Urlauber, die nach dem Ausbruch der Corona-Pandemie durch das Auswärtige Amt mit Charter-Flugzeugen ins Inland zurückgeflogen wurden, haben beginnend im Juni Kostenbescheide über die ausgelegten Rückreisekosten erhalten. Die Höhe der Kostenbeteiligung richtet sich nach der Entfernung des Rückflugs. Auf den einzelnen Touristen entfällt nach verschiedenen Medienberichten ein Kostenanteil zwischen 200 € und 1.000 €. Die Bundesregierung hatte im Rahmen der Rückholaktion ca. 56.000 deutsche Staatsangehörige eingeflogen. Die Kostenbeteiligung ist für die Betroffenen eine ungeplante Zusatzbelastung, die der ungeahnten Dynamik der Pandemie geschuldet ist. Aber handelt es sich auch um eine steuermindernde außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 33 EStG? Ein...
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Mitte Juli hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) seinen Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2020 vorgelegt. Neben notwendigen Anpassung, die sich durch Änderungen auf europäischer Ebene (EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung) ergeben, sollen steuerrechtliche Änderungen bedingt durch die Rechtsprechung der Finanzgerichte aufgenommen werden. „Darüber besteht ein Erfordernis zur Umsetzung eines unvermeidlich entstandenen technischen Regelungsbedarfs. Hierzu gehören Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen, Folgeänderungen, Anpassungen aufgrund von vorangegangenen Gesetzesänderungen und Fehlerkorrekturen.“ (Referentenentwurf JStG 2020, S. 1). Das BMF geht davon aus, dass die Änderungen, die durch das Jahressteuergesetz 2020 beschlossen werden sollen, nahezu aufkommensneutral sind. So wird mit Mindereinnahmen i.H.v. 55 Mio. Euro pro Kalenderjahr gerechnet. Ein Beitrag...
Mit Beschluss vom 17.7.2019 (Az: V B 28/19) hat der BFH klargestellt, dass Unternehmer im Sinne des § 2 UStG ein öffentlich-rechtlicher Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer zusteht. Nach der Entscheidung ist die Versagung einer Steuernummer zur Verhinderung von Steuerhinterziehung nur verhältnismäßig, wenn sie auf ernsthaften Anzeichen beruht, nach dem objektiv davon auszugehen ist, dass es wahrscheinlich ist, dass die dem Steuerpflichtigen zugeteilte Steuernummer in betrügerischer Weise verwendet wird. Für die Versagung der Steuernummer reicht es daher nicht aus, dass der Unternehmer in der Vergangenheit steuerlich unzuverlässig gewesen ist. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt...
Wie in meinem Blog-Beitrag „Der Zustand des Umsatzsteuerrecht 2020 – beschämend!“ geschildert, hadere ich noch immer mit der Aufteilung des Entgelts bei Buffets. Zur Erinnerung. In dem maßgebenden BMF-Schreiben vom 2.7.2020 heißt es: “Für die befristete Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken ist es nicht zu beanstanden, wenn zur Aufteilung des Gesamtkaufpreises von sogenannten Kombiangeboten aus Speisen inklusive Getränken (z. B. Buffet, All-Inclusive-Angeboten) der auf die Getränke entfallende Entgeltanteil mit 30 % des Pauschalpreises angesetzt wird.” Klingt erst einmal logisch. Doch wenn man den Satz das zweite Mal liest, stellt man fest,...
Die Bundesregierung hat am 12.6.2020 die Eckpunkte für die „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“ beschlossen. Der ursprünglich für 1.7.2020 geplante Programmstart musste mehrfach verschoben werden; erst seit Ende Juli 2020 ist nun endlich die Antragsbearbeitung möglich. Hintergrund Im Koalitionsausschuss hat die Bundesregierung am 3.6.2020 als Teil des Konjunkturpakets unter Pkt.13 auch eine Überbrückungshilfe-Programm für Freiberufler und KMU beschlossen, die Corona-bedingt aufgrund von Betriebsschließungen mit erheblichen Umsatzrückgängen zu kämpfen haben. Dieses Programm soll nahtlos an das Soforthilfeprogramm des Bundes für Soloselbständige, Freiberufler und KMU mit bis...
Verständlicherweise sind Anträge auf Verschiebung von gerichtlichen Terminen bei den Richtern nicht gerne gesehen und die Beteiligten sollten ihre übrigen Belange möglichst so einrichten, dass die Termine stattfinden können. Doch alles hat seine Grenzen. Und aktuell hat der BFH einem Vorsitzenden Richter des FG Münster in scharfer Art und Weise zu erkennen gegeben, dass dessen eigene Terminplanung nicht höher zu werten ist als das ehrenamtliche Engagement für Menschen mit Behinderungen (Beschluss vom 10.3.2020, VII B 206/18). Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher...
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