In der Praxis kommt es häufig vor, dass der Zugang eines Steuerbescheides bestritten wird. Dann liegt es generell am Finanzamt, das Gegenteil zu beweisen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 29.4.2009, X R 35/08). Ausnahmen können sich ergeben, wenn sich der Vortrag des Steuerpflichtigen als reine Schutzbehauptung entlarvt oder wenn sein Verhalten erkennen lässt, dass ihm der Steuerbescheid wohl doch zugegangen ist (vgl. z.B. FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.12.2019, 9 K 9073/18). Was aber gilt, wenn nicht der Steuerpflichtige selbst, sondern sein Rechtsnachfolger den Zugang eines Steuerbescheides bestreitet? In diesem Fall sieht der BFH laut einem aktuellen Urteil die Feststellungslast beim Erben....
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Regelmäßig kommt es in der Kanzleipraxis zu folgendem Szenario: Der Gesellschafter einer GmbH ruft an und bittet um die Übersendung der aktuellen betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA), der Bilanz oder von Buchhaltungsunterlagen der GmbH. Manchmal steckt dahinter ein Konflikt zwischen den Gesellschaftern oder Streit mit der Geschäftsführung. Für den Steuerberater bedeutet dies eine deutliche Erhöhung des Haftungsrisikos und potenzielle strafrechtliche Konsequenzen, wenn er voreilig handelt. Dieser Beitrag beleuchtet die rechtlichen Hintergründe, typische Fallstricke und Strategien zur Risikominimierung. Fehlende direkte Auskunfts- und Mitwirkungspflichten Bei einer GmbH ist strikt zwischen der Ebene der Gesellschaft und der Ebene der Gesellschafter zu trennen. Für den Steuerberater...
Am 13. Juli 2026 war wieder Steuerzahlergedenktag. Rechnerisch hatte ein durchschnittlicher Arbeitnehmerhaushalt bis zu diesem Tag ausschließlich gearbeitet, um Steuern und Sozialabgaben zu finanzieren. Erst ab dem 14. Juli arbeitete er für das eigene verfügbare Einkommen. Auch 2025 fiel der Steuerzahlergedenktag auf den 13. Juli. Im Jahr 2011 lag er dagegen noch auf den 6. Juli. Sieben Tage Unterschied innerhalb von nur 15 Jahren. Natürlich bildet diese Kennzahl lediglich einen Durchschnitt ab. Jeder Haushalt hat eine andere Steuer- und Abgabenbelastung. Dennoch macht sie eines deutlich: Der Staat beansprucht einen erheblichen Teil dessen, was Menschen und Unternehmen erwirtschaften. Und zwangsläufig ergeben...
Nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG ist die Vererbung des selbstgenutzten Familienheims unter bestimmten Voraussetzungen erbschaftsteuerfrei. In den Vorschriften wird unter anderem der Begriff des „bebauten Grundstücks“ verwendet. Der BFH hat nun entschieden, dass die erbschaftsteuerliche Befreiung für ein Familienheim neben dem Gebäude auch ein mitgenutztes Garten- und Wegegrundstück umfassen kann, selbst wenn diese als eigene Flurstücke gelten. Als steuerbegünstigtes Grundstück ist die wirtschaftliche Einheit von Grundstücksflächen anzusehen, die für das Erbschaftsteuerverfahren bindend festgestellt wird (BFH-Urteil vom 17.6.2026, II R 27/23). Der Sachverhalt: Der Kläger ist Erbe seines verstorbenen Vaters. Zum Nachlass gehörte Grundbesitz, der zwar...
§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG sieht für die Vererbung des selbstgenutzten Familienheims an den überlebenden Ehegatten oder Lebenspartner unter bestimmten Voraussetzungen eine erbschaftsteuerliche Befreiung vor. Im Gesetzestext heißt es dazu: Steuerfrei bleibt „soweit der Erblasser darin bis zum Erbfall eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat oder bei der er aus zwingenden Gründen an einer Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken gehindert war.“ Jüngst hat das FG Düsseldorf entschieden, dass als Familienheim nur die Immobilie gelten kann, in der der Erblasser tatsächlich gewohnt hat. Wenn nur geplant war, eine Eigentumswohnung als Familienheim zu nutzen, die Ehefrau in diese aber erst...
Sachbezüge, die der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern gewährt, bleiben bis zu einer Freigrenze von 50 EUR im Monat steuerfrei. Doch manch Sachbezug erweist sich bei Tageslicht als Geldleistung – vor allem nach der Gesetzesverschärfung zum 1.1.2020. Danach sind Gutscheine und Geldkarten grundsätzlich als Geldleistungen anzusehen. Ausnahmsweise gelten sie als Sachbezug, wenn sie ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen beim Arbeitgeber oder bei einem Dritten berechtigen und die Kriterien des § 2 Absatz 1 Nr. 10 ZAG erfüllen (§ 8 Abs. 1 Satz 3 EStG). Ferner ist erforderlich, dass die Gutscheine und Geldkarten zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden (§...
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