurück.

Nächste Schritte

Das Senkungspaket muss nun zunächst ins parlamentarische Verfahren. Vor Mitte Mai 2026 ist mit einem Inkrafttreten nicht zu rechnen. Bis dahin fließt noch viel Regen aufs Land und hoffentlich bald wieder viel Rohöl durch die Straße von Hormus…

Weitere Informationen:

 

Ein Beitrag von:

  • Prof. Dr. jur. Ralf Jahn
    • Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg
    • ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt
    • ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg

    Warum blogge ich hier?
    Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu bringen. Bei genauem Hinsehen sichert der „Kammerzwang“ nämlich Freiheitsrechte durch die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Partizipation.

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