Crowdfarming – steuerpflichtige Einkünfte?

Beim Crowdfarming wird die Ernte durch Schwarmfinanzierung im Voraus gegenfinanziert und veräußert. Der Investor „erwirbt“  hierbei abgrenzbare Pflanzen oder Tiere, z. B. einzelne Obstbäume. Hintergrund des Modells ist die Risikominimierung für den Landwirt durch Verteilen des Ernterisikos auf mehrere Personen, die Sicherung der Ernteabnahme und die Möglichkeit des „bewussten“ Produktbezugs von ausgewählten Landwirten. Dieses junge Finanzierungsmodell wird in leicht divergierender Ausgestaltung bereits von Landwirten im Inland und in Südeuropa offeriert.

Welche einkommensteuerlichen Folgen birgt das Crowdfarming für Einzelinvestoren?

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