Steuergestaltungen und Pressefreiheit – das verträgt sich wohl nicht

Am 21. Februar des kommenden Jahres darf ich auf Einladung des Steuerberaterverbandes Bremen beim dortigen Steuerforum zum Thema „Anzeigepflicht für Steuergestaltungen“ vortragen. Insbesondere geht es um einen Ausblick, was diese für die Zukunft bedeuten wird.

Unter anderem befasse ich mich mit folgendem „Problem“, das auf uns zukommen kann: Eine Steuergestaltung wird frühzeitig angezeigt, die zuständigen Politiker werden informiert, allerdings wird nicht gehandelt. Sprich: Die Gestaltungen laufen unverändert weiter. Nun erfährt dies ein investigativer Journalist und berichtet über den tatsächlichen oder vermeintlichen Skandal. Wer wird bei dem „Spiel“ verlieren? Der oder die Politiker, ein „Sündenbock“ aus der Finanzverwaltung, der Gestaltende (z.B. ein Bankhaus) bzw. sein Intermediär oder der investigative Journalist? An den Journalisten denken Sie wohl zuletzt. Doch falsch gedacht, wie der aktuelle Fall des Journalisten Oliver Schröm zeigt.

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