Inflation ist zunächst schnell erklärt: Das Leben wird teurer. Wer für denselben Einkauf mehr bezahlen muss, verliert Kaufkraft. Arbeitgeber reagieren darauf nicht selten mit Gehaltserhöhungen. Das Ziel kann dabei ganz bescheiden sein: Der Mitarbeiter soll sich trotz gestiegener Preise ungefähr genauso viel leisten können wie zuvor. Im August 2026 lag die Inflationsrate in Deutschland nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes bei 2,9 %. Bei einem Arbeitnehmer mit rund 2.600 Euro Nettogehalt entspricht dies rechnerisch einem Kaufkraftverlust von etwa 75 Euro monatlich. Nehmen wir deshalb einen großzügigen Arbeitgeber, der sagt: „Dann machen wir 100 Euro netto mehr.“ Eine schöne runde Zahl....
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In § 242 BGB ist der Grundsatz von Treu und Glauben verankert. Theoretisch ist er auch dem Steuerrecht nicht fremd, denn der BFH hat schon im Jahr 1989 entschieden, dass im Steuerrechtsverhältnis jeder auf die Belange des anderen Teiles Rücksicht nimmt und sich mit seinem eigenen früheren – nachhaltigen – Verhalten nicht in Widerspruch setzen darf, auf das der andere vertraut hat (BFH v. 9.8.1989, I R 181/85). Die steuerliche Praxis ist aber eine vollkommen andere. Selbst ein eventuell pflichtwidriges Verhalten von Amtsträgern oder die Behandlung in vorherigen Außenprüfungen führen grundsätzlich nicht dazu, dass Gerichte daraus einen Vertrauensschutz ableiten (siehe...
Einige Steuerpflichtige haben offenbar noch immer ein falsches Verständnis bezüglich der Festsetzung von Verspätungszuschlägen. Sie denken, dass ein nettes Entschuldigungsschreiben ausreicht, um das Finanzamt von der Festsetzung abzuhalten. Oder sie sind der Auffassung, dass es in einem Erstattungsfall niemals zu einem Verspätungszuschlag kommen kann. Beides ist falsch. Dies zeigt unter anderem das BFH-Urteil vom 7.5.2026 (V R 26/24). Der BFH hat entschieden, dass auch in Erstattungsfällen ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden kann, insbesondere wenn der Steuerpflichtige Fristen schon häufiger überschritten hat. Grundsätzliches: Bei der Festsetzung eines Verspätungszuschlags ist zu unterscheiden zwischen der Ermessensentscheidung nach § 152 Abs. 1 AO und der...
Erst kürzlich hatte ich in dem Blog-Beitrag „Kein Steuererlass bei Verlusten aus spekulativen Anlagen“ ein negatives BFH-Urteil vorgestellt. Etwas vereinfacht lautete dieses: Erzielt ein Steuerpflichtiger Verluste aus spekulativen Anlagen, die in einem bestimmten Veranlagungszeitraum nicht verrechnet werden dürfen, und erzielt er gleichzeitig Einkünfte aus anderen Einkunftsarten, die zu hohen Steuern führen, so kommt eine Billigkeitsmaßnahme für diese Einkünfte auch dann nicht in Betracht, wenn im betreffenden Jahr eigentlich gar nicht genügend Mittel vorhanden sind, um die Einkommensteuern zu begleichen (BFH-Urteil vom 3.3.2026, IX R 18/23). Nun wird sich der BFH dem Thema erneut annehmen müssen. Zwar weichen die jeweils zugrunde...
Warum Steuerpolitik auch eine Frage von Prioritäten, Investitionen und Vertrauen ist Zugegeben: Meine Überschrift ist provokant. Keine Sorge – ich will nicht nur meckern, sondern nach einer persönlichen Bestandsaufnahme Lösungsansätze aufzeigen, denn manchmal entstehen steuerpolitische Gedanken nicht beim Blick in ein Gesetzbuch, sondern ganz banal im Alltag. Wer derzeit durch meine Heimatstadt Hamburg fährt, sieht Baustellen, Umleitungen und Sanierungsbedarf an vielen Stellen. Und wo ich hinhöre – the same. Wer mit der Bahn unterwegs ist, erlebt, wie störanfällig Infrastruktur sein kann. Und wer als Unternehmer auf einen schnellen Verwaltungsprozess oder eine funktionierende digitale Verbindung angewiesen ist, merkt schnell: Ein leistungsfähiger...
Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten sind unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen des so genannten Realsplittings abziehbar (§ 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG). Im Trennungsjahr besteht für Ehegatten allerdings zumeist auch noch die Möglichkeit, zwischen der Zusammenveranlagung und zwei Einzelveranlagungen zu wählen. Der BFH muss nun die Frage klären, ob Unterhaltszahlungen an den dauernd getrennt lebenden Ehegatten bereits im Jahr der Trennung als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG abgezogen werden können, wenn die Ehegatten für dieses Jahr die Einzelveranlagung wählen (Az. X R 23/26). Vorausgegangen ist das Urteil des FG Düsseldorf vom...
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