Nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG ist die Vererbung des selbstgenutzten Familienheims unter bestimmten Voraussetzungen erbschaftsteuerfrei. In den Vorschriften wird unter anderem der Begriff des „bebauten Grundstücks“ verwendet. Der BFH hat nun entschieden, dass die erbschaftsteuerliche Befreiung für ein Familienheim neben dem Gebäude auch ein mitgenutztes Garten- und Wegegrundstück umfassen kann, selbst wenn diese als eigene Flurstücke gelten. Als steuerbegünstigtes Grundstück ist die wirtschaftliche Einheit von Grundstücksflächen anzusehen, die für das Erbschaftsteuerverfahren bindend festgestellt wird (BFH-Urteil vom 17.6.2026, II R 27/23). Der Sachverhalt: Der Kläger ist Erbe seines verstorbenen Vaters. Zum Nachlass gehörte Grundbesitz, der zwar...
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§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG sieht für die Vererbung des selbstgenutzten Familienheims an den überlebenden Ehegatten oder Lebenspartner unter bestimmten Voraussetzungen eine erbschaftsteuerliche Befreiung vor. Im Gesetzestext heißt es dazu: Steuerfrei bleibt „soweit der Erblasser darin bis zum Erbfall eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat oder bei der er aus zwingenden Gründen an einer Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken gehindert war.“ Jüngst hat das FG Düsseldorf entschieden, dass als Familienheim nur die Immobilie gelten kann, in der der Erblasser tatsächlich gewohnt hat. Wenn nur geplant war, eine Eigentumswohnung als Familienheim zu nutzen, die Ehefrau in diese aber erst...
Sachbezüge, die der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern gewährt, bleiben bis zu einer Freigrenze von 50 EUR im Monat steuerfrei. Doch manch Sachbezug erweist sich bei Tageslicht als Geldleistung – vor allem nach der Gesetzesverschärfung zum 1.1.2020. Danach sind Gutscheine und Geldkarten grundsätzlich als Geldleistungen anzusehen. Ausnahmsweise gelten sie als Sachbezug, wenn sie ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen beim Arbeitgeber oder bei einem Dritten berechtigen und die Kriterien des § 2 Absatz 1 Nr. 10 ZAG erfüllen (§ 8 Abs. 1 Satz 3 EStG). Ferner ist erforderlich, dass die Gutscheine und Geldkarten zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden (§...
Ein schriftlicher Verwaltungsakt, der durch die Post übermittelt wird, gilt bei einer Übermittlung im Inland am vierten Tage nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Diese Vier-Tages-Frist wird als Bekanntgabefiktion oder Zugangsvermutung bezeichnet (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO). Bis einschließlich 2024 galt eine Drei-Tages-Frist. Seit die Finanzverwaltung immer öfter private Postdienstleister einsetzt, gibt es vermehrt Zweifel, ob die Bekanntgabefiktion, also die Vier-Tages-Frist bzw. die frühere Drei-Tages-Frist, zu halten ist. Kürzlich hatte der BFH dazu eine interessante Entscheidung getroffen. Im Urteilsfall konnte die Bekanntgabefiktion unter anderem dadurch entkräftet werden, dass die Einspruchsentscheidung mit einem Posteingangsstempel des Prozessbevollmächtigten versehen...
Am 12.8.2026 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zu Einführung der sog. Frühstartrente beschlossen und damit auf den parlamentarischen Weg gebracht. Welche Vorteile bietet die Frühstartrente? Einlösung eines Versprechens aus dem Koalitionsvertrag Angesichts demografischer Veränderungen mit immer mehr gesetzlichen Rentner bei gleichzeitig rückläufiger Zahl an Beitragszahlern wird zur Sicherung eines auskömmlichen Rentenniveaus neben der betrieblichen Altersvorsorge (zweite Säule) vor allem die private Altersvorsorge (dritte Säule) immer wichtiger. Mit der reformierten, fraglichen geförderten privaten Altersvorsorge mit zertifizierten Anlageprodukten löst die Bundesregierung ab 1.1.2027 ein zentrales Versprechen aus dem Koalitionsvertrag ein. Mit der sog. Frühstartrente soll nun rückwirkend ab 1.1.2026 ein weiterer Baustein...
Bei lang andauernden Verlusten aus einer Nebentätigkeit nimmt die Finanzverwaltung naturgemäß eine Liebhaberei an, so dass weitere Verluste steuerlich nicht mehr anerkannt werden und gegebenenfalls auch der Abzug der Verluste der Vergangenheit rückgängig gemacht wird. Dem kann nur entgangen werden, wenn eine Totalüberschussprognose zu einem positiven Ergebnis gelangt. Was aber gilt, wenn während einer Tätigkeit als Angestellter eine Nebentätigkeit zunächst mit Verlust ausgeübt wird, doch das Ziel besteht, die Tätigkeit nach der Pensionierung auszubauen und dann Gewinne zu erzielen? Hierzu gibt es nun ein interessantes BFH-Urteil vom 21.4.2026 (VIII R 26/23). Der Sachverhalt in aller Kürze: Der Kläger war bis...
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