Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 hat der Gesetzgeber eine Regelung eingeführt, die steuerlich durchaus Gewicht hat. Ab dem Veranlagungszeitraum 2026 werden Gewerkschaftsbeiträge zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag nach § 9a EStG berücksichtigt. Damit wirken sich diese Beiträge künftig selbst dann steuermindernd aus, wenn die individuellen Werbungskosten den Pauschbetrag nicht überschreiten. Was zunächst wie eine technische Anpassung erscheint, ist in Wahrheit eine bewusste politische Entscheidung. Die Gesetzesbegründung stellt ausdrücklich auf die Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 GG ab. Gewerkschaften seien tragende Elemente der Arbeits- und Wirtschaftsordnung, ihre Funktionsfähigkeit solle durch die steuerliche Begünstigung gestärkt werden. Es geht also nicht nur um Werbungskostenrecht, sondern...
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Die Höhe des Familienleistungsausgleich war und ist oftmals Streitpunkt vor den Finanzgerichten. Und auch im Rahmen des NWB-Expertenblogs wurde darüber schon häufiger berichtet, so beispielsweise durch Herrn Dr. Heiko Haupt in den Blog-Beitrag „Kein Kinderkram: BFH ignoriert den Grundsatz der Abschnittsbesteuerung beim Kinderfreibetrag„. Heute möchte ich kurz ein Urteil des FG Düsseldorf vorstellen, das für die klagenden Eltern zwar negativ ist, bei dem jedoch die Nichtzulassungsbeschwerde vorliegt (FG Düsseldorf, Urteil vom 26.5.2025, 14 K 1459/24 E; NZB unter Az. VI B 31/25). Der Sachverhalt: Die Tochter bewarb sich bei 39 Universitäten in Deutschland um einen Studienplatz im Fach Medizin – und zwar trotz...
Wer § 9a EStG bislang aufschlug, wusste: Hier wohnt die Typisierung. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll das Massenverfahren entlasten und nicht die nächste Einzelfalldebatte eröffnen. Genau deshalb ist der neue § 9a Satz 3 EStG so bemerkenswert: Ab 1.1.2026 sind Gewerkschaftsbeiträge als Werbungskosten zusätzlich neben den Pauschbeträgen abziehbar. Der Gesetzgeber formuliert das Ziel ungewöhnlich offen: Die Beiträge sollen sich „bei jedem Gewerkschaftsmitglied steuerlich konkret auswirken“ (BT-Drs. 21/3104, 37) – also gerade auch dort, wo der Pauschbetrag bislang jede Wirkung absorbierte. Das klingt nach kleiner Korrektur. Tatsächlich ist es ein Systemtest: Wie viele Einzelausnahmen verträgt ein digitalisierbares Massenverfahren, ohne dass § 9a EStG...
Übernimmt der Käufer eines Grundstücks ein persönliches Wohnungsrecht, erhöht sich die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer um den kapitalisierten Wert des Wohnungsrechts. Bei dem persönlichen Wohnungsrecht handelt es sich nicht um eine dauernde Last im Sinne des § 9 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 GrEStG. So lautet das BFH-Urteil vom 22.10.2025 (II R 32/22). Der Sachverhalt in aller Kürze: Die Klägerin erwarb ein Zweifamilienhaus. An diesem war dem Bruder der Veräußerin ein lebenslängliches unentgeltliches Wohnungsrecht eingeräumt worden. Das Finanzamt setzte die Grunderwerbsteuer fest. Als Bemessungsgrundlage berücksichtigte es den reinen Kaufpreis für die Immobilie von 103.000 Euro sowie zusätzlich den kapitalisierten...
EuGH und EuG haben in jüngster Zeit zwar mehrfach verdeutlicht, dass der Besitz einer Rechnung nur eine formelle Voraussetzung für den Vorsteuerabzug darstellt und die Anforderungen an eine Rechnung nicht überstrapaziert werden dürfen (z.B. EuG-Urteil vom 11.2.2026, T‑689/24). Wenn ein Dokument aber erst gar nicht als Rechnung anerkannt wird, bleibt es dabei, dass ein Vorsteuerabzug daraus nicht möglich ist. Dies verdeutlicht einmal mehr ein Urteil des FG Münster vom 11.12.2025 (5 K 1900/23 U rkr.). Der Sachverhalt in aller Kürze: Die Klägerin betreibt den Handel mit IT-Produkten, Computern und Elektrogeräten aller Art. Sie erhielt im Streitjahr 2016 jeweils als Rechnung...
Steuern dienen in erster Linie der Finanzierung staatlicher Aufgaben. Dieser fiskalische Zweck bildet den klassischen Ausgangspunkt jeder Steuererhebung. Gleichwohl ist das Steuerrecht seit jeher mehr als ein reines Einnahmeinstrument. Es entfaltet über seine Belastungswirkung zugleich eine Lenkungsfunktion. Preisliche Veränderungen beeinflussen wirtschaftliche Entscheidungen, indem sie Anreize setzen oder Belastungen erhöhen. In diesem Spannungsfeld bewegt sich das Konzept der sogenannten Lenkungssteuern. Steuerrecht zwischen Fiskalzweck und Lenkungsfunktion Die Lenkungsfunktion ist steuerrechtlich anerkannt. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach betont, dass der Gesetzgeber Steuern nicht ausschließlich zur Einnahmeerzielung einsetzen darf, sondern mit ihnen auch ordnungs- oder verhaltenspolitische Ziele verfolgen kann. Voraussetzung ist jedoch, dass die Steuer...
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